Kann jobcenter was gegen krankmeldungen unternehmen?
Ich mache zurzeit jeden Termin vom jobcenter krank und gehe zum Arzt und hole den gelben Schein die Frage ist kann das jobcenter dagegen etwas machen ?
7 Antworten
Solange Du tatsächlich krank bist - Nein.
Wenn Du allerdings häufiger krank bist, insbesondere bei Terminen, kann man Dich amtsärztlich auf Deine Erwerbsfähigkeit hin begutachten lassen bzw. Dir schlimmstenfalls die Leistungen ganz entziehen.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Natürlich! Wer dauerhaft krank ist bringt demnächst dann eine sog. "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" bei. Ein gelber Schein alleine reicht nämlich nur aus Kulanz aus.
Als nächstes sollte dann deine Gesundheit durch den Amtsarzt geprüft werden. Denn wer so krank ist dass er nicht arbeiten kann, dem stehen die Leistungen des JC natürlich nicht zu.
In der Praxis lässt sich das JC dies sehr wohl bescheinigen, hat aber auch die Mehrkosten hierfür zu tragen
Die Krankenkasse wird zwar nicht gleich aufmerksam auf Dich, aber das Jobcenter mit Sicherheit. Du würdest in diesem Falle zum med. Dienst (Amtsarzt, Vertrauensarzt) der Agentur für Arbeit eingeladen werden, um Dich näher zu untersuchen.
Wer so etwas vorhat, der kann sich ne Menge Ärger einheimsen. Lass es besser und nehme Termine wahr. Wenn Dir dort etwas nicht passt im Gespräch, kannst Du auch rechtlich noch immer dagegen vorgehen. Eine Eingliederungsvereinbarung braucht man lange nicht mehr zu unterschreiben. Bei einem Verwaltungsakt kann man dann Widerspruch einlegen und ggf. einen Anwalt über einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht einschalten. Wie sagt man so schön, Ehrlichkeit währt am längsten.
Sie können den MDK einschalten wenn sie zweifel an der AU haben. Und nein sie dürfen keine "Wegeunfähigkeitsbescheinigungen" fordern es muss über das MDK laufen. Und nein die "Amtsärzte" von der Arbeitsagentur können keine AU übergehen.
ja kann des Jobcenter, weil es ein System hinter deinen Krankmeldungen erkennen kann
Ein gelber Schein reicht aus. Das ist auch eindeutig im § 59 SGB 2 -> § 309 SGB III geregelt:
Von wegeunfähig steht da nichts. "Wegeunfähigkeitsbescheinigungen" gibt es offiziell nicht mal.