Bei Hartz 4 ,wer bezahlt das Wassergeld?
Betrifft Nebenkosten
Wer kennt sich mit Harz 4 aus ?
Wenn mein Mieter demnächst Hartz 4 bekommt,
muss der Mieter das Wassergeld , von seinen monatlichen 400 Euro,
an mich zahlen ?
,wie er z B ;auch den Strom von seinem monatlichen Geld zahlt ?
Oder zahlt das Jobcenter es an mich ; mit den anderen Nebenkosten?
und muss ich dann, das Wassergeld ,
in der Nebenkostenabrechnung für das Jobcenter auflisten wie Z b Müllabfuhr Schornsteinfeger ,Versicherungen ,usw ?
7 Antworten
Das Wassergeld bezahlt der, der einen Vertrag mit dem Versorger hat.
Im Normalfall ist das der Eigentümer/Vermieter.
Der kann die Kosten aber, wenn vertraglich vereinbart, auf den Mieter umlegen.
In der Abrechnung muß Du alle umlegbaren NK auflisten für die tatsächlich kosten angefallen sind und mit den Vorauszahlungen des Mieters verrechnen.
Der Mieter hat Anspruch auf eine Abrechnung wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.
Was denn?
Wasserkosten gehören zu den Nebenkosten. Die trägt das JC wenn der Mieter ALG2 bekommt. Hat der Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Wasserversorger zahlt er auch direkt an den den, bekommt es aber JC bezahlt.
Hat der Mieter keinen eigene Vertrag mit dem Wasserversorger zahlt er die Wasserkosten, zusammen mit den anderen NK, an den Vermieter.
Der Vermieter muß 1 x jährlich über die NK mit seinem Mieter abrechnen, wenn monatlich Vorauszahlungen vertraglich vereinbart sind.
Was gibt es da nicht zu verstehen?
Der Wasserverbrauch gehört wie das Abwasser zu den KDU - Kosten der Unterkunft und wird bei Angemessenheit in der Regel bei Bedürftigkeit vom Jobcenter voll übernommen.
Du als Mieter bist bei monatlicher Vorauszahlung der Neben und Heizkosten zum Erstellen einer BK - Abrechnung verpflichtet.
Normaler Abschlag für Haushaltsstrom muss jeder aus seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.Einkommen selber zahlen, deshalb gilt dann ein evtl.Guthaben dann auch nicht als anrechenbares Einkommen und darf den Leistungsanspruch nicht mindern.
Das Jobcenter wird deinem Mieter die Miete und die Nebenkosten bezahlen, wenn es in angemessener Höhe ist. Zu den Nebenkosten gehört auch Wasser. Strom muss man aus dem Regelsatz bezahlen. Entweder bekommt dein Mieter das Geld auf sein Konto und bezahlt es an dich, oder das Jobcenter bezahlt direkt an dich. So wie dein Mieter es möchte.
Der Vermieter muss eine komplette Aufstellung aller Nebenkosten machen und dazu gehört auch der Wasserverbrauch seiner Mieter.
Hi,
als Vermieter musst du eine richtige und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung für deinen Mieter erstellen!
Miete und Nebenkosten werden i. d. R. vom Mieter bezahlt.
Der Arbeitslose (Harz4) bekommt i. d. R. die Miete und Nebenkosten bezahlt.
Als Vermieter ,kann ich im Mietvertrag festlegen,dass die Miete und Nebenkosten ,vom J C direkt an mich überwiesen werden,Das nennt man Abtretungserklärung
Das ist sicherer.
Diese Erklärung kann dein Vermieter aber jeder Zeit beim Jobcenter zurückziehen, es sei denn es würde ein wichtiger Grund für diese Zahlung an dich vorliegen, wie z.B. Mietschulden, weil der Mieter seine Miete nicht Zweckbestimmt verwendet.
anitari lese bitte noch mal