Jobcenter Kontoauszüge, Aufforderung zur Mitwirkung?

Hallo,

ich habe der Dame von Jobcenter meine Kontoauszüge gesendet und jetzt fragt sie mich, wie es zu dem Vermögen von über 10.000€ gekommen ist, sie will, dass ich eine schriftliche Stellungnahme dazu verfasse und mit Belegen nachweise.

Ich bekomme derzeit ALG II und habe mich darüber informiert, dass es einen Grundfreibetrag gibt, der für jeden Bezieher legitim ist, der den Anspruch hat und keine Grundsicherung bekommt.

Ich habe es so verstanden, dass man nach dem Geburtsjahr eine gewisse Freibetragshöhe erhält z.B. wenn man nach dem 31.12.1963 geboren wurde entspricht das 10.050,00€ und was ich noch zusätzlich gelesen habe ist, dass man 150 x Lebensalter rechnet.

Zum Sachverhalt: Ich habe jeden Monat etwas um die 200 bis 300 Euro von den Sozialleistungen zurückgelegt und für ein neues Auto gespart (muss aber noch etwas sparen) und habe eine Barauszahlung vorgenommen, damit ich das Geld in bar übergeben kann, natürlich mit schriftlichem Nachweis.

Ich weiß nicht, wie ich an die Sache rangehen soll, ich zeige ihr gerne alle Kontoauszüge und habe auch kein Problem damit, aber ich weiß nicht, ob es genügt, zu sagen, dass mir der zweckungebundene Grundfreibetrag zusteht und ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, also die Höhe des Vermögens sich erhöhen kann. Kann sie dagegen sprechen?

Danke für jede ausführliche Antwort!

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Tagessatz für Obdachlose (Wohnungssuchende) durch Jobcenter nur drei Tage lang (SGB II, §36)?

Hallo,
Ich bekam bislang meinen mir zustehenden Tagessatz über die Caritas ausbezahlt. Dies verlief ausgesprochen reibungslos und sehr zufriedenstellend für mich. Seit ich mich allerdings in einem anderen Kreis aufhalte, muss ich für die Auszahlung zum Arbeitsamt, bzw. zum Jobcenter.
Hier hieß es zuerst, dass ich nur drei Tage in Folge mein Geld bekäme, dafür jeden Tag dort warten müsste und ich dann mindestens einen Tag woanders den Satz beziehen müsse, bevor ich wieder erscheinen darf. Das schien mir bereits merkwürdig, aber als Obdachloser mit dem Anwalt zu drohen, wirkt leider nicht glaubhaft. Also nahm ich dies zuerst einmal so hin. Als ich nun drei Tage dort brav vorgesprochen habe und jedesmal meine 13 € bekam, bin ich für die nächsten vier Tage andernorts gewesen, um den Tagessatz zu erhalten. Heute kam ich zurück und erhielt die, unnötig unfreundliche formulierte, Mitteilung, dass man mir im Jobcenter keine weitere Tagessätze mehr bezahlen möchte. Auf Nachfrage nannte man mir, als rechtlich Grundlage für die Verweigerung der Auszahlung, den § 36. Ich nehme einmal an den § 36 des SGB II. (Da es sich bislang immer um dieses Buch drehte).

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/36.html

Leider werde ich aus der dort vorzufindenden Formulierung nicht schlau!
Kann mir den freundlicherweise jemand, diesbezüglich Versierteres, klar machen, ob es keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung des Tagessatzes gibt? Oder an wen ich mich wenden muss, um mir meine Situation erklären zu lassen?

Vielen, vielen Dank!

Recht, Caritas, Hartz IV, Jobcenter, obdachlos, SGB, Tagessatz, wohnungslos
Wohnung und Mutter sind mir Peinlich?

Hallo

Eine Freundin möchte mich Besuchen und dann auch hier Schlafen. Ich hab schon zugesagt.

Aber ich schäme mich sehr für die Wohnung meiner Mutter. Der Flur ist sehr Runtergekommen, das Bad auch, genauso wie die Küche und die Toilette. Obwohl letzteres noch geht.

Meine Mutter kümmert sich um nichts außer das Kochen und abundzu Putzen. Ich weis das meine Schwester und ich Alt genug sind um selbst zuputzen undso aber wenn ich Abends von der Arbeit komme habe ich nicht so Kraft, noch die Wohnung zuputzen. Vorallem weil meine Mutter den ganzen Tag zuhause hockt. Aber sobald ich Krank bin (2 mal für jeweils 1 Wochen in 2 einhalb Jahren dabei geht es mir alles andere als Gut) werd ich von ihr als Faul bezeichnet.

Mein Zimmer habe ich selbst mit meinem Vater renoviert. Genauso wie das Zimmer meiner Schwester. Aber der Rest sieht schlimm aus.

