Alg2 abgelehnt, in Widerspruch gehen?

8 Antworten

dass ich mein Geld bekomme

Dein Geld ist es (noch) nicht.

Dein Fehler war, die Auszüge per Email zu verschicken, was rechtlich unsicher ist.

Du solltest die Dokumente auf Papier nachreichen.

Möglicherweise wertet das Jobcenter dies dann jedoch als neuen Antrag.

Wenn Du Kohle rückwirkend haben willst, solltest Du Dich m.M.n. mit einem Fachanwalt für Sozialrecht in Verbindung setzen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Vielleicht kann der Anwalt noch etwas retten.

Du kannst aber auch Widerspruch einlegen und dazu die Dokumente nachreichen.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob dann noch rückwirkend bewilligt wird.

Wenn du einen Account beim Jobcenter hast, kannst du die Sachen hochladen und dann kannst du auch sehen, dass sie angekommen sind.

So bist du nun in der Beweispflicht, musst Widerspruch einlegen und die Kontoauszüge erneut senden.

Dann schickst Du diese nochmal in Kopie per Post ans Jobcenter.

Man hat dich doch sicher vor der Ablehnung min.einmal aufgefordert dies nochmal nachzuweisen, warum macht man das dann nicht ?

Wo gearbeitet wird fallen Späne, da kann also auch einmal etwas verloren gehen.

Sicher kannst Du in Widerspruch gehen, nur bist Du in der Beweispflicht !

Schicke deinen Bescheid an diese Adresse:

https://hartz4widerspruch.de/

Dort sitzen Anwälte, die deinen Bescheid kostenlos prüfen und auch kostenlos Widerspruch einlegen.

Viel Glück!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schick sie nochmal los und rufe dann da mal an, die sind bestimmt gesprächsbereit.

Ansonsten solltest du Widerspruch einlegen, aber auf jeden Fall die Kontoauszüge nochmal hinschicken.