Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit beim Jobcenter, was kann man tun?

Hallo, Leute!

Die Frage ist etwas zu lang geworden, aber ich hoffe ihr lest es durch...

Ich habe neulich einen Brief bekommen, in dem es steht, dass dem Jobcenter ein Arbeitsverhältnis nicht mitgeteilt habe, deshalb wurde ein Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet.

Meine Frage ist, was kann ich tun, damit ich weniger Bußgelder oder keine zahlen muss? Ich habe bei diesem Unternehmen nur ca. 10 Tage gearbeitet, (im Schreiben von Jobcenter steht, dass ich 1,5 Monate da war) und bin dann einfach nicht mehr hingegangen, weil ich mich von dem Schichtleiter verarscht gefühlt habe, denn er wollte mir kein Vertrag geben und meinte ich werde ihn erst nach 1,5 Monaten bekommen. Ich war zu der Zeit Obdachlos und habe eine Unterkunft gebraucht, die ich vom Sozialamt nur mit einem Arbeitsvertrag bekommen konnte. Ich wurde wahrscheinlich von dem Arbeitsgeber angemeldet und nicht rechtzeitig abgemeldet. Ich ging am Anfang davon aus, dass ich nicht angemeldet wurde. Ich habe dann aber für diese Arbeit doch einen Lohn bekommen. Habe das so auch auf den Zettel vom Jobcenter geschrieben.

Kann ich das so schreiben, dass ich ohne Vertrag gearbeitet habe, oder bekomme ich dann noch deswegen Stress?

Kann ich noch irgendetwas anderes schreiben, damit es besser beim Jobcenter ankommt und ich keine mehre Tausende zahlen muss wegen dieser 1 Woche Arbeit?

Danke sehr!!

Gruß

Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Ordnungswidrigkeit
Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten?

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zur Rückzahlung von meinem Hartz IV Satz. Ich habe nach dem Studium leider vier Monate Hartz IV bezogen. Mein Studium habe ich im März beendet, bin im Mai und Juni einer befristeten Teilzeitbeschäftigung nachgekommen (falls wichtig: Einkommen >850€, Sozialvers.-pflichtig, keine Aufstockung etc. pp - man kann sagen, das JC kannte mich hier noch gar nicht) und habe dann ab Juli Hartz IV bezogen. Ich habe mit Ausscheiden aus dem Job mit dem Lohn für Juni eine Kaution für meine Arbeitskleidung hinterlegt, in dem diese direkt von meinem Lohn eingehalten wurde. Ein Netto- Betrag X€ wurde mir von meinem Netto-Gehalt abgezogen. Der ehem. AG hat mir die Kaution X€ jedoch erst Aug. ausgezahlt. Im August wiederum bezog ich bereits Hartz IV und habe mein "Einkommen" auch ordnungsgemäß gemeldet (habe lange auf eine Antwort gewartet). Ich Frage mich jedoch, ob die Rückzahlung der Kaution als Einkommen zu werten ist? Ich habe in einigen Foren gelesen, dass im Falle einer Mietkaution, sofern diese vor Bezug von Hartz IV gezahlt wurde, diese bei Rückzahlung während des Bezugs von Hartz IV nicht als Einkommen angerechnet wird. Auf Nachfrage bei dem Jobcenter wurde mir natürlich gesagt, dass Kaution als "Einkommen" bzw. "Einnahme" gewertet wird. Das sind die wortwörtlichen Formulierungen. Wenn es wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme" ist, zweifel ich die Entscheidung nicht an. Die Frage ist: ist das wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme"? Oder ist es dadurch, dass ich das Geld im Hartz IV-freien Monat Juni verdient habe, im August doch als Vermögen (oder etwas anderes) zu werten?

