Hätte Betreuer sich vergewissern müssen, dass Leistungen vom Jobcenter beim Betreuten ankommen? Denkt ihr dass hier eine Pflichtverletzung vorliegt?

Es geht hier um eine Bedarfsgemeinschaft, bei der ich (21) mit einem Elternteil in einer Mietwohnung lebe. Ich hatte einen gesetzlichen Betreuer mit Vermögenssorge und zusätzlich einen Einwilligungsvorbehalt.

Nun war es so, dass jegliche Anträge nur mein Elternteil und der Betreuer beim Jobcenter gestellt hat. Die Leistungen wurden ausschließlich auf das Konto meines Elternteils überwiesen.

Ich hatte die ganze Zeit über einen flexiblen Job, wo ich monatlich etwas mehr als 100€ verdient habe. Dies war aber zu wenig; Laut Regelsatz stehen jedem Sozialhilfeempfänger der bei den Eltern lebt Leistungen in Höhe von 320€ zu.

Nun bekam ich einen Brief von der Mahnabteilung des Jobcenters; Ich sollte doch bitte 400€ zurückzahlen. Die 'Überzahlung' fand in der Zeit zwischen 2017-2018 statt, in der ich unter Betreuung stand. Ich habe jetzt seit einem Jahr keinen Betreuer mehr und habe auch bis jetzt noch keinen Antrag beim Jobcenter gestellt.

Ich wusste aber nichts davon, dass das Jobcenter Leistungen überweist und ich habe auch keinen Antrag gestellt. Wie schon oben geschildert, hat das alles der Betreuer mit meinem Elternteil geregelt. Ich erhielt keine Kenntnis darüber, ob oder wie viel Geld für mich überwiesen wurden. Vom Betreuer erhielt ich auch keine Kenntnis.

Laut meinem Kenntnisstand weiß ich, dass der Betreuer sich eigentlich vergewissern muss, dass das Geld beim Betreuten ankommt. Er müsste also das Geld entweder auf das Konto des Betreuten überweisen oder es ihm in bar übergeben ggfs. gegen Unterschrift, damit der Betreuer einen Nachweis hat, dass er das Geld dem Bretreuten übergeben hat.

In meinem Fall liegt also eigetnlich eine Pflichtverletzung vor. Das Geld wurde nur auf das Konto des Elternteils überwiesen und auf dieses Konto hatte der Betreuer keinen Zugriff - er hatte also keine Handhabe mehr darüber, was mit dem Geld geschieht.

Pflichtverletzung; JA 50%
Pflichtverletzung; NEIN 50%
Pflichtverletzung; VIELLEICHT 0%
Job, Geld, Recht, Psychologie, Betreuer, Gesellschaft, Gesundheit und Medizin, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Moin, wie komme ich aus meiner BvB Maßnahme heraus mit existential depression bzw. wie schaffe ich es, zumindest Kindergeld zu bekommen?

Ich bin um 6:50 aus dem Haus und um 17:10 wieder zu Hause. Es ist echt schrecklich diese 11 Stunden. Aber was noch schrecklicher ist ist die Folge: Ich kann mich nur 4-5 Stunden entspannen. Die Existenz an sich ist schon schwierig; Nein, damit meine ich kein Suizid. Umgekehrt. Ich möchte tatsächlich Leben. Für immer. Für... was? Sicherlich nicht diese Maßnahme. Aber das ist eine andere Sache.

So, nun wie komme ich daraus? Ich weiß das man mit existential depression eigentlich so gut wie selbst klar kommen muss, bzw. bin ich jemand, der gerne für sich selbst sorgen möchte. Ich habe das schon 5 Jahre getan und so irgendwie Schule überstanden (hab Realschulabschluss), aber die Maßnahme macht jeden Tag eine Qual.

Wenn ich jetzt zum Arzt gehe, werde ich in einer Klinik eventuell eingewiesen da die Symptome fast die selben sind wie eine schwere Depression.

