Sind Privatverkäufe einmalige Einnahmen (ALG)?
Hallo,
ich bin im Dezember einen Monat Arbeitssuchen gewesen, weil ich nach einem Umzug meinen Job gewechselt habe. Nun wollte das Arbeitsamt mir eine Zahlung für den Monat Dezember gewähren und das Amt hat einige Beträge gefunden die auf meinem Konto gutgeschrieben wurden, jetzt wollen die diese Beträge als einmalige Einnahmen anrechnen, wenn ich nicht vorlegen kann wofür diese Zahlungen waren.
Jetzt hatte ich zu einem die Frage was nicht zu einmaligen Einnahmen zählt und was schon. Laut Google zählen Sachen wie Abfindungen, Leistungsprämie etc-
Aber wie schaut es mit Privatverkäufen und so etwas aus? Darf man das damit verrechnen? Die Einnahmen die ich in diesem Monat bekommen habe, waren von einigen Online-Spiele Accounts die ich verkauft habe und das lief über eine ähnliche Seite wie Paypal.
Darf das Amt die Beträge aus Paypal mit dem verrechnen was mir eigentlich für den Monat Dezember zustehen würde?
Falls das zu umständlich beschrieben wurde, stellt Euch einfach vor ich habe etwas auf Ebay verkauft(im Dezember) und dafür knapp 400€ bekommen und wenn mir jetzt vom Amt für Dezember zb. 1000€ zustehen würde ob die diese 400€ davon abziehen dürften.
Wäre echt nett wenn mir hierbei jemand helfen könnte, ich bin mir nicht Sicher was ich angeben soll, da ich mir im Dezember Geld von meiner Familie geliehen habe und dieses Geld auch möglichst schnell zurückzahlen möchte :/
4 Antworten
Bei dem Verkauf von Wertgegenständen wie Kleidung oder anderen Waren sieht das freilich etwas differenzierter aus. Alles was ein Leistungsbezieher während des Bezuges von Sozialgeld oder ALG II besitzt, gilt als „Vermögen“.
Wird etwas aus den vorhandenen Besitz veräußert, handelt es sich im Grundsatz um eine sogenannte Vermögensumwandlung. In diesem Fall wird der Verkauf nicht als „Einkommen“ gewertet, weil die Verkaufsgegenstände bereits im Besitz des ALG II Beziehers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde. Ebenso gilt dies, wenn Sachen während des Hartz IV-Bezuges gekauft und verkauft werden.
Bei Verkäufen mit Gewinnen sieht es andere aus.
Danke für die Antwort, aber gilt diese Vermögensumwandlung auch bei Online Accounts, wofür ich im Vorfeld nichts bezahlt habe? Bin nicht so sicher was ich den Jobcenter jetzt sagen soll, damit es am besten nicht angerechnet wird für den Dezember
Was ist denn unter so etwas zu verstehen ?
Wenn Di nur hin und wieder deine eigenen Sachen ohne Gewinn verkaufst, dann ist das eine Vermögensumwandlung und kein anrechenbares Einkommen.
Musst Du dem Jobcenter halt nachweisen oder plausibel erklären.
Erstmal danke für die Antwort. Wenn ich das also richtig verstehe, kann man mir das doch anrechnen, richtig? Ich meine die Online Accounts habe ich verkauft und eigentlich habe ich dafür nichts gezahlt(Spielzeit investiert), dementsprechend müsste es ja ein Verkauf mit Gewinn gewesen sein und somit anrechenbar. Oder hab ich da etwas falsch verstanden? (Mal davon ab, wüsste ich garnicht wie ich dem Jobcenter das nachweisen soll, ich kann zwar die Transaktion zeigen aber nicht nachweisen was genau ich wo und wie verkauft habe, weil das über DIscord lief)
Mit dem Zeug kenne ich mich nicht aus, interessiert mich nicht !
Wenn Du aber Geld bekommen hast und eben keine eigenen Sachen wie z.B. Kleidung verkauft hast, dann sind das Einkommen und die werden entsprechend den Verordnungen auf den Bedarf angerechnet.
Das gilt im übrigen auch bei geliehenem Geld von Freunden, Bekannten oder Familie, wenn man dem Jobcenter keinen schriftlichen Vertrag über ein privates Darlehen vorweisen kann, worin auch die Rückzahlung vereinbart ist.
Wenn du aus "eigenen beständen" verkaufst, ist das ja ein vermögenstausch.
Das musst du dann aber irgendwie belegen können. Kannst du das nicht, geht das JobCenter eben davon aus, dass du weniger bedürftig warst, als du angegeben hast.
Geht es jetzt um ALG1 oder ALG2?
Kann man hier eigentlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben wenn keine nachweise vorhanden sind oder ist dann Pech?