Versteht mich bitte nicht falsch, wenn das Inhaltlich richtig ist, zahle ich das Geld umgehend zurück. Ich befürchte jedoch, gerade durch die Wortwahl im Antwortschreiben, dass die Zuständige vom JC und ich eventuell aneinander vorbei reden? Keines der vom JC an mich adressierten Schreiben passte jemals wirklich auf meine Situation. Das war bisher nicht schlimm, es waren weniger heikle Themen.. Dieser kleine "Streitfall" ist ja das erste Problem, was hier auftaucht. Es wird auf mein Beispiel mit der Mietkaution gar nicht eingegangen (vielleicht war das auch ein dummer Vergleich?), sondern nur von "Einkommen" oder eine "Einnahme" gesprochen. Hier gab es wohl keine passenden Textbausteine.

nicht wundern: der zeitliche Ablauf stimmt, die Monate habe ich in meiner Frage verändert.. Anonymität ggü. JC und so ;)

Vielen lieben Dank schon einmal für eure Antworten..

Zusammenfassung: Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV vom ehem. Arbeitgeber zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten und damit auf den Hartz IV Satz anzurechnen?

Juni: Kaution gezahlt

Juli: ab hier Hartz IV

August: Rückzahlung Kaution, Anrechnen auf Hartz IV für August?

Arbeit, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Jura, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Ist das eine logische Erkenntnis, dass man eben Schulden machen muss wenn man kein Geld hat?

Die Betonung liegt in muss. Man macht automatisch Schulden bzw. muss Schulden machen, wenn man kein Geld hat. Das ist eine logische Erkenntnis einer Freundin, die damit ihr Verhalten rechtfertigt.

Das Leben ist teuer. Abgesehen davon ob man Geld hat, oder nicht, muss man ja trotzdem konsumieren. Der Körper benötigt täglich 2500 Kalorien. Wenn man kein Geld hat, muss man eben Schulden machen, um das was man benötigt zu bekommen.

Das mit den Kalorien war nur ein grobes Beispiel. Man muss Miete zahlen. Es gibt eine Krankenversicherungspflicht, wo jeden Monat 200 Euro fällig werden. Man benötigt Kleidung und andere Dinge des täglichen Bedarfes. Wasser und Strom kostet. Auch die Müllentsorgung kostet Gebühren. Selbst wenn man kein Geld hat, muss man automatisch Schulden machen. Handyverträge wollen auch gezahlt werden, wobei das aber eher nebensächlich wäre.

Diese Freundin mache es beispielsweise so:

Sie hat bereits 15.000 Euro Schulden. Bei ihr laufen derzeit jeden Monat noch mehr Schulden auf. Stromkosten, Handyvertrag und Krankenversicherung zahlt sie nicht. Sie hat davon abgesehen online Dinge gekauft und zahlt nun die Raten nicht. Auch Lebensmittel lässt sie sich beim Imbiss oder im Restaurant anschreiben und baut somit Schulden auf.

Sie hat eben kein Geld. Vom Amt wurde ein Antrag abgehehnt weil sie unter 25 ist und sich weder in Ausbildung oder Studium befindet. Es ist dann ihre logische Erkenntnis, dass sie Schulden machen muss.

Findet ihr das so gerechtfertigt, dass diese Freundin ihren derzeitigen Lebensstil so beibehält, bis sie 25 ist und dann keine schulden mehr machen muss wenn sie Hartz4 und Miete bezahlt bekommt?

Leben, Miete, Geld, Schulden, Lebensmittel, Recht, Kosten, Psychologie, Gesundheit und Medizin, Hartz IV, mietschulden, Wirtschaft und Finanzen
Kann WG-Mitbewohnerin belangt werden, wenn sie Dinge auf einen anderen Namen bestellte und Briefe unterschlagen hat?

In der WG leben 4 Freundinnen. Alle im Alter zwischen 21 bis 25. Eine befindet sich noch in Ausbildung und wohnt nur jedes zweite WE und in den Ferien dort. Die anderen drei leben von Sozialhilfeleistungen bzw. stocken auf. Es ist also von vorn herein klar dass sie zahlungsunfähig sind.

Eine Mitbewohnerin steht in der Schufa und konnte online nichts mehr auf Rechnung bestellen. Also hat sie eine andere Mitbewohnerin gefragt, ob sie es für sie bestellen kann oder ob sie selber es auf einen anderen Namen bestellen kann. Die meinten dann es wäre in Ordnung. So kam es dazu dass diese Mitbewohnerin immer öfter auf anderen Namen bestellt hat und irgendwann die Rechnungen nicht mehr zahlen konnte.

