Bedarfsgemeinschaft Probejahr und Kinder?

2 Antworten

Ohne Kinder wäre das sicher kein Problem, aber ich nehme ganz stark an, dass euch das Jobcenter gleich in eine BG - Bedarfsgemeinschaft stecken will.

Denn mit Kindern wird es sehr schwer getrennt zu wirtschaften und alles finanziell zu trennen.

Dir bleiben aber die gesetzlich zustehenden Möglichkeit, gegen diese Unterstellung vorzugehen, da wäre zunächst der schriftliche Widerspruch und dann die Klage vor dem Sozialgericht.

Wenn Dein Partner nicht der Vater Deines Sohnes ist und wenn Du nicht die Mutter seines Sohnes bist, dann sollte das Probejahr gelten.

Andernfalls leider nicht.


DaKaOs 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 14:06

Sein Sohn ist von einer anderen Frau und mein Sohn von einem anderen Mann

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