Am Schlimmsten ist der Flur. Manche Bodenleisten fehlen oder sind aufgequollen (Katze) genauso wie der Laminat in den Ecken. Die Wände sind entweder untapeziert oder da ist so ne Styroporwand dran die aber schon sehr viele Dellen und Löcher hat. Selbst mein Vater fragte mich, ob ich nicht noch den Flur anfangen will mit ihm bevor ich jemand hierhin einlade, damit man immerhin sagen kann wir Renovieren gerade. Immer wenn mein Vater und ich etwas machen wollen, sagt meine Mutter das es ihr nicht gut geht.

Mir ist das sehr Peinlich da das einfach total Schäbig aussieht. Eigendlich müssten alle Möbel die im Bad und im Flur stehen weggeworfen werden und neue Gekauft werden. Aber soviel Geld habe ich nicht das ich die ganzen Möbel finanzieren kann.

Genauso ist es mit den Katzen. Wir haben 3 Stück. 2 davon kann man zusammen raus lassen aber wenn der Dritte hinzukommt fetzen die sich. Deswegen müssen wir die Getrennt halten weswegen die Dritte Katze auch nen Knacks hat. Er ist es auch der überall makiert, aber wenn meine Mutter sagt sie Kümmert sich um die Kastration tut sie es doch nicht. Ich bezweifle sowieso dass das Problem dadurch gelöst wird. Ich hab kein Auto um zum Tierarzt zufahren. Sonst würd ich es selbst machen.

Ich würd sie lieber zu meinem Vater Einladen um dort Zuschlafen, der hat sein Leben immerhin im Griff.

Je näher der Tag kommt das mich die Freundin besucht desto mehr werde ich nervös. Ich war schon bei ihr zuhause und ihre Eltern haben ein großes Haus das sehr Schön eingerichtet ist.

Ich weis einfach nicht wie ich damit umgehen soll. Ich kann schlecht zu meiner Mutter sagen ,, wir müssen Renovieren sonst schäme ich mich für die Wohnung,,

Hoffe jemand hat irgendwie einen Tipp wie ich damit Umgehen soll und wie ich meine Mutter vielleicht dazu bewegen kann endlich zurenovieren. Immerhin wohnen wir schon knapp 10 Jahre in der Wohnung.

Danke im voraus

Mutter, Familie, Wohnung, renovieren, familiäre Probleme, Hartz IV, peinlich
Arbeitsbeginn und kein Geld vom JC?

Guten Morgen,

Ich habe ein Problem und weiß nicht mehr genau weiter.

Folgende Situation:

Ich gehe zum ersten mal in meinem Leben richtig voll Arbeiten.

Der Arbeitsbeginn ist am 26.11.2018 und ausgezahlt werde ich immer zum 15 des folge Monats. Das heißt ich bekomme am 15.12.2018 nur Gehalt für eine Woche Arbeit, was sich auf ca. 300 € belaufen wird. Dies teilte ich dem Jobcenter mit und beantragte auch gleich Einstiegsgeld (23.10.2018), was mir auch bewilligt worden ist.

Jedoch wird mein komplettes ALG 2 für den Dezember gestrichen (02.11.2018).

Daraufhin habe ich einen Widerspruch eingelegt und meine Situation dargestellt. Jetzt bekomme ich trotz meines Widerspruch trotzdem eine Absacke. (kam aus einem Telefonat beim JC heraus).

Meine Frage ist. wie soll man denn eine Neue Arbeit beginnen wenn man sich bei Arbeitsantritt schon Verschuldet?

lediglich mit einen Einkommenbescheid könnte ich Rückwirkend noch einmal für einen Monat ALG 2 beantragen. Diese Information habe ich aus dem gestrigen Telefonat mit den JC. Das Problem auch wieder ist, das ich diesen Schein frühestens am 15.12.2018 bekomme aber wahrscheinlicher ist es das der erst 2 Wochen später bei mir eingeht.

Grob gerechnet sitze ich also einen Ganzen Monat auf mein Einstiegsgeld von 300 € fest. Die jedoch nicht Ansatzweise die Miete(500 €) und Unterhaltskosten von mindestens 300 € abdeckt.

Wie habt Ihr es aus der Arbeitslosigkeit geschafft, wenn ihr gleich zu Arbeitsbeginn mit nix dasteht?

Man riet mir ein Darlehen zu beantragen das aber zurück erstattet werden muss, dies habe ich gestern getan in der Hoffnung das ich es mit einer nachgezahlten ALG2 Leistung begleichen kann. Jedoch wird auch das Darlehen viel zu lange dauern bis es bearbeitet ist. ca. 4 Wochen nach deren Aussage.

Jetzt habe ich mit meinen Vermieter geredet (Deutsche Wohnen), in der Hoffnung das er Verständnis dafür hat sodass ich die Miete verspätet nachzahlen kann. Dieser ist jedoch nicht kulant und drückt mir gleich Mahngebühren rein. jedoch weiß ich nicht wie hoch diese Ausfallen werden.

Vielleicht hat einer eine Idee was man am besten machen sollte und wie man schuldenfrei in den Arbeitsmarkt einsteigen kann.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Miete, Schulden, Recht, ALG II, Darlehen, Einstiegsgeld, Hartz IV, Jobcenter, Arbeitsbeginn
Gibt es seitens der Arbeitsagentur überhaupt einen trifftigen Grund, eine Bewerbung zurückzuziehen?

