Freibetrag Hartz IV im Krankengeld?
Hallo 😊, vielleicht kennt sich jemand aus... Die Tante einer Freundin ist berufstätig, momentan aber im Krankengeld.Die Frage ist: wenn man im Krankengeldbezug ist, hat man bei Hartz 4 dann auch einen Freibetrag wie bei dem Gehalt oder ist Krankengeld komplett anzurechnen?
Danke im vorraus 😊
6 Antworten
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https://www.hartzbote.de/freibetraege-beim-krankengeldbezug-4754
Krankengeld stellt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit dar. Deshalb sind bei der Anrechnung als Einkommen hiervon keine Freibeträge nach §§ 11 Abs. 2 Satz 2, 30 SGB II abzusetzen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
https://www.hartzbote.de/freibetraege-beim-krankengeldbezug-4754
Krankengeld stellt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit dar. Deshalb sind bei der Anrechnung als Einkommen hiervon keine Freibeträge nach §§ 11 Abs. 2 Satz 2, 30 SGB II abzusetzen.
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Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und kein Erwerbseinkommen, deshalb steht ihr darauf auch keine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu.
Dabei handelt es sich dann um sogenanntes sonstiges Einkommen, darauf kann sie dann ohne weiteres Einkommen in der Regel nur 30 € Versicherungspauschale geltend machen und wenn sie für ein KFZ - auch noch Haftpflicht zahlen muss, dann könnte auch dies abgesetzt werden.
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Krankengeld wird komplett angerechnet
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Nein, zumindest die 30 € Versicherungspauschale auf sonstiges Einkommen kann abgesetzt werden.
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Bei ALG II bekommt man kein Krankengeld, sondern den Regelsatz weiter.
Ansonsten gilt der Freibetrag nur für Lohneinnahmen.
Das sie berufstätig ist hast du wohl übersehen ?