Kann ich als hartz 4 Empfänger umziehen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Lara543165 fragt:

Ich würde gerne wissen was ich als erstes machen sollte und allgemein alles tun soll. Beispiel, muss ich mich bei der Stadt beim jobcenter melden?

Hör als Erstes bitte nicht darauf, was hier bislang geschrieben wurde (Montag, 24. Januar 2022)!

Suche dir als Zweites eine Wohnung in der neuen Gemeinde, in die du ziehen möchtest. Wenn du möchtest, dass das Jobcenter der neuen Gemeinde deine § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung voll anerkennt, solltest du schon bei der Wohnungssuche beachten, wie hoch die Gesamtkosten (Miete, kalte Nebenkosten und Heizkosten zusammen) für einen Single in der neuen Gemeinde sein dürfen, um im Allgemeinen noch angemessen zu sein.

Welche Warmmiete maximal angemessen ist, sagt dir deine neue Gemeinde, also das Rathaus und das Jobcenter. Meist stehen die örtlichen Richtlinien auch im Internet. Hier ist eine Liste solcher Richtlinien für viele Gemeinden.

Wenn du aber ganz sicher gehen willst, ob die gefundene Traumwohnung X auch wirklich noch angemessen ist für dich, kannst du einen Antrag beim Jobcenter dort stellen auf "Zusicherung der vollen Kostenübernahme nach Absatz 4 § 22 SGB II für Wohnung X".

Dazu nimmst du den Mietvertrags-Entwurf für Wohnung X mit zum Jobcenter oder schickst eine Kopie an das Jobcenter, bevor du den Mietvertrag unterschrieben hast! Und dann wartest du auf die Zusicherung oder nimmst sie gleich mit.

Und da du noch keine 25 bist, solltest du beim neuen Jobcenter noch einen Antrag stellen, dass sie trotzdem deine Wohn- und Heizkosten übernehmen - also einen Antrag nach Absatz 4 § 22 SGB II. Dazu kann es hilfreich sein, wenn du denen zeigst, dass dein bisheriges altes Jobcenter deine Wohn- und Heizkosten auch schon übernommen hat, und wenn du denen erklärst, dass sich auch nichts geändert hat an den sozialen Problemen mit deinen Elternteilen.

Und wenn du deine beiden Zusicherungen (A: Wohnung X wird anerkannt als angemessen für dich, B: Du kriegst generell Geld für Miete und Heizung, obwohl du noch keine 25 bist) in der Tasche hast und der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist,

sagst du dem alten Jobcenter Bescheid, wann du wegziehst, und dem neuen Jobcenter, wann du einziehst.

So einfach ist das. Nix mit "Umzugsantrag" und mit "Umzugsgenehmigung"!

Gruß aus Berlin, Gerd

Wende Dich an Dein jetziges Jobcenter und frag nach.

LG

Natürlich kannst du umziehen. So wie ich von Freundeskreis weiss, du kannst auch als Hartz 4 Empfänger umziehen. Aber die neue Wohnung darf nicht teurer sein. Versuch mal dein Glück


Lara543165 
Beitragsersteller
 24.01.2022, 06:31

Also, trotz anderer Stadt muss die Miete gleich bleiben dann?

Silberfunken38  24.01.2022, 07:25
@Africangir2510

Nein. Das ist in jedem Landkreis anders. Daher muss sie sich vorher beim zuständigen jobcenter informieren. Sie kann sich das peer Post oder Email schicken lassen.

Africangir2510  24.01.2022, 07:39
@Silberfunken38

Das kann schon sein, aber ich glaube aber nicht das sie es ablehnen würden. Ich weiss das nur aus meinem Bekanntenkreis. Aber du hast recht das es vom Landkreis zu Landkreis anders ist. Aber sie kann doch trotzdem mal versuchen

Aber warum sollte Dein Fallmanager auch einen Umzug verweigern;

es wird doch wohl sogar ein Antrag geben auf Kostenübernahme, mit den ganzen ärztlichen Bescheinigungen in der Anlage.

Gute Besserung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn Du umziehen willst, mußt Du beim aktuell zuständigen Jobcenter einen Umzugsantrag stellen.

Die neue Wohnung würde ich an Deiner Stelle erst dann suchen, wenn eine Umzugsgenehmigung vorliegt. Du kannst Dich dann mit dem Jobcenter am Wunschwohnort in Verbindung setzen.


GerdausBerlin  24.01.2022, 11:22

"Wenn Du umziehen willst, mußt Du beim aktuell zuständigen Jobcenter einen Umzugsantrag stellen."? "Deshalb solltest Du Dir vom aktuell zuständigen Jobcenter den Umzug genehmigen lassen."

Leider oder zum Glück gibt es wedern einen "Umzugsantrag" noch eine "Umzugsgenehmigung"! Man kann aber, wenn man möchte, beim Jobcenter der künftigen Gemeinde einen Antrag stellen, dass das Jobcenter einem zusichert, dass es die Wohn- und die Heizkosten für Wohnung X voll übernehmt.

Das steht in Absatz 4 § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung SGB II. Und mehr auch nicht. Und wenn man sich sicher ist, dass Wohnung X sowieso nicht teurer ist als am neuen Ort angemessen, braucht man noch nicht einmal eine Zusicherung der vollen Kostenübernahme für Wohnung X (oder Y) nach Absatz 4!

Nur wenn man noch keine 25 ist, sollte man nicht nur eine Zusicherung nach Absatz 4 beantragen für eine bestimmte Wohnung, sondern vorab schon mal eine Zusicherung nach Absatz 5, dass überhaupt für irgendeine eigene Wohnung die Wohn- und die Heizkosten übernommen werden.

DasOrakel  24.01.2022, 11:36
@GerdausBerlin

Man sollte sich vom alten Jobcenter genehmigen lassen, daß man umziehen darf. Mit erteilter Genehmigung sollte es kostenäßig keine Probleme geben und das Jobcenter am neuen Wohnort sollte dann auch keine Probleme bereiten, was ohne erteilte Genehmigung passieren kann.

Eine laienhafte Ausdrucksweise, so, wie von mir verwendet, ist für FS meiner Ansicht nach am verständlichsten, weshalb ich mitunter Begriffe verwende, die juristisch vielleicht nicht haltbar sind.

Die FS werden jedoch sehr wohl verstehen, was ich meine.

Dieses solltet Ihr "Fachidioten" Euch mal hinter die Ohren schreiben :)

Lara543165 
Beitragsersteller
 24.01.2022, 06:37

Nun ich brauche keine Kosten, also meine Familie Würde mir helfen mit dem Umzug, ich hab nur keine Ahnung von den wegen die ich erledigen muss dafür

DasOrakel  24.01.2022, 06:42
@Lara543165

Es geht nicht nur um Umzugskosten,. sondern auch darum, daß das Jobcenter am neuen Wohnort anstandlos im zulässigen Rahmen die Kostenerstattung für die neue Wohnung genehmigt.

Deshalb solltest Du Dir vom aktuell zuständigen Jobcenter den Umzug genehmigen lassen.