Jobcenter zahlt nach Einzug von Partner volle Miete?
Hey und zwar ist meine Freundin am 15.01 bei mir eingezogen. Wir haben alle Unterlagen beim Jobcenter eingereicht . Nun bekam ich den Anruf obwohl meine Freundin arbeitet und gut 1500 € netto verdient das dass Jobcenter uns die volle Miete zahlt . Ist das normal ?? Hab da ein ganz mieses Gefühl bei der Sache das es im Nachhinein großen Ärger gibt
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Bekommst Du denn die Miete und überweist diese selber, oder geht sie direkt an den Vermieter ?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Vom Jobcenter direkt an den Vermieter
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Anruf hat rechtlich keine Bedeutung - wartet den Bewilligungs- bzw. den Änderungsbescheid ab.
Während des ersten Jahres des Zusammenwohnens solltet Ihr als Bedarfsgemeinschaft auf Probe gelten, so, daß das Einkommen der Freundin nicht angerechnet wird.
Nach meiner Auffassung sollte das Jobcenter Dir während des ersten Jahres des Zusammenwohnens Deinen Regelbedarf und etwaige Mehrbedarfe zahlen plus die Hälfte der Miete.
Wenn der Bewilligungs- bzw. Änderungsbescheid anders lautet, solltet Ihr ihn vor Ort überprüfen lassen und ggf. Widerspruch dagegen einlegen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es handelt sich doch nur um eine telefonische Auskunft, die, wie bereits erwähnt, nichts wert ist.
Wartet den Bescheid ab, laßt ihn prüfen und legt ggf. Widerspruch dagegen ein.
Falls das JC tatsächlich zunächst die volle Miete überweist, verballert die Flocken nicht sofort, sondern bereitet Euch auf eine Rückforderung vor.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja daran dachte ich eben auch schon ne Rückzahlung ist soo sicher
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Sicher ist im Moment nur, daß Ihr die Post vom Jobcenter abwarten solltet.
Und damit bin ich jetzt raus, da Deine Frage mangels vorliegendem Bescheid soweit noch gar nicht beantwortet werden kann.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Dann war die Auskunft doch korrekt !
Warte einmal deinen schriftlichen Änderungsbescheid ab, da wirst Du sicher sehen, dass man die halbe Miete von deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt abzieht, da die Miete direkt an den Vermieter geht.
Das Jobcenter kann ja wohl kaum nur 50 % überweisen !
Deinen gekürzten Regelbedarf musst Du dann von deiner Freundin einfordern, dass sollten dann diese 50 % der Warmmiete sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Was ist mit dem Satz im Änderungsbescheid gemeint . Bitte Beachten sie das nun regelmäßig frühestens aber in einem Jahr überprüft wird ob sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden .
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Was ist daran nicht zu verstehen ?
Ihr bildet im ersten Jahr nach dem Zusammenzug noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft, ihr werdet also behandelt wie eine normale WG - in dieser darf auch weder Einkommen, noch Vermögen auf den Bedarf des anderen angerechnet werden.
Man wird dann regelmäßig, aber erst nach min.diesem einen Jahr prüfen, ob ihr dann eine BG - bildet oder nicht.
Denn nur weil man ein Jahr oder länger zusammen wohnt, bedeutet das nicht automatisch das man dann eine BG - bildet.
Man muss nur nachweisen oder glaubhaft machen, dass man immer noch nicht bereit ist, sich freiwillig gegenseitig zu unterstützen und weiterhin getrennt wirtschaften will.
Denn nach dem BGB - ist man sich nicht zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, wenn man nicht verheiratet ist, oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das heißt also wir können z.b einem neuen Schrank kaufen oder Besteck ohne Ärger zu bekommen oder im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen sozialbetrug. Ich hab ja gesagt meine Freundin zieht zu mir nicht meine Partnerin. War das eine falsche Angabe ?? Oder ist das für die das selbe
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Nein war keine falsche Angabe, deine Freundin ist doch auch deine Partnerin und umgekehrt Du ihr Partner.
