Muss ich Unterhalt zahlen trotz hartz 4?

6 Antworten

Als ALG2-Empfänger bist du nicht leistungsfähig. Deshalb mußt du keinen Kindesunterhalt zahlen. Mit der Heirat hat das nix zu tun. Der neue Mann muß nicht für dein Kind aufkommen.

Die Pflicht, Kindesunterhalt zu leisten, bezieht sich immer nur auf leibliche und adoptierte Kinder. Sofern mit Eheschließung nicht auch die Adoption des Kindes einhergeht, kann von dem neuen Partner des wiederverheirateten Elternteils nicht verlangt werden, dass dieser auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind übernimmt. https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-neue-ehe/

Für Dein Kind bist Du zum Unterhalt "verpflichtet", bis es eine Ausbildung abgeschlossen hat und sich finanziell selbst versorgen kann! Da ändert auch eine Wiederheirat Deine Ex nichts dran. Es sei denn, Dein Kind wird vom Stiefvater adoptiert. Aber willst Du das wirklich?

Ansonsten spielt es absolut keine Rolle, wie viele Kinder Du noch bekommst - es sind dann ALLE Deine Kinder und die wollen auch nur leben!

Im eigenen Interesse, kümmer Dich um Arbeit und komm Deinen Unterhaltspflichten nach. Das ist das mindeste, was Kinder von ihren Eltern erwarten dürfen.

Für das Kind bist du unterhaltspflichtig, aber mit Hartz 4 nicht leistungsfähig. Und wenn da jetzt noch ein Kind kommt, dann wären beide Kinder im Unterhaltsrecht gleichgestellt.

Allerdings musst du ALLES in deiner Macht stehende tun um zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können. Dein Selbstbehalt liegt bei 880,- Euro. Schon mit einem Minijob könntest du zumindest einen Teil an Unterhalt zahlen... Es kann also gut sein, dass deine Ex, da sie nun keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommt, auf die Idee kommt einen Anwalt aufzusuchen und dann vor Gericht zieht...

Du bist mit der neuen Partnerin verheiratet? Hat sie wenigstens einen Job? Dann wäre es ggf. auch möglich im Zuge des Familienunterhaltes, dass du von ihr Taschengeld bekommst um damit Unterhalt zahlen zu können.

Gegenüber minderjährigen Kindern haben Eltern eine gesteigerte Unterhaltspflicht und müssen alles in ihrer Macht stehende tun, um den Mindestunterhalt für das Kind zu gewährleisten. Dazu zähle der Einsatz aller verfügbaren Mittel und auch der eigenen Arbeitsleistung. Unterlässt der Vater Bemühungen, die eigene Arbeitskraft einzusetzen, um den Kindesunterhalt zahlen zu können, dürfe das Gericht auch fiktiv erzielbare Einkünfte als Berechnungsgrundlage heranziehen.

https://www.hartziv.org/news/20160222-trotz-hartz-iv-besteht-untarhaltspflicht-fuer-kinder.html

Du solltest also zusehen deine Bewerbungsbemühungen auszuweiten und alles akribisch zu dokumentieren.

https://www.hartz4.de/kindesunterhalt/

Man muss den Unterhalt der Frau und den Kindesunterhalt unterscheiden.

Ersterer fällt weg wenn sie heiratet. Der Kindesunterhalt aber erst, wenn der neue das Kind adoptieren sollte.

Da du aber H4 beziehst, hast du aktuelle keine Unterhaltspflicht.

Woher ich das weiß:Recherche

Die Unterhaltspflicht deinem Kind gegenüber besteht auch da erst einmal bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres weiter, nur bist du mit ALG - 2 nicht leistungsfähig, bist aber verpflichtet alles in deinen Kräften zu tun wieder in Arbeit zu kommen, weil du bei minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hast.

Du solltest also deine ernsthaften Bemühungen eine Arbeit zu bekommen schön sammeln, damit du das ggf.dem Jugendamt nachweisen kannst.

Besteht denn ein Titel auf den Unterhalt ?