Bekomme ich Erstausstattung für Babys vom Jobcenter und anderen Stellen bzw kann man beides parallel beziehen?

3 Antworten

Ja gut.. deswegen frag ich ja.. war noch nie in so einer Situation und kenne mich null aus..

ja.. zur Zeit bin ich alleinerziehend... beziehe überhaupt keine Gelder.. stehe finanziell komplett auf eigenen Füßen und das mit 2 Jobs und es reicht gerade mal so...!!!

NEEE..!!! Finde ich überhaupt nicht.. habe in keiner Weise je irgendwelche Gelder bezogen und stand immer auf eigenen Beinen.. jetzt bin ich nun mal in der Situation und möchte gerne wissen was ich machen kann bzw was mir zustehet... vom hören sagen weiß ich das man mehrere bzw 2 stellen anlaufen kann aber so genau weiß ich auch nicht Bescheid...

Gut.. Second Hand wäre jetzt nichts für mich... den heute kann man für kleines Geld auch neue Sachen kaufen.. das ist aber Ansichtssache...

Und von meinem ersten Kind habe ich tatsächlich GARNICHTS mehr.. da sie schon älter ist und ich eig keine weiteren Kinder haben wollte...

eine Erstausstattung ...... vllt von mehreren

Wie ?? Warum bitte schön ?

Du bist alleinerziehend? ..... und hast neben dem Mehrbedarf für Alleinerziehende auch noch den Freibetrag aus Deiner Teilzeitbeschäftigung? Oder reicht derzeit Dein eigenes Einkommen, um davon zu zweit leben zu können?

Ich finde eine derartige Anspruchshaltung freundlich ausgedrückt als sehr vermessen.

Du benötigst wenn überhaupt eine ! Erstlingsausstattung und gerade diese kann man sich für recht wenig Geld SecondHand beschaffen.

Beim JC solltest Du zudem davon ausgehen, dass nachgefragt wird, inwieweit Du noch Gegenstände / Kleidungsstücke von Deinem 1. Kind hast.

Da wäre z.B. die Bundesstiftung Mutter und Kind, da könntest du dir bei der Caritas mal einen Termin zur Beratung holen, die kennen die Voraussetzungen und wissen ob sich ein Antrag lohnt oder nicht und können dir evtl.weitere Stellen nennen wo du ggf.eine Unterstützung beantragen kannst.

Beim Jobcenter könntest du ggf.auch eine Erstausstattung beantragen und weitere finanzielle Unterstützung erhalten, da kommt es dann unter anderem auf deinen SGB - ll Bedarf an, was du selber an Einkommen hast, was das bzw.dann die Kinder für Einkommen haben und was der Kindsvater vom ungeborenen Kind an Einkommen hat.

Denn der könnte dann unter Umständen vom Jobcenter auch für die evtl.bewilligte Erstausstattung fürs Kind herangezogen werden, wenn er über das benötigte Einkommen verfügt und leistungsfähig wäre.

Auch nach der Geburt bzw.schon ab deinem Mutterschutz könnte er für deinen Unterhalt herangezogen werden, wenn er über mehr als bereinigte 1200 € Nettoeinkommen verfügen würde.

Nach der Geburt hätte dann erst einmal der Unterhalt fürs Baby Vorrang, erst wenn er nach dieser Zahlung noch mehr als diese besagten 1200 € Netto hätte, könnte er min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes zum Betreuungsunterhalt für dich herangezogen werden.

Wie alt ist denn dein Kind, was außer Kindergeld bekommst du noch für dein Kind, was musst du für deine Warmmiete ohne Abschlag für den Haushaltsstrom zahlen, hast du ein KFZ - wenn ja, was musst du da pro Monat für die Haftpflicht zahlen und was hast du an monatlichen Brutto und Nettoeinkommen ?