ALG 1 Versagungsbescheid - ALG 2 rückwirkend?

3 Antworten

Ausnahmsweise erhaltensie die Leistungen bis zu einem Jahr rückwirkend,wenn sie einen Antrag nicht gestellt haben,weil Sie damit gerechnet haben eine andere Leistung- z.b. Rente oder ALG1 oder Kinderzuschlag - zu bekommen.

Wenn diese andere Leistung abgelehnt wurde oder Zurück gefordert wird,müssen sie aber sofort den Antrag auf SGB2 -Leistungen stellen.

Servus Unbe789,

lt. Jobcenter ist ganz klar geregelt, dass das Datum der Antragsstellung auf Leistungen nach SGB II in dem Bezugsmonat liegen muss.

Ich würde bei dem zuständigen Sachbearbeiter einmal nachhalten, dass du zuvor einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB I hattest. Eventuell können sie dieses dann auch als Antragsdatum für Leistungen nach dem SGB II übernehmen.

Beste Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Versuche es mal mit § 28 SGB - X ,, Wiederholte Antragstellung ", etwas anderes fällt mir da auch nicht ein.