Es geht hier um eine Bedarfsgemeinschaft, bei der ich (21) mit einem Elternteil in einer Mietwohnung lebe. Ich hatte einen gesetzlichen Betreuer mit Vermögenssorge und zusätzlich einen Einwilligungsvorbehalt.

Nun war es so, dass jegliche Anträge nur mein Elternteil und der Betreuer beim Jobcenter gestellt hat. Die Leistungen wurden ausschließlich auf das Konto meines Elternteils überwiesen.

Ich hatte die ganze Zeit über einen flexiblen Job, wo ich monatlich etwas mehr als 100€ verdient habe. Dies war aber zu wenig; Laut Regelsatz stehen jedem Sozialhilfeempfänger der bei den Eltern lebt Leistungen in Höhe von 320€ zu.

Nun bekam ich einen Brief von der Mahnabteilung des Jobcenters; Ich sollte doch bitte 400€ zurückzahlen. Die 'Überzahlung' fand in der Zeit zwischen 2017-2018 statt, in der ich unter Betreuung stand. Ich habe jetzt seit einem Jahr keinen Betreuer mehr und habe auch bis jetzt noch keinen Antrag beim Jobcenter gestellt.

Ich wusste aber nichts davon, dass das Jobcenter Leistungen überweist und ich habe auch keinen Antrag gestellt. Wie schon oben geschildert, hat das alles der Betreuer mit meinem Elternteil geregelt. Ich erhielt keine Kenntnis darüber, ob oder wie viel Geld für mich überwiesen wurden. Vom Betreuer erhielt ich auch keine Kenntnis.

Laut meinem Kenntnisstand weiß ich, dass der Betreuer sich eigentlich vergewissern muss, dass das Geld beim Betreuten ankommt. Er müsste also das Geld entweder auf das Konto des Betreuten überweisen oder es ihm in bar übergeben ggfs. gegen Unterschrift, damit der Betreuer einen Nachweis hat, dass er das Geld dem Bretreuten übergeben hat.

In meinem Fall liegt also eigetnlich eine Pflichtverletzung vor. Das Geld wurde nur auf das Konto des Elternteils überwiesen und auf dieses Konto hatte der Betreuer keinen Zugriff - er hatte also keine Handhabe mehr darüber, was mit dem Geld geschieht.