Darf ein Hartz4 Empfänger einen CLS 63 AMG fahren der von jemand anderen gekauft und Zugelassen ist und in der eigenen Garage parken?

13 Antworten

Bei solchen Fragestellungen sind nur die reinen Eigentumstellungen für die Jobcenter relevant , welche bei berechtigtem Interesse dieser Behörde auf Anfrage dann darzulegen und nachzuweisen sind.

Eine reine Verfügungsgestellung solch eines Fahrzeuges an die leistungsempfangende Person durch eine dritte Person ist für den LE so lange unschädlich, wie daraus kein geldeswerter Vorteil erzielt wird.

Die verleihende Person darf daher zwar den Wagen angemeldet und versichert zwar zur der LE-Person kstenlos zur Nutzung zur Verfügung stellen, aber bezüglich auftanken durch den Verleiher sollte dann Vorsicht walten gelassen werden, da durch geschenkten Kraftstoff u.U. durchaus dann doch ein geldeswerter Vorteil abgeleitet werden könnte.

( Letzteres aber eher auf solche Fälle abgeleitet , wo ein PKW einer leistungsbeziehenden Person dauerhaft zur Alleinnutzung ; und über Monate hinweg zur Verfügung gestellt wird, und die Kraftstoffkosten ebenfalls von dieser Person regelmäßig gesponsort werden )

Sofern der betreffende den erforderlichen Führerschein besitzt - natürlich!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Ja klar warum sollte man das nicht dürfen.

wenn er beweisen kann, dass es nicht sein Auto ist und eine angemessene Miete für die Garage von dem Autobesitzer verlangt