Ihr solltet nicht gemeinsam wirtschaften, aber wie gesagt, wer will euch das denn nachweisen, solange nur zusammen eingekauft wird und keine gemeinsamen Verträge abgeschlossen werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein keine Verträge keine Versicherung keine gemeinsame Tiere nichts aber wenn ich mal ne Pizza bestelle für uns oder im Kaufland mal für beide was hole ist das dann direkt strafbar
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Nein und wie sollte denn das Jobcenter das nachprüfen ?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Was hat das denn mit einer 🍕 oder Einkauf im Kaufland zu tun ?
Außerdem wäre ein Besuch durch Außendienstmitarbeiter die aller letzte Möglichkeit und da sieht auch keiner wer die 🍕 oder den Einkauf bezahlt hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Na wegen getrennten Finanzen da freuen wir uns seit Wochen auf das zusammen wohnen und dann werden einem solche Steine in den Weg gelegt
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Du hast doch deinen Bescheid bekommen, dass eine Prüfung einer BG - frühstens nach einem Jahr geprüft werden wird.
Also müsst ihr euch in dieser Zeit auch erst einmal keinen Kopf machen, wenn es in dieser Zeit keine gemeinsamen Verträge gibt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Einfordern = verlangen !
Kannst natürlich auch darauf verzichten und mit deinem geringeren Regelbedarf versuchen auszukommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Wenn ihr noch gar keine BG - Bedarfsgemeinschaft bildet, dann ist diese Auskunft zu 100 % nicht korrekt, denn dann stehen dir im Regelfall nur noch 50 % von der Warmmiete zu, den anderen Teil muss sie dann an dich zahlen.
Aber selbst wenn ihr eine BG - bilden würdet, hätte deine Freundin bei 1500 € Nettoeinkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll ein voraussichtliches anrechenbares Einkommen von 1200 € .
Es blieben dann nach Abzug von derzeit 2 x 404 € = 808 € für die Regelbedarfe für den Lebensunterhalt rund 400 € die auf den Bedarf der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete angerechnet würden.
Also auch hier würde dann etwas nicht stimmen !
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also die überweisen die volle Miete und meine Freundin muss mir die Hälfte der Miete überweisen. Jetzt meine Frage darf ich einkaufen für uns beide oder sie ohne das wir da in Schwierigkeiten kommen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Das wirst Du dann deinem Änderungsbescheid entnehmen können, aber wenn man tatsächlich die volle Miete weiter an den Vermieter überweist, wovon ich ausgehe, dann wird es so kommen wie ich es dir geschrieben habe.
Deine Freundin sollte dir dann ihren Anteil der Warmmiete überweisen und das auch im Verwendungszweck angeben.
Wie will denn das Jobcenter sehen, wer was für wen einkauft, also was sollte es da für Schwierigkeiten geben sollen ?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Bei der Überweisung der Miete an dich, da sollte sie im Verwendungszweck z.B.angeben, anteilige Miete für z.B. Februar 2022.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ihr seid nich verheiratet und sie arbeitet, wenn ihr euch als wg eingetragen habt is sie komplett seperat von deinem Einkommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
dann wird ihr einkommen auf dich gerechnet, mein tipp wäre wirklich das ganze als wg zu machen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
es geht nich darum was ihr intern seid es geht darum dass ihr einkommen nich auf dich fällt wenn ihr als wg eingetragen seid.
Bedarfsgemeinschaft macht am ende immer probleme und einer kriegt weniger geld.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
wenn Wir ein Jahr zusammen wohnen sind wir so oder so eine bg
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
nope ich lebe seit 5 jahren hier als wg kein thema. Das geht auch so gar nich immerhin kann man mit völlig fremden menschen ne wg haben da kann man nich einfach sagen ihr müsst ne bg sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das JB geht davon aus, dass ihr nicht zusammen seid und deswegen keine Bedarfsgemeinschaft habt. Fragt besser nach, die können nämlich 100% zurückfordern wenn es unrechtmäßig war. Mit dem Amt ist da nicht zu spaßen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja toll und was soll ich da nun machen wir haben ja alle Unterlagen eingereicht die verlangt worden sind
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
oder Ich warte bis ich was schriftliches die Tage bekomme
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Schreibe einen Brief oder eine Email, bei Anrufen erreicht man nichts.
Eben bin davon ausgegangen das meine Freundin die Hälfte der Miete zahlen muss aber so muss sie ja gar nichts zahlen und das Amt zahlt die ganze Miete komisch