Nur das ist ja nicht das, was ich möchte. Ich möchte mich die Sachen widmen, die mich interessieren. Die mir wichtig sind und andere Menschen auch eventuell irgendwie weiter bringen würde, auch wenn ein Teil davon nur Meinungsartikel sind.

In der Klinik würde ich mich zu Tode langweilen, selbst mit einem Handy mit Internetzugang. Eventuell. Selbst im Best Case Scenario würde ich dann Bücher auf dem Handy lesen, irgendwann entlassen werden nur um später theoretisch wenigere Wochen später wieder so bin wie vor der Klinik.

Bin momentan 19 und beziehe kein Hartz IV.

Ich selber finde keine Ausbildung da die meisten seelenlose 8-16 Jobs sind, eventuell gefüllt mit Überstunden, körperlich anstrengender Arbeit, langweilig, Kundenkontakt, etc...

Schule, Hartz IV, Maßnahme
Jobcenter verarscht mich doch?

Im Jahr 2015 bekam ich von der Argentur für Arbeit einen Brief, dass ich HARTZ IV in Höhe von knapp 270€ zurück zahlen sollte. Woraufhin ich mitteilte, dass ich nie Hartz IV empfangen hätte. 

Daraufhin bekam ich keine Antwort. Es vergingen Monate und die Selbe Forderung kam. Von mir dann das gleiche vorgehen wie beim mal zuvor. 

Daraufhin kam das Inkasso-Büro auf mich zu. Am telefon konnte mir keine Auskunft geben. So schrieb ich an die "Klärungs - Email-Adresse" Auch von hier bekam ich keine Antwort.

Irgendwann kam dann auch der Vollstreckungsbescheid, der sich dann nach meiner Email jedoch "erledigt zu sein" schien,,

Zitat aus dem Schreiben:

„Sehr geehrter Herr xxxxx,

zu oben angeführter Angelegenheit bestätige ich Ihnen, dass das Vollstreckungsverfahren hier erledigt wurde.

Zahlen Sie zukünftig bitte direkt an das/die Bundesagentur für Arbeit“

Nach einigen Wochen kam jedoch erneut der Vollstreckungsbescheid.

Daraufhin habe ich dann an alle drei Behörden geschrieben und einen Widerspruch eingelegt.

Mir wurde dann in einem schreiben versichert, dass man dies an entsprechende Stelle weitergeleitet hat und diese sich mit mir in Verbindung setzen werden, was allerdings nicht passiert ist.

Und dann habe ich von meiner Bank erfahren, das eine Kontopfändung vorliegt. Ich konnte weder Geld Überweisen, noch abheben etc.

Ich kann mich weder an das Inkasso unternehmen der Agentur für Arbeit wenden, noch an die Agentur für Arbeit selbst. Niemand Gibt mir eine Antwort. Egal ob auf Brief, E-Mail, oder Telefon.

Am Telefon, sagte man mir, es liegen keine Informationen vor. (Wie auch?!) Weiterleitung an entsprechende Stelle versicherte man mir am Telefon.

Dass ich nicht lache.

Seit 2015 geht der Mist und niemand kann mir helfen. Bzw. werde ich von allen Ignoriert.

Ich weiß echt nicht was ich noch machen soll… Die Forderung musste ich leider über meine Bank freigeben, damit ich wieder an mein Konto komme. Die 270€ Tun mir auch nicht wirklich weh, aber ich finde es geht hier einfach ums Prinzip.

Habt ihr vielleicht Tips die mir helfen könnten?

Recht, Agentur für Arbeit, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Was geschieht bei Ablehnung eines Jobs über das Teilhabechancengesetz?