Plötzlich stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollte eine Forderung von der Mitbewohnerin, die gar nichts mit den unbezahlten Rechnungen zu tun hatte.

Das Problem ist dass der anderen Mitbewohnerin nichts nachzuweisen ist. Sie hat Dinge auf anderen Namen bestellt und Rechnungen nicht beglichen. Der Lieferant hatte eine Abstellgenehmigung. Es ist also unersichtlich wer online Dinge bestellte. Auf den Namen der unschuldigen Mitbewohnerin kamen dann Mahnungen, Inkassobriefe und Mahnbescheide. Sie geht davon aus, dass die andere Mitbewohnerin die Briefe unterschlagen hat. Es gibt keinen Briefkasten. Die Briefe werden normal nur im Treppenhaus auf die Stufen gelegt, worauf nur die 4 WG-Mitglieder Zugriff haben.

Da in der WG eben 4 Personen leben, weiß man nicht wer es war. Die Mitbewohnerin die jetzt auf den Schulden sitzt machte schon Anzeige. So wie es aussieht wird sie aber auf den Schulden sitzen bleiben weil den anderen nichts nachzuweisen ist. Es geht um Schulden im 5 stelligen Bereich. Konkret bedeutet dass, dass sie in eine Privatinsolvenz muss, obwohl sie gar nichts online bestellte.

Finanzen, Freundschaft, Geld, Schulden, Recht, Hartz IV, WG
Bezahlt das Jobcenter? (Onlinekurs mit Diploma und Vermittlung)?

Hallo, ich möchte einen bestimmte Berufsbahn einschlagen in Richtung Illustration, concept art/character design. Mir wurden super Online-Kurse von jemandem empfohlen, der durch die Betreiber vermittelt wurde.
Das vermittelt werden des Kurses ist super entgegenkommend, da ich (19) noch 1 Jahr Schule mache und dadurch direkt Chancen hätte.
Die beiden Kurse, würden insgesamt 10.895 USD kosten. Die Kurse können jeweils von 600-1000 USD in Monatsraten bezahlt werden, jedoch spart man bis zu 5 tausend Euro, wenn man direkt bezahlt.
Ich lebe zur Zeit bei meiner Mutter, welche Hartz IV bezieht, und mache neben der Schule nur Ferienjobs um mir das mindeste an Kleidung etc bezahlen zu können, daher kann ich nicht wirklich was ansparen.
Natürlich, kann ich dies auch einfach meine Integrationsfachkraft fragen, jedoch ist diese schwer zu erreichen und erhoffe mir eine schnellere Antwort und vielleicht auch Tips hier!
Ich habe bisher nur von dem Bildungsgutschein gelesen, der jediglich bestimmte Kurse bezahlt. Da es sich um meinen Kurs jedoch um einen Onlinekurs aus Amerika handelt, würde der Bildungsgutschein da sicher nicht in Frage kommen.
Wenn es jedoch keine Kurse gibt in Deutschland, die das erfüllen, das ich für meine Berufsbahn brauche, und die Onlinekurse für mich nicht bezahlbar sind, ist es doch ein erkennbares Qualifikationsdefizit.. würde das Jobcenter dies einsehen und aufkommen?

Kurs, Recht, Bildungsgutschein, Digital Art, Förderung, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Wieso bekommen ALg2 Empfänger keine Unterstützung?

In Corona-Zeiten hat jeder mehr Ausgaben. Die Ärmsten trifft eine Krise als erstes und am härtesten.

