ALG 1 Versagungsbescheid - ALG 2 rückwirkend?
laut meiner Internetrecherche kann man alg 2 nicht rückwirkend beantragen.
gilt dies auch wenn nachweislich zu erst alg 1 beantragt wurde, jedoch ohne bewilligung?
der versagungsbescheid kam ja nicht am selben tag wie der antrag gestellt wurde.
mir geht es im genauen um die zeit zwischen alg 1 antragsstellung und alg 1 versagungsbescheid - kann man dafür rückwirkend alg 2 beantragen???
3 Antworten
Ausnahmsweise erhaltensie die Leistungen bis zu einem Jahr rückwirkend,wenn sie einen Antrag nicht gestellt haben,weil Sie damit gerechnet haben eine andere Leistung- z.b. Rente oder ALG1 oder Kinderzuschlag - zu bekommen.
Wenn diese andere Leistung abgelehnt wurde oder Zurück gefordert wird,müssen sie aber sofort den Antrag auf SGB2 -Leistungen stellen.
Servus Unbe789,
lt. Jobcenter ist ganz klar geregelt, dass das Datum der Antragsstellung auf Leistungen nach SGB II in dem Bezugsmonat liegen muss.
Ich würde bei dem zuständigen Sachbearbeiter einmal nachhalten, dass du zuvor einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB I hattest. Eventuell können sie dieses dann auch als Antragsdatum für Leistungen nach dem SGB II übernehmen.
Beste Grüße
Versuche es mal mit § 28 SGB - X ,, Wiederholte Antragstellung ", etwas anderes fällt mir da auch nicht ein.
ALG - 1 = SGB - lll und nicht SGB - l