Freibetrag Hartz IV im Krankengeld?

6 Antworten

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und kein Erwerbseinkommen, deshalb steht ihr darauf auch keine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu.

Dabei handelt es sich dann um sogenanntes sonstiges Einkommen, darauf kann sie dann ohne weiteres Einkommen in der Regel nur 30 € Versicherungspauschale geltend machen und wenn sie für ein KFZ - auch noch Haftpflicht zahlen muss, dann könnte auch dies abgesetzt werden.

Krankengeld wird komplett angerechnet


Bella10280 
Beitragsersteller
 13.11.2019, 10:06

Danke 😊

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isomatte  13.11.2019, 11:57

Nein, zumindest die 30 € Versicherungspauschale auf sonstiges Einkommen kann abgesetzt werden.

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Bei ALG II bekommt man kein Krankengeld, sondern den Regelsatz weiter.

Ansonsten gilt der Freibetrag nur für Lohneinnahmen.


isomatte  13.11.2019, 11:56

Das sie berufstätig ist hast du wohl übersehen ?

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isomatte  13.11.2019, 12:10
@beangato

Wenn sie nur eine Aufstockung bekommt und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, dann steht ihr ja bei Krankheit entweder die Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen vom AG - zu oder dann Krankengeld.

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