1.die Strom-und Wasserkosten steigen, weil alle zu Hause sind und mehr verbrauchen, allein das Mittag für Schul-und Kita-Kinder muss nun jeden Tag zu Haus gekocht werden, man wäscht öfter, weil man jetzt erst recht penibel sauber sein und keine Keime verbreiten will, der TV läuft mehr als wenn man draußen ist, Tiolettenspülung, Kochwasser, Kaffeewasser, Händewaschen etc. kommen dazu

2.billige Lebensmittel sind vielerorts ausverkauft, es müssen die teuren gekauft werden, dauernd rausgehen zum einkaufen soll man nicht

3.das kostenlose Schul-und Kita-Essen fällt weg, die Haushalte müssen das jetzt selber bezahlen

4.Medikamente, die man jetzt bei Corona-Infektion selber kaufen muss, sind teuer und werden von den Krankenkassen nicht übernommen (Hustenlöser, Hustenstiller, Nasenspray, Fiebersäfte, Lutschtabletten, Salben, Zuzahlungen selbst bei Kinder-Asthmasprays usw., der Anteil im Regelsatz reicht hier bei weitem nicht aus

5.Tafeln sind vielerorts geschlossen, dort mussten schon vor Corona viele hingehen, weil ALG2 völlig realitätsfern bemessen ist und nicht ausreicht

6.Bervorratung kann von einem ALG2-Empfänger gar nicht angelegt werden, weil das Geld dazu nicht reicht, ausserdem soll man nicht ständig raus gehen, sonst tragen die ALG2-Empfänger mit zur Verbreitung des Virus bei

7.das RKi, auch Virologe Kekulé und andere Experten raten dringend, einen Mundschutz zu tragen aber bei ALG2-Empfängern ist das nicht so wichtig? oder wie soll so jemand sich das leisten können?

Was soll noch alles aus dem ohnehin schon zu geringen Regelsatz bezahlt werden, das ist Verhöhnung pur. Wieso bekommen diese Menschen keine Hilfe, wobei die Bundesregierung aber bei allen anderen mit Geld nur so um sich wirft?

ALG II, Hartz IV
Hartz 4 Anspruch obwohl ich ein Sechstel eines Hauses geerbt habe?

Ende letzten Jahres ist meine Mutter recht plötzlich verstorben.
Ich beziehe momentan ALG 2. Mit ihrem Tod wurde mir ein sechstel vom Haus meiner Eltern vererbt (Mein Vater lebt noch dort und wir sind drei Geschwister, von denen ein Bruder ebenfalls noch in dem Haus lebt. Meinem Vater gehört eine Hälfte des Hauses und uns Kindern nun jeweils ein sechstel).
Ich hatte ehrlich gesagt noch nicht den Kopf dafür, mir Gedanken zu machen, was dieses Erbe jetzt evt. für meinen ALG 2 Anspruch bedeutet, aber jetzt komme ich langsam wieder zu mir und mach mir Sorgen, weil ich dem Amt bisher noch nichts von dem Erbe mitgeteilt habe. Ich las nun, dass das Amt wenn jemand eine Immobilie erbt denjenigen dazu zwingen kann, dort einzuziehen oder die Immobilie zu verkaufen. Ich lebe in Hamburg und das Haus ist in Schleswig-Holstein. Der Rest der Familie würde einem Verkauf des Hauses nicht zustimmen. Da es in einem anderen Bundesland ist, mein ganzes Leben hier ist und ich ein schwer belastetes Verhältnis zu meinem dort wohnenden Bruder habe kann ich auch nicht einfach da mit hinziehen. Ich habe also momentan praktisch keinen (möglichen) finanziellen Nutzen von meinem Erbe.


1. Laufe ich Gefahr, dass ich meinen ALG 2 Anspruch durch das Erbe verliere? Bzw. kann mich das Amt zwingen, dort auch in das Haus zu ziehen oder irgendwie dafür sorgen, dass mein Vater und Bruder ausziehen müssen und das gesamte Haus verkauft werden muss, damit ich vom Erlös meines Sechstels meinen Lebensunterhalt bestreiten kann, bis ich wieder Arbeit finde?


2. Muss ich dies Erbe als Einkommen oder als Vermögen angeben?

3. Ist das Amt Eurer Erfahrung nach evt. kulant, wenn ich erkläre, dass ich durch den Tod meiner Mutter sehr in Mitleidenschaft gezogen war und daher erst jetzt daran denke, dem Amt von diesem sechstel geerbten Haus mitzuteilen?

Ich danke Euch!!!

Familie, Recht, Erbe, Hartz IV, Jobcenter

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