Antrag auf Erstausstattung abgelehnt?

11 Antworten

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Wenn Du das schriftlich durch einen Bescheid hast, dann solltest Du schriftlich, formlos und fristgerecht einen Widerspruch einlegen.

Am besten auch ausführlich deine Situation erklären, dass außer das Du keinen Kontakt zu den Eltern hast, dir diese Möbel nicht gehören und nicht einfach mitnehmen könntest.

Wenn Du aber sonst schon Leistungen vom Jobcenter gezahlt bekommst, würde ich mir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen.

Damit kannst Du dir dann z.B.einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen, bei diesem würdest Du dann im Regelfall nur um die 20 Euro zahlen müssen.


isomatte  21.02.2022, 19:17

Danke dir für deinen Stern !

Wenn du ALG2 beziehst, kannst du bei einem Minijob um die 100 Euro im Monat oben drauf auf den Regelsatz verdienen, den Selbstbehalt (alles, was darüber geht, wird auf deine Leistungen angerechnet). Und mit 100 Euro kommst du in einem Sozialkaufhaus ziemlich weit, was ein paar Möbel betrifft. Und dort darfst du einkaufen, wenn du ALG2 beziehst.

Sprich, wenn du jetzt nicht wieder mehrere Monate nichts tust und hoffst, dass dir das Jobcenter Geld gibt, sondern dich um einen solchen Minijob bemühst, kannst du in ein paar Monaten durchaus aus eigener Kraft einiges an Ausstattung selbst erarbeiten! Wie wär's damit?


Jasmin61927 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 18:10

Wer hat gesagt das ich nichts tue? Ich mache eine schulische Ausbildung in Vollzeit die wird nicht bezahlt vom Jobcenter deshalb bin ich drauf angewiesen. Ich bekomme für die Ausbildung 500€ im Monat aber die kostet halt auch 500€ im monag

Die Frage ist doch begründet. Deine Eltern haben dir Möbel gekauft.

Und ja, man muß schon für sich selber sorgen. Wir haben es immer so gehalten. Eure Generation wird verwöhnt und daher resultiert diese Anspruchshaltung.

Geh zur Diakonie oder wie auch immer diese Geschäfte bei Euch im Ort heißen. Dort bekommst du gute Möbel für kleines Geld. Das JC gibt dir sicher einen Kredit, wenn du es nicht auslegen kannst.


Wiesel  16.02.2022, 18:04

Auch kann man nach Sozialkaufhaus googlen.

Jasmin61927 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 18:05

Genau da liegt das Problem mein Mitbewohner hat die Küche mit Geräten und das Wohnzimmer etc alles schon gekauft das Jobcenter hat mir versichert ich würde die Hälfte des Preises kriegen dafür habe ich einen Zeugen

schorle22  16.02.2022, 18:07
@Jasmin61927

Dann ist es das Eigentum des Mitbewohners. Und du mußt, wenn er es mit dir teilt, nicht selber kaufen. Haben unsere Studenten auch so gehalten. Und was heißt hier versprochen. Der SB vor Ort hat sicherlich keine Entscheidungsvollmacht. Das macht der SB im JC.

Jasmin61927 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 18:09
@schorle22

mir wurde gesagt, dass wenn ich mit meinem Mitbewohner abgemacht habe die Hälfte zu zahlen mir auch die Hälfte zusteht, vom Jobcenter am Telefon und vor Ort.

schorle22  16.02.2022, 18:10
@Jasmin61927

Du kannst jetzt natürlich lamentieren und weinen. Oder du schwingst dich auf und wirst erwachsen. Man arbeitet für sein Geld, sein Leben. Da du eine schulische Ausbildung machst - such dir eine stundenweise Beschäftigung. Und das Problem ist gelöst.

Jasmin61927 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 21:04
@Sky150119

Flur Garderobe, mein Schlafzimmer komplett, Badezimmer Garnitur und klein Elektrogeräte wie Toaster usw der Rest würde mir angeblich ein Teil gezahlt werden

Jasmin61927 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 21:31
@Sky150119

Wenn es die erste eigene Wohnung ist zahlt das Jobcenter die komplette Erstausstattung natürlich nur angemessene Preise

Widerspruch einreichen.

Wenn es sehr dringend ist einstweiligen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht suchen.

Du kannst Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

In jedem Fall hast Du Anspruch auf eine sog. "Ergänzungsausstattung", also auf solche, notwendigen, Möbel, die Du bei deinen Eltern noch nicht hattest. Beispiel: Küchenmöbel und Geräte, wenn man bei den Eltern die Küche der Eltern mitbenutzt hat.

Was die Möbel angeht, die Du schon bei Deinen Eltern hattest ... kommt es darauf an, ob das "Deine" Möbel waren, oder sie Dir nur von Deinen Eltern zur Verfügung gestellt wurden. Weiterhin kommt es darauf an (wenn es Deine waren), ob sie überhaupt noch vorhanden sind bzw. -nachvollziehbar- nicht für Dich zu erlangen sind, z.B. weil Deine Eltern sie nach Deinem Auszug entsorgt haben.


Jasmin61927 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 18:38

Danke 🥺 ich war gerade wirklich am verzweifeln

Jurius  16.02.2022, 18:42
@Jasmin61927

Gerne ... Der eine Tip weiter oben mit der Beratungsstelle ist übrigens ganz gut. Die helfen Dir beim Widerspruch. Musst nur aufpassen die Frist nicht zu verpassen (1 Monat). Eine Beratungsstelle in der Nähe findest Du unter folgendem Link (Haken bei "Beratungsstelle" setzen und PLZ eingeben):

https://my-sozialberatung.de/adressen