WG, Arbeitsamt verlangt Kontoauszüge von Mitbewohner (mir)?

2 Antworten

Das Problem wird sein, dass deine Mutter keinen Untermietvertrag hat und das Jobcenter die KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) nach dem Prinzip der Aufteilung nach Personen ( Kopfanteil ) durchführt, also ihren Bedarf nach der angeblich zu zahlenden Miete ermittelt.

Es kann aber nicht prüfen ob diese Miete auch tatsächlich in der angegeben Höhe an den Vermieter gezahlt wird bzw.gezahlt wurde und deshalb möchten sie nun einen Nachweis in Form der Kontoauszüge.

Oder kann deine Mutter nachweisen, dass sie ihren Anteil der Miete, den sie vom Jobcenter bekam und bekommt an dich überwiesen oder weitergeleitet hat ?

Denn das dürfte dann als Nachweis fürs Jobcenter schon ausreichen, also entweder Kontoauszüge in Kopie von deiner Mutter oder Quittungen die belegen, dass deine Mutter ihren Anteil der Miete den sie bekommen hat auch an dich weitergegeben bzw.überwiesen hat.

du stellst Mietsquittungen für die fraglichen Zeiträume aus, und die sollen dein Bruder und deine Mutter dem Amt vorlegen.

Problematisch ist dabei euer Mietsverhältnis - wenn ihr Fehler macht, dann werdet ihr vom Amt als Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen eingestuft. Am besten wärs, du machst vorsorglich Untermietsverträge mit den beiden, pro forma, wo ausdrücklich getrennte Haushaltsführung vereinbart wird. Dann reicht es eh, wenn du den beiden Untermiets-Quittungen regelmäßig ausstellst.


Muke82 
Beitragsersteller
 04.11.2019, 19:00

Nur zu Info, ich und mein Bruder sind ü30 und Arbeiten beide, nur meine Mutter nicht mehr.

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MuLanHua2  04.11.2019, 19:05
@Muke82

das ändert juristisch nichts dran, dass es zunächst genügen sollte, deiner Mutter den Empfang der Teilmiete regelmäßig schriftlich zu bestätigen, und diese Quittungen der Leistungsstelle vorzulegen. Leistungsempfänger müssen jedesmal, wenn sie einen Nachfolgeantrag stellen, Kontoauszüge der letzten drei Monate bzw Mietsquittungen vorlegen.

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Muke82 
Beitragsersteller
 04.11.2019, 19:07
@MuLanHua2

und wie sieht es in den Fall den aus. Das liegt ja deutlich länger als nur 3 Monate zurück (über ein Jahr).

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MuLanHua2  04.11.2019, 19:14
@Muke82

wenn ein besonders eifriger Mitarbeiter im Jobcenter deiner Mutter "unwirtschaftliches Verhalten" unterstellt und begründeten Verdacht anmeldet, sie hätte überhaupt keine Miete bezahlt, sondern sich Brillianten, Bier und Prager Schinken dafür gekauft, dann muss und kann man das auch aus dem Weg räumen. Du gibst deiner Mutter eine Annuitätsbescheinigung, schön sauber ausgedruckt, worin du ihr bestätigst, dass keine Mietrückstände einschließlich Nov.2019 bestehen. Um noch eins drauf zu tun, kannst du deinen Vermieter (Hauseigentümer) bitten, dir ebenfalls eine Annuitätsbescheinigung auszustellen, also dass keine Mietforderungen für die gesamte Mietsache offen sind.

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