Ich wurde vom Jobcenter zu einer Kontaktbörse, bezüglich des Teilhabechancengesetzes eingeladen, wo mich ein Arbeitgeber, im Rahmen der Veranstaltung, über ein entsprechendes Stellenangebot informieren sollte und ich mich darüber hinaus bei den anderen Arbeitgebern informieren konnte. Dort angekommen wurde ich zum Stand einer Zeitarbeitsfirma geschickt. Diese machte mit mir einen Termin aus. Dort sollte ich dann dahin gedrängt werden, dass ich in der Produktion im Schichtsystem eingesetzt werden soll. Ich habe kaufmännische Berufe erlernt, da ich weder handwerklich begabt und auch nicht körperlich sehr kräftig bin. Des Weiteren habe ich auch bereits Rückenprobleme, nur wurde dafür noch keine Ursache gefunden. Weil ich aber kein Attest habe, wird dies von der Firma nicht akzeptiert. Ein anderes Problem was ich damit habe, ist dass ich eine Wochenendbeziehung, in ca. 70 km Entfernung. Wenn ich dann dauernd an Wochenenden arbeiten müsste und möglicherweise noch an freien Tagen telefonisch abrufbereit sein muss, dann können wir uns kaum noch sehen. Nun traue ich mich nicht, dies als Grund anzugeben, zumal ich glaube, dass es sowieso nicht interessieren würde und ich befürchte, dass man mir dann vorwirft, dass ich mich auch außerhalb meines Wohnortes aufhalte, obwohl ich strikt darauf achte Montag bis Freitag nach Post zu sehen, um erreichbar zu sein.

Im Grunde genommen, bin ich vom Teilhabechancengesetz wenig begeistert, da man da lange Zeit nur Mindestlohn erhält und noch nicht mal Arbeitslosenversicherung gezahlt wird. Lediglich im Hinblick darauf, dass ich den Mangel der geringen Berufserfahrung in meinen erlernten Berufen dadurch verringern kann, halte ich es für akzeptabel. Wenn ich aber nun in eine Tätigkeit gedrängt werden soll, die ich nicht will und die mir auch nicht liegt, so entspricht dies nicht dem Sinn des Gesetzes. Auch halte ich es für einen Skandal, dass solche Ausbeuter noch zusätzlich von diesem Programm profitieren und dorthin massenweise Leure verscherbelt werden.

Nun warte ich darauf Jobangebote der Firma zu

erhalten. Wenn es in die Richtung läuft, beabsichtige ich aber es abzulehnen,

da ich damit absolut nicht klar komme. Ich bin sehr verzweifelt. Droht mir

dafür eine Sanktion von 30%? Es war ja eigentlich nicht als

Vermittlungsvorschlag ausgewiesen und wenn ich auf meinen Akaunt bei der

Bundesagentur für Arbeit gucke, so steht dies dort auch nicht bei meinen

Vermittlungsvorschlägen. Wäre ich gar nicht erst hingegangen, hätten mir

wahrscheinlich nur 10% gedroht. Muss ich sogar damit rechnen, wegen

sozialwidrigem Verhalten über 5 Jahre sanktioniert zu werden. Ich denke mir,

dabei muss ja rechtlich berücksichtigt werden, dass mein Gehalt ja weiterhin

vom Staat erhalten würde. Der einzige Unterschied wäre nur, dass ich das Geld

nicht als Arbeitslosengeld 2 bekomme, sondern aus dem Fond für das

Teilhabechancengesetz. Insofern habe ich ja meine Hilfsbedürftigkeit nicht

verlängert.

Recht, Hartz IV, Sanktion, Zeitarbeit, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kann ich mit diesen Gründen mit u25 Hartz VI empfangen und ausziehen?

Ich bin 21 Jahre alt, lebe bei meinen Eltern und würde gerne Arbeitslosengeld 2 beantragen und ausziehen. Ich habe gelesen dass wenn man unter 25 ist, Hartz4 bezieht und bei den Eltern lebt, keinen Anspruch darauf hat auszuziehen. Jedoch gibt es ein paar Ausnahmen die das bewilligen. Ich schildere mal meine persönliche Situation: 2018 haben meine Schwester und ihr Mann ein Haus gebaut. Sie wohnen mit ihren Kindern in der Erdgeschosswohnung und meine Eltern wohnen als Untermieter in der Dachbodenwohnung die nur aus 2 Zimmern besteht. Die Besitzer des Hauses und meine Eltern haben mich nur vorrübergehend bei sich wohnen lassen, bis ich einen Arbeitsplatz gefunden habe und ausziehen kann.

