Ausbildung verloren, jetzt Hartz4?
Hallo. Ich lebe alleine und habe vor 1 und halb Jahren eine Ausbildung gemacht. Allerdings wurde ich letzen Monat gekündigt und habe somit kein Einkommen mehr. Ich suche zurzeit eine neue Ausbildung aber muss zusehen, dass ich Miete und alles noch bezahlen kann. Wie soll ich das machen? Ich beziehe noch BAB (Berufs Ausbildungs Hilfe) diese wissen aber noch nicht Dass ich gekündigt wurde. Sind sowieso nur 459 Euro. Wenn man Miete Zahlt bleiben mir nur 60 Euro fürs Leben. Ich bin hoch verschuldet (Fast 1200) und brauche dringend jetzt ein halt mich wieder aufzubauen. Sollte ich Hartz IV beantragen? Was genau wollen die für Unterlagen haben und wie ist eure Erfahrung damit? Dauert es lange bis es genehmigt wird und wird mir dann auch Wohngeld gegeben? Ich danke Ihnen. Habe versucht den örtlichen Jobcenter heute noch zu erreichen. Die gingen aber nicht ran.
MfG
2 Antworten
Dann werden zu deinen bisherigen Schulden noch welche dazu kommen !
Denn wenn du letzten Monat schon deine Ausbildung gekündigt bekommen hast, dann steht dir auch kein BAB - mehr zu, deine Kündigung hättest du umgehend melden und nachweisen müssen.
Das würde auch auf dein Kindergeld ( unter 25 ) zutreffen, dann hätte es aber weiter Kindergeld geben können, wenn du dich z.B. wieder als Ausbildung suchend melden würdest.
Wenn du über 1 Jahr in Ausbildung warst, dann hast du in der Regel vorrangigen Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit, da hättest du dich aber auch schon lange persönlich arbeitslos melden müssen.
Das solltest du so schnell wie möglich nachholen.
Dann käme es auf den Grund der Kündigung an, denn in der Ausbildung kann man nicht mal eben so gekündigt werden, wenn du selber Schuld an deiner Kündigung hast, dann könnte es passieren das du nach § 159 SGB - lll ( regelt die Sperrzeiten im SGB - lll ) eine Sperre von 12 Wochen bekommst.
Da du ein relativ hohes BAB - bekommst, wird deine Vergütung nicht all zu hoch gewesen sein, deshalb wird dann auch vorrangig kein Wohngeld für dich in Betracht kommen, weil man dafür ein Mindesteinkommen benötigt.
Es bleibt dann nur zusätzlich bzw.bei einer ALG - 1 Sperre ALG - 2 vom Jobcenter, was dann auf Grund der Sperrzeit auch min.um 30 % gemindert würde.
Diese 30 % würden dann vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt abgezogen, dieser beträgt ab 2020 dann bei einem Single 432 €, würdest dann also min.um die 130 € weniger bekommen, bei unter 25 jährigen gibt es dann wahrscheinlich verschärfte Sanktionen.
Wenn du weiter als Ausbildung suchend gemeldet bist, dann könnte es auch sein das deine Eltern auf ihre Unterhaltspflicht und Leistungsfähigkeit vom Jobcenter überprüft würden.
Für das ALG - 1 benötigst du zunächst deine Kündigung, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Arbeitsbescheinigung vom EX - Arbeitgeber, alles andere erklärt man dir bei der Agentur für Arbeit in einem persönlichen Gespräch.
Was du fürs ALG - 2 benötigst kannst du aus dem Hauptantrag erfahren, diesen und die benötigten Anlagen findest du auch im Internet zum ausdrucken.
Immer wieder versuchen und morgen sind die auch da. Hast ja jetzt Zeit. Kannst auch persönlich vorbeigehen und gleich den Antrag stellen.