Hartz 4 abmelden während Sanktion?

4 Antworten

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Wenn relevante Änderungen in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen ergeben, dann musst Du das dem Jobcenter eh mitteilen und nachweisen.

Dann müsstest Du auch nicht freiwillig auf Leistungen verzichten, wenn Du durch Einkommen nicht mehr darauf angewiesen wärst.

Also mit dem anrechenbarem Einkommen den Bedarf selber decken könntest, dann würde dein Bewilligungsbescheid eh aufgehoben.

Ob das nun im Zeitraum einer Sanktion passiert ist dabei nicht relevant, außer das im Zeitraum der Sanktion der Bedarf entsprechend geringer ausfällt.


isomatte  02.03.2022, 23:58

Danke dir für deinen Stern !

Stefanie030400 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 01:59

Einkommen wird nicht erzielt, angewiesen daher nicht mehr, da ein Einzug in einen anderen Haushalt stattfindet. Die dort lebenden Personen finanzieren einen mit, dementsprechend auch der freiwillige Verzicht auf ALG2, auch wenn es rein theoretisch noch bezogen werden dürfte. Vom Jobcenter wegzukommen ist ein persönliches Anliegen. Wenn man keinerlei finanzielle Probleme hat da andere einen, freundlicherweise, temporär mitversorgen, sollte das freiwillige Verzichten auf Hartz 4 doch eigentlich kein Problem sein, oder?

isomatte  05.02.2022, 07:25
@Stefanie030400

Dann musst Du dem Jobcenter ja trotzdem rechtzeitig deine neue Anschrift mitteilen und das solltest Du mit der ALG - 2 Veränderungsmitteilung machen.

Die findest Du auch im Internet zum Ausdrucken !

Da schreibst Du separat auf ein Blatt Papier, dass Du ab .....nicht mehr auf ALG - 2 angewiesen bist.

Deinen Beitrag für die Krankenkasse zahlen sie dann auch, sind immerhin um die 200 Euro pro Monat, oder bist Du noch unter 23 und es wäre eine kostenlose Familienversicherung möglich ?

Stefanie030400 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:01
@isomatte

18 Jahre alt wäre die Person um die es geht, da würde meines Wissens, wie du schon gesagt hast, ja noch die kostenlose Familienversicherung greifen. Danke für die Antwort!

isomatte  05.02.2022, 14:52
@Stefanie030400

Wenn das Kind nicht freiwillig auf Leistungen verzichten würde und ohne Bewilligung umziehen würde, dann bekäme es bei Bedürftigkeit eh nichts für die Miete gezahlt.

Es würde dann max.den bisherigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 360 Euro bekommen, abzüglich evtl.anrechenbarer Einkommen wie z.B. Kindergeld.

Bitteschön

Stefanie030400 fragt:

Darf man sich vom Hartz 4 Bezug abmelden, während man sich in einem Sanktionszeitraum von 30% befindet?

Es gibt kein Gesetz, wonach es untersagt wäre, dem Jobcenter zu schreiben: "Hiermit melde ich mich für den Zeitraum ab dem 04.02.2022 vom Bezug von ALG II ab."

Das Jobcenter wird den Brief nehmen und dich anrufen oder anschreiben und fragen, was du damit meinst.

Denn es gibt im SGB II - bitte selber nachlesen! -

  • weder eine "Anmeldung zum Bezug von ALG II"
  • noch eine "Abmeldung vom Bezug von ALG II"!

Es gibt lediglich einen Antrag und eine § 37 Antragserfordernis. Und ansonsten den Grundsatz, wonach der Staat einen Bedarf, der ihm bekannt ist, im Rahmen der Gesetze und der Verordnungen befriedigen muss.

Dein ALG II sinkt also - mit oder ohne "Abmeldung" - automatisch in dem Maße, in dem dein Bedarf sich verringert. Das nennt man Sozialstaat.

Du kannst aber jederzeit versuchen, deinen § 46 Verzicht auf ALG II zu erklären:

(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Das klappt aber nicht immer, siehe Absatz 2 ebenda:

(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

Dies ist auch eine Antwort auf diese deine Frage:

Gibt es allgemein irgendwelche Gründe, weshalb das Jobcenter einen Verzicht auf Alg2 Leistungen nicht akzeptiert?

