Hallo,

ich bin im Dezember einen Monat Arbeitssuchen gewesen, weil ich nach einem Umzug meinen Job gewechselt habe. Nun wollte das Arbeitsamt mir eine Zahlung für den Monat Dezember gewähren und das Amt hat einige Beträge gefunden die auf meinem Konto gutgeschrieben wurden, jetzt wollen die diese Beträge als einmalige Einnahmen anrechnen, wenn ich nicht vorlegen kann wofür diese Zahlungen waren.

Jetzt hatte ich zu einem die Frage was nicht zu einmaligen Einnahmen zählt und was schon. Laut Google zählen Sachen wie Abfindungen, Leistungsprämie etc-

Aber wie schaut es mit Privatverkäufen und so etwas aus? Darf man das damit verrechnen? Die Einnahmen die ich in diesem Monat bekommen habe, waren von einigen Online-Spiele Accounts die ich verkauft habe und das lief über eine ähnliche Seite wie Paypal.

Darf das Amt die Beträge aus Paypal mit dem verrechnen was mir eigentlich für den Monat Dezember zustehen würde?

Falls das zu umständlich beschrieben wurde, stellt Euch einfach vor ich habe etwas auf Ebay verkauft(im Dezember) und dafür knapp 400€ bekommen und wenn mir jetzt vom Amt für Dezember zb. 1000€ zustehen würde ob die diese 400€ davon abziehen dürften.

Wäre echt nett wenn mir hierbei jemand helfen könnte, ich bin mir nicht Sicher was ich angeben soll, da ich mir im Dezember Geld von meiner Familie geliehen habe und dieses Geld auch möglichst schnell zurückzahlen möchte :/