WG, Arbeitsamt verlangt Kontoauszüge von Mitbewohner (mir)?
Folgendes, nach einen Herzinfarkt, meiner Mutter, hatte ich entschieden sie zu mir zu holen. Sie wohnt jetzt bei mir. Seit dem Anfall Arbeit sie nicht mehr und bekommt Hartz 4.
Ich überweise die Miete für uns alle (ich, mein Bruder und jetzt Sie) und sie übergeben mir dann ihren Anteil an der Miete. Miete würde in der Zeit auch mal erhöht/gesenkt und wieder erhöht. Alles vom Arbeitsamt auch bewilligt. Jetzt plötzlich sehen sie Klärungsbedarf und die Änderungsbescheide des Vermieters reichen ihn nicht mehr. Sie wollen jetzt von mir ab den 1.8.2018 bis 1.6.2019 alle Kontoauszüge die belegen das ich die Miete in der Höhe auch überwiesen habe.
Ich selber Arbeite und habe meinerseits nichts mit den Arbeitsamt zu tun und sehe nicht ein wieso ich mir a. den Aufwand machen soll für mehr als ein Halben Jahr meine Kontoauszüge raus zu suchen und für die eine Kopie zu machen und b. ihnen Einsicht in alle meine Kontobewegungen zu geben (ob geschwärzt oder nicht).
Darf das Arbeitamt das den überhaupt fordern oder sollte ich meine Mutter zum Anwalt schicken sollten sie von dieser Forderung nicht abrücken.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Das Problem wird sein, dass deine Mutter keinen Untermietvertrag hat und das Jobcenter die KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) nach dem Prinzip der Aufteilung nach Personen ( Kopfanteil ) durchführt, also ihren Bedarf nach der angeblich zu zahlenden Miete ermittelt.
Es kann aber nicht prüfen ob diese Miete auch tatsächlich in der angegeben Höhe an den Vermieter gezahlt wird bzw.gezahlt wurde und deshalb möchten sie nun einen Nachweis in Form der Kontoauszüge.
Oder kann deine Mutter nachweisen, dass sie ihren Anteil der Miete, den sie vom Jobcenter bekam und bekommt an dich überwiesen oder weitergeleitet hat ?
Denn das dürfte dann als Nachweis fürs Jobcenter schon ausreichen, also entweder Kontoauszüge in Kopie von deiner Mutter oder Quittungen die belegen, dass deine Mutter ihren Anteil der Miete den sie bekommen hat auch an dich weitergegeben bzw.überwiesen hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MuLanHua2/1565084080777_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1565084081000)
du stellst Mietsquittungen für die fraglichen Zeiträume aus, und die sollen dein Bruder und deine Mutter dem Amt vorlegen.
Problematisch ist dabei euer Mietsverhältnis - wenn ihr Fehler macht, dann werdet ihr vom Amt als Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen eingestuft. Am besten wärs, du machst vorsorglich Untermietsverträge mit den beiden, pro forma, wo ausdrücklich getrennte Haushaltsführung vereinbart wird. Dann reicht es eh, wenn du den beiden Untermiets-Quittungen regelmäßig ausstellst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MuLanHua2/1565084080777_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1565084081000)
das ändert juristisch nichts dran, dass es zunächst genügen sollte, deiner Mutter den Empfang der Teilmiete regelmäßig schriftlich zu bestätigen, und diese Quittungen der Leistungsstelle vorzulegen. Leistungsempfänger müssen jedesmal, wenn sie einen Nachfolgeantrag stellen, Kontoauszüge der letzten drei Monate bzw Mietsquittungen vorlegen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
und wie sieht es in den Fall den aus. Das liegt ja deutlich länger als nur 3 Monate zurück (über ein Jahr).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MuLanHua2/1565084080777_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1565084081000)
wenn ein besonders eifriger Mitarbeiter im Jobcenter deiner Mutter "unwirtschaftliches Verhalten" unterstellt und begründeten Verdacht anmeldet, sie hätte überhaupt keine Miete bezahlt, sondern sich Brillianten, Bier und Prager Schinken dafür gekauft, dann muss und kann man das auch aus dem Weg räumen. Du gibst deiner Mutter eine Annuitätsbescheinigung, schön sauber ausgedruckt, worin du ihr bestätigst, dass keine Mietrückstände einschließlich Nov.2019 bestehen. Um noch eins drauf zu tun, kannst du deinen Vermieter (Hauseigentümer) bitten, dir ebenfalls eine Annuitätsbescheinigung auszustellen, also dass keine Mietforderungen für die gesamte Mietsache offen sind.
Nur zu Info, ich und mein Bruder sind ü30 und Arbeiten beide, nur meine Mutter nicht mehr.