Da ich seit 7 Monaten immernoch arbeitslos bin und keine Miete zahle, wollen sie mich nun raus schmeißen. Sind meine Gründe ausreichend genug, damit mir eine eigene Bleibe bezahlt wird? Zum einen ist es der Platzmangel, da ich ja kein eigenes Zimmer habe in der Wohnung, zum anderen machen sie mich immer fertig (ich würde nur zuhause sitzen und auf deren Kosten leben) wodurch ich psychisch leide und es nicht mehr aushalte hier zu wohnen, was ich ja sowieso nicht mehr darf. Teilweise kam es sogar schon zu körperlichen Auseinandersetzungen und Drohungen, ich würde bald auf der Straße sitzen. Ich kann nicht mehr unter dieser ständigen Angst hier weiter leben. Ich muss unbedingt ausziehen. Meine Eltern sind zwar keine H4-Empfänger, jedoch verdienen sie nicht gut genug um mich selbst finanzieren zu können. Denkt ihr das Jobcenter wird mir einen Umzug in eine eigene Wohnung genehmigen? (Und noch so nebenbei darf man unter 25 den Antrag auf Hartz4 selbst beim Jobcenter stellen oder müssen die Eltern dabei sein? Die wollen das nämlich nicht für mich machen.)
Danke für eure Antworten.

Familie, Recht, Hartz IV, Jobcenter
Darf Arbeitsamt mich dazu zwingen meinen unbefristeten Teilzeit Job (80Std) zu kündigen?

Hallo Liebe Leser und Leserinnen.

Ich habe folgendes Problem, ich arbeite seit über 10 Jahren in einer Drogerie Kette 80Std im Monat und habe einen Unbefristeten Vertrag.

Mein Mann ist leider arbeitslos geworden und fand leider keinen festen Job...so fiel er dann leider auf Hartz4 und ich automatisch dann natürlich auch.

Nach einer kurzen Zeit bekamen wir eine Neue Sachbearbeiterin...

Erstmal rufte sie mich an (ich war in der Zeit sehr Erkältet..das hörte man auch)

Obwohl ich kein Termin hatte verlangte sie von mir eine Krankmeldung. Das ist schonmal nicht normal oder? Ich schickte es trotzdem ab.

So jetzt zum Problem. Ich bekam dann eine Schriftliche Einladung bei der ich heute war.

Da ich Teilzeit arbeite und mein Mann arbeitssuchend ist bekommen wir eine hilfe von 400€.

Nach langem Gespräch meint sie zu mir...wenn ich kein Nebenverdienst finde soll ich meinen festen Teilzeit Job kündigen sobald ich ein Vollzeit Job gefunden habe.

Ich sagte ihr das ich meinen Sicheren Job auf keinen Fall aufgebe. Dieses Risiko eingehen und bei einer Stelle z.B. anfangen bei dem ich dann sicherlich befristet wäre...wo lande ich dann am Ende? Bei Hartz4 oder renne von Job zu Job...weil ich nichts festes bekomme..falls man natürlich ein Job findet... Heutzutage ist ein Unbefristeten Arbeitsvertrag zu haben wie ein Lotto Gewinn und das aufgeben...niemals.

Meine Frage..dürfen die das von mir verlangen meinen festen Sicheren Teilzeitjob zu kündigen?

Sowas zu verlangen finde ich einfach unmenschlich.

Danke sehr das Sie das alles gelesen haben und bedanke mich jetzt schonmal sehr für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Hartz IV, Teilzeitjob, Ausbildung und Studium

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