Ein Verzicht ist aber immer noch keine "Abmeldung". Auf Seiten des Amtes läuft alles so weiter wie bisher - nur dass die Überweisung von Geld erst einmal eingestellt wird.

Denn der Kunde kann ja "jederzeit" seinen Verzicht widerrufen! Und das ist kein völliger Erstantrag, sondern es geht so weiter wie bisher - nur eben mit Geld auf das Konto ab dem Tag des Widerrufs!

Wenn der Kunde also denkt, "im März krieg ich 9.000,- Erbe, da meld ich mich mal im Februar beim Jobcenter ab und im April wieder an, dann läuft das ALG II ja wieder flüssig weiter",

dann irrt sich der!

Denn der Kunde bleibt weiterhin Kunde des Jobcenters, nur dass er eben sein Konto nicht füllen lassen will für eine Zeitlang - was dann so lange auch geschieht.

Gruß aus Berlin, Gerd


Stefanie030400 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 00:36

Hallo Gerd, vielen lieben dank für deine ausführliche Antwort! Selbstverständlich soll auf die Leistungen nicht nur für einen kurzen Zeitraum verzichtet werden, und auch nicht um sich einen Vorteil durch Erbe o.ä. zu schaffen. Durch einen Einzug in einen anderen Haushalt besteht schlichtweg kein persönlicher Bedarf mehr an ALG2, auch wenn die Berechtigung des Bezuges weiterhin noch gegeben wäre, dementsprechend auch die freiwillige "Abmeldung" oder besser gesagt der Verzicht, so wie du mir eben mitgeteilt hast. Jetzt verstehe ich dennoch nicht ganz was für Gründe es geben könnte, die einen Verzicht unwirksam machen. Schließlich muss man doch auch keine expliziten Gründe angeben, weshalb man den Bezug einstellen möchte, also was gibt es da zu verneinen? Wo würde denn da der Sinn liegen, wenn man ausdrücklich mitteilt die Zahlungen einstellen zu wollen, und es wird einfach munter weiter überwiesen? Das kann doch unmöglich im Sinne des Jobcenters sein, Hartz 4 soll doch allgemein am besten immer nur als Übergangslösung dienen, deshalb ja auch die verstärkten Bedingungen an die man sich zu halten hat, ansonsten drohen wie in diesem Fall ja auch Sanktionen.

LG

GerdausBerlin  06.02.2022, 03:26
@Stefanie030400

Was genau hinter Absatz 2 § 46 Verzicht steckt, wundert mich teilweise auch. Dazu gibt es aber Begründungen im Bundestag, Kommentare von Juristen und eventuelle auch Urteile - aber nicht alle gratis und nicht alle im Netz ;-).

Meine Antwort bezog sich auf Anfragen hier, die durch eine "Abmeldung beim Jobcenter" beabsichtigen, die Vorschriften für einmalige Einnahmen im Sinne von § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen Absatz 3 (Erbschaften, Lottogewinne, Künstler-Honorare usw.) zu umgehen, indem für den Monat des Zuflusses auf ALG II verzichtet wird, um im Monat danach gleich wieder ALG II zu beziehen.

Dies geht eben nur, wenn man im Monat des Zuflusses keinen Bedarf an ALG II hat aufgrund von Erwerbseinkommen.

Wenn Du volljährig bist, darfst Du jederzeit auf ALG 2 verzichten.

Wenn Du zu einem späteren Zeitpunkt wieder ALG 2 beantragst, mußt Du dem Jobcenter allerdings nachweisen, wovon Du in der Zwischenzeit gelebt hast.

das sollte man vermeiden da man sonst ggf nicht mehr krankenversichert ist


Stefanie030400 
Beitragsersteller
 04.02.2022, 21:25

Die Abmeldung erfolgt nicht aufgrund der Sanktion, der Bezug wird schlichtweg nicht mehr benötigt. Thema Krankenversicherung ist dementsprechend erledigt. :)