Kann ich als hartz 4 Empfänger umziehen?

8 Antworten

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Lara543165 fragt:

Ich würde gerne wissen was ich als erstes machen sollte und allgemein alles tun soll. Beispiel, muss ich mich bei der Stadt beim jobcenter melden?

Hör als Erstes bitte nicht darauf, was hier bislang geschrieben wurde (Montag, 24. Januar 2022)!

Suche dir als Zweites eine Wohnung in der neuen Gemeinde, in die du ziehen möchtest. Wenn du möchtest, dass das Jobcenter der neuen Gemeinde deine § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung voll anerkennt, solltest du schon bei der Wohnungssuche beachten, wie hoch die Gesamtkosten (Miete, kalte Nebenkosten und Heizkosten zusammen) für einen Single in der neuen Gemeinde sein dürfen, um im Allgemeinen noch angemessen zu sein.

Welche Warmmiete maximal angemessen ist, sagt dir deine neue Gemeinde, also das Rathaus und das Jobcenter. Meist stehen die örtlichen Richtlinien auch im Internet. Hier ist eine Liste solcher Richtlinien für viele Gemeinden.

Wenn du aber ganz sicher gehen willst, ob die gefundene Traumwohnung X auch wirklich noch angemessen ist für dich, kannst du einen Antrag beim Jobcenter dort stellen auf "Zusicherung der vollen Kostenübernahme nach Absatz 4 § 22 SGB II für Wohnung X".

Dazu nimmst du den Mietvertrags-Entwurf für Wohnung X mit zum Jobcenter oder schickst eine Kopie an das Jobcenter, bevor du den Mietvertrag unterschrieben hast! Und dann wartest du auf die Zusicherung oder nimmst sie gleich mit.

Und da du noch keine 25 bist, solltest du beim neuen Jobcenter noch einen Antrag stellen, dass sie trotzdem deine Wohn- und Heizkosten übernehmen - also einen Antrag nach Absatz 4 § 22 SGB II. Dazu kann es hilfreich sein, wenn du denen zeigst, dass dein bisheriges altes Jobcenter deine Wohn- und Heizkosten auch schon übernommen hat, und wenn du denen erklärst, dass sich auch nichts geändert hat an den sozialen Problemen mit deinen Elternteilen.

Und wenn du deine beiden Zusicherungen (A: Wohnung X wird anerkannt als angemessen für dich, B: Du kriegst generell Geld für Miete und Heizung, obwohl du noch keine 25 bist) in der Tasche hast und der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist,

sagst du dem alten Jobcenter Bescheid, wann du wegziehst, und dem neuen Jobcenter, wann du einziehst.

So einfach ist das. Nix mit "Umzugsantrag" und mit "Umzugsgenehmigung"!

Gruß aus Berlin, Gerd

Wende Dich an Dein jetziges Jobcenter und frag nach.

LG

Natürlich kannst du umziehen. So wie ich von Freundeskreis weiss, du kannst auch als Hartz 4 Empfänger umziehen. Aber die neue Wohnung darf nicht teurer sein. Versuch mal dein Glück


Aber warum sollte Dein Fallmanager auch einen Umzug verweigern;

es wird doch wohl sogar ein Antrag geben auf Kostenübernahme, mit den ganzen ärztlichen Bescheinigungen in der Anlage.

Gute Besserung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn Du umziehen willst, mußt Du beim aktuell zuständigen Jobcenter einen Umzugsantrag stellen.

Die neue Wohnung würde ich an Deiner Stelle erst dann suchen, wenn eine Umzugsgenehmigung vorliegt. Du kannst Dich dann mit dem Jobcenter am Wunschwohnort in Verbindung setzen.