Wohnungsangebot, keine Antwort vom Jobcenter!?

4 Antworten

Mit deinem Studentenstatus hast du zumindest bei einem Vollzeitstudium überhaupt keinen Anspruch auf die Leistungen des Jobcenters. Von daher sollte man wohl erstmal diesen Punkt genauer beleuchten.


sara1239 
Beitragsersteller
 11.11.2019, 15:46

Ich bekomme seit 2 Jahren als Schülerin Leistungen vom Jobcenter. Es geht nur um ein wechsel in eine andere Stadt.

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DerJoergi  11.11.2019, 15:48
@sara1239

Diese bekommst du aber pauschal nicht weiter als Studentin. Ich kenne diese Härtefallregelungen auch- in keinem Fall solltest du hier aber ohne Zustimmung einen neuen Mietvertrag unterschreiben.

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Vampire321  11.11.2019, 16:01
@sara1239

Als SCHÜLERIN - ja

aber als STUDENTIN bekommst du bestenfalls bafög... aber mit Sicherheit kein alg II

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Anscheinend hast du ein Fernstudium, sonst würdest du vom JC keine Leistungen beziehen. Sondern, wenn überhaupt von anderen Stellen. Ein fern Studium zählt bei denen nicht weswegen du dich an deren Regeln halten solltest.

Ab hier würde ich gerne Zitieren:

"Gemäß den Regelungen in § 22 SGB II müssen sowohl die Kosten als auch die Größe einer Wohnung angemessen sein. So ist darf bei Hartz 4 eine Wohnung für eine Person etwa 45 qm groß sein. Fünfzehn Quadratmeter werden dann für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet"

https://www.hartz4.de/wohnung/

Zitat ende:

Wenn das bei dir erfüllt ist oder sogar darunter ligt, kannst du ohne schlechtem Gewissen oder Existenzangst den Mietvertrag unterschreiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst nicht einfach so unterschreiben.

Bitte Deinen Vermieter noch um 1 Tag Geduld. Und geh morgen noch mal persönlich ins Jobcenter.

Telefonisch macht man gar nichts.

Wie kommst du auf das schmale Brett das das JC dir due Wohnung bezahlt, wenn du studieren gehst???