Ich möchte in kürze einen teilzeitjob annehmen der ca. 600€ einbringt, meine eltern beziehen hartz 4. Wird von meinem Lohn was abgezogen (automatisch)?

3 Antworten

Wie alt bist du denn, wohnst du mit deinen Eltern alleine, bekommen deine Eltern für dich noch Kindergeld, wenn ja, bestünde der Anspruch dann auch noch ( z.B. unter 8 oder als Ausbildung suchend gemeldet ), was zahlen sie für die KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) und sind diese 600 € Brutto oder dein Netto was du dann vom Arbeitgeber ( AG ) auf dein Konto bekommst ?

Auf dein Erwerbseinkommen stünden dir dann erst einmal Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du angenommen 800 € Bruttoeinkommen haben, dann läge dein Freibetrag bei 240 €, läge es bei 600 €, dann würden es nur 200 € sein und dieser Freibetrag würde dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dann dein voraussichtliches anrechenbares Erwerbseinkommen.

Bei angenommen 800 € Brutto und 600 € Netto wären das nach Abzug der 240 € Freibetrag noch ca.360 € anrechenbares Erwerbseinkommen und das würde deinen Eltern dann von deinem Bedarf abgezogen, sie bekämen dann auf jeden Fall weniger oder auch gar keine Leistungen mehr für dich gezahlt.

Ich glaube nicht, dass deine Eltern dann darauf verzichten können, von dir dann diese Kürzung zu fordern, deinen Lohn bekommst du natürlich vom Arbeitgeber auf dein Konto gezahlt.

Würdest du als unter 25 jähriges Kind deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken können, dann würden deine Eltern gar nichts mehr für dich bekommen und du würdest aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus sein und müsstest dann im Normalfall selber an sie zahlen.

Wenn du ebenfalls vom Jobcenter gesponsort wirst, wird dir das natürlich angerechnet. Letztendlich fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft, da du dich selbst unterhalten kannst.

Du mußt dich an der Miete beteiligen und deine Lebenshaltungskosten selbst bezahlen. Wenn du Geld verdienst, kannst du nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für dich weiter aufkommt.


SW172018 
Beitragsersteller
 04.11.2019, 23:13

Einfach abmelden geht?

oder muss das das Jobcenter entscheiden?

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maja0403  04.11.2019, 23:14
@SW172018

Sicher kannst du dich abmelden. Allerdings mußt du darauf achten, dass du weiter krankenversichert bist. Was bei dem Teilzeitjob der Fall wäre.

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SW172018 
Beitragsersteller
 04.11.2019, 23:21
@maja0403

könnte ich vllt auch wissen wie das Jobcenter das geld nimmt?

automatisch nach lohn auszahlung oder muss man immer bescheid sagen?

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maja0403  04.11.2019, 23:25
@SW172018

Für dich wird nichts mehr gezahlt. Kein Regelsatz und keinen Mietanteil. Ansonsten bist du als Kind nicht für den Unterhalt deiner Eltern zuständig.

Das JC verrechnet dein Gehalt mit den für dich zu erbingenden Leistungen. Du darfst max. ca. 160 Euro für dich behalten ohne Anrechnung.

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Sofern für Sie Harz 4 bezogen wurde entfällt dies nun, da sie nicht mehr bedürftig sind. Sie fallen damit aus der Bedarfsgemeinschaft. An den Harz 4 der Eltern ( ohne Sie) ändert das aber Nichts.


DerAllesFrager6  04.11.2019, 23:19

Einen Teil wird den Eltern aber trotzdem abgezogen, du bekommst 1. Kein Kindergeld mehr und 2. Hast du eine Freigrenze die liegt glaube ich bei 300€ die du behalten darfst, deinen Eltern wird also komplett das Kindergeld gestrichen und 300€ abgezogen, Hartz 4 ist ein Teufelskreis da bleibt man meistens dauerhaft drin, da kommst du nicht so leicht raus.

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SW172018 
Beitragsersteller
 04.11.2019, 23:12

Könnte ich mich aus der bedarfsgemeinschaft abmelden?

oder bestimmt das wer?

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