Greift private Haftpflichtversicherung bei Schäden durch Haustier?

Im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes in dem von mir bewohnten Mehrfam.miethaus musste die Katze des Mieters, der einen Whg.brand hatte, gerettet werden. Die Katze sprang bei dem Feuerwehreinsatz in Panik aus dem Fenster im 4. Stock der Brandwohnung direkt auf mein Außenfensterbrett im 2. Stock u. blieb da unverletzt sitzen. Sie musste dann durch den Tierbesitzer von dort eingefangen werden, um sie wieder in Sicherheit zu bringen. Beim Fluchtversuch der völlig verängstigten Katze raste diese durch mein Schlafzimmer, sprang auf das Kopfteil meines neuen(!) Polsterbettes (Kunstleder) und hinterließ dort mit ihren Krallen mehrere Beschädigungen (Kratzspuren, Löcher) an dem Kunstlederbezug.

 Das Bett ist gerade mal 5 Wochen alt. Ich muss nun das Kopfteil wegen dieser optischen Beschädigungen austauschen. Andere Teile des Bettes sind nicht betroffen. Ich bin gerade dabei, beim Möbelhändler ein neues Kopfteil zu ordern u. warte nun auf die Antwort des Händlers, ob der Hersteller des Bettes überhaupt dieses Einzelteil als „Ersatzteil“ liefern würde. Normalerweise kommt so etwas von Seiten des Herstellers gar nicht in Betracht, sondern im Gegenteil – Hersteller liefert an den Möbelhändler nur ein komplett neues Bett, das ich kaufen müsste (Preis ca. 900,- €). Es kommt nun auf die Kulanz des Herstellers an, ob er „nur“ ein Kopfteil liefern würde (Preis unbekannt, da es normalerweise nicht separat verkauft wird).

 Natürlich habe ich jetzt einen mat. Schaden erlitten, der zu ersetzen ist – aber von wem? Greift hier die priv. Haftpflichtversicherung des Tierbesitzers? Oder könnte diese Versicherung die Regulierung ablehnen mit Verweis auf eine Tierhaftpflichtversicherung? Ob der Tierhalter aber überhaupt eine Versicherung hat (welche auch immer), ist noch nicht mal geklärt (er weiß es nach eigener Aussage selbst nicht). Sollte er weder eine priv. Haftpflichtversich. noch eine Tierhaftpflichtvers. haben, muss ich ihn logischerweise persönlich für den mir entstandenen mat. Schaden in Anspruch nehmen.

Sollte der Schädiger eine priv. Haftpflichtvers. haben, könnte diese die Regulierung ablehnen? Hat hier jemand Erfahrung mit einem ähnlich gelagerten Fall?

 

 

 

Haustiere, Recht, Tierrettung
Wie kann Erblasser den Pflichtteil "umgehen"?

Ich hatte kürzlich schon einmal zu dem Thema "Pflichtteil" hier gefragt u. bin nun im Bilde. Alle Antworten waren hilfreich. Ein Testament hebelt natürlich den Pflichtteil nicht aus. Im Testament sind nur zwei Personen (die Ziehkinder des Erblassers) bedacht, sie erben. Eine Ehefrau gibt es nicht mehr. Das einzige leibl. Kind des Erblassers erbt von Gesetz wegen also nur den Pflichtanteil. Vermögenswerte sind eh nicht vorhanden, es existiert nur das Girokonto des Erblassers mit dem bei seinem Tode dann eben vorhandenen geringen oder vlt. auch höheren Guthaben. Aber sei es auch noch so gering, dieses Guthaben ist dann die Erbmasse, die verteilt wird.

Der Erblasser will den Pflichtteil "umgehen", weil er dieses leibl. Kind überhaupt nicht persönlich kennt. Im Übrigen hat dieses Kind (heute 51 Jahre alt) zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Anstellungen unternommen, um seinen leibl. Vater ausfindig zu machen. Er ist also ein "Fremder", erbt aber lt. Gesetz dennoch.

Was wäre, wenn der Erblasser zu Lebzeiten sein geringes Erspartes, das auf dem Girokonto vorhanden ist, einfach "verballert"? Er könnte es immerhin dem Tierschutzverein oder einer soz. Einrichtung vorher vermachen. Dann wäre bei seinem Tode praktisch kein Geldbetrag mehr vorhanden, der verteilt werden könnte. Seine Beerdigungskosten allerdings hat er längst vorher schon bezahlt beim Bestattungsunternehmen, das schon seine Ehefrau von Jahren bestattet hatte. Wo also nichts ist, kann auch nichts geerbt werden - richtig oder falsch?

Recht, verhindern, Wirtschaft und Finanzen
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.