Hallo.

Ich wollte mal wissen, ob es aus Sicht der Arbeitsvermittler überhaupt einen anerkannten Grund gibt, eine Bewerbung zurückzuziehen, OHNE dass sich dies nachteilig auf den Leistungsanspruch des Arbeitsuchenden auswirkt.

Oder wird man als Leistungsempfänger ausnahmslos immer zu jeder noch so absurden Entscheidung genötigt?

Ich kann mir vielleicht noch vorstellen, dass evtl. gesundheitliche Voraussetzungen für eine Stelle nicht erfüllt sein könnten oder wenn eine Schwangerschaft vorliegt, o.ä. dazu führen könnten, dass eine Person die Stelle nicht antreten kann.

Doch wie sähe es aus, wenn ein Bewerber sich gegen ein Jobangebot entscheidet, weil sich z.B. die Personaler im Vorstellungsgespräch respektlos und herablassend gegenüber den Bewerber verhalten haben oder dem Bewerber schon im Vorstellungsgespräch subtil der Rausschmiss angekündigt wird, bevor der Bewerber überhaupt erst angefangen ist?

Es wäre ja so ein Fall, wo man sich als Bewerber nur die Finger verbrennen könnte und sich dies zusätzlich noch als Schandfleck in seinem Lebenslauf verewigen würde, würde er bei solch einem Unternehmen einen Vertrag unterschreiben.

Oder wäre eine Jobagentur selbst davon nicht zu überzeugen? Und würde man dem Bewerber dies schon als Fehlverhalten oder Verstoß gegen die Vermittlungsvereinbarung anlasten?

Schule, Bewerbung, Arbeitslosengeld, Arbeitsagentur, Hartz IV, rueckzug, Fehlverhalten, Vertragsbruch, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Anhörung vom Jobcenter! Ich soll 511€ zurückzahlen. Ist dies Rechtens?

Liebe Community,

und zwar folgendes.

Heute habe ich ein Schreiben (Anhörung) von meinen Zuständigen Jobcenter erhalten. Dort steht geschrieben das im Juli, eine Überzahlung von 511 € zustanden gekommen sei.

Zitat des Schreibens:

Sehr geehrter Herr xXx,

mit Bescheid vom 03.07.2018 wurde Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SGB II vorläufig bewilligt ( § 41a Abs. 1 SGBII). Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten ( §41a Abs. 6 SGBII ).

Sie haben am 9.7.2018 eine Tätigkeit bei Firma xXx aufgenommen. Sie haben am 31.07.2018, also im Juli 2018 einen Abschlag in höhe von 1250 € erhalten. Auf das Gesamtbrutto hochgerechnet ergibt sich somit ein Abschlagsbrutto von 1876,47 €. Gemäß §11 SGBII sind Einnahmen in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen.

Da Sie den Abschlag im Juni 2018 erhalten haben, ist dieser demnach auch im Juli 2018 anzurechnen. ( Oben heißt es noch im Juli. Fehler vom Jobcenter) Es sind Fahrtkosten zur Arbeit und KFZ Haftpflichtbeiträge zu Ihren Gunsten angerechnet worden. Ihre letztmalige Ausbildungsvergütung wurde in höhe von 224,77 € angerechnet, so wie ALG 1 anzeilig auf 8 Tage. Details entnehmen sie der Anlage.

Zitat ENDE

Ich hatte am 10.07.2018 noch anteilig Ausbildungsvergütung von 224 euro bekommen weil ich im Juni fertig wurde mit der Ausbildung. Am 31.07. hatte ich denn nochmal Geld von der neuen Firma bekommen wo ich am 09.07.2018 angefangen habe. Ich bin aber seit dem 14.09.2018 wieder Arbeitslos und musste nochmal alles neu beantragen. Es wurde alles Rechtzeitig abgegeben.

Nun zu meiner Frage: Darf das Jobcenter, obwohl ich nicht Grob fahrlässig gehandelt habe, die Kosten von 511 € zurückfordern. Mir geht es jetzt nicht um die Zusammenstellung des geforderten Betrags sondern eher, ob Sie ein recht darauf haben. Ich meine, dafür kann ich ja nix dass ich gleich Arbeit gefunden hatte und nun darf ich solch eine hohe Summe zahlen. Wehe man findet Arbeit. Es ist echt traurig. Kann mir jemand helfen ?

Am besten wären Paragraphen womit ich der Anhörung widersprechen kann.

Ich wäre so dankbar wenn Ihr mir helfen könnt leute :(.

Lieben Dank

Recht, ALG II, Anhörung, Hartz IV, Jobcenter, Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe, Sozialrecht ALG
JJobcenter streicht Leistung wegen fehlender mietbescheinigung?

Hallo,

Da ich in Umschulung bin und meine Freundin noch einige Monate in Ausbildung ist, bekommen wir ergänzende Leistungen vom jobecenter für meine Freundin, unserer Tochter und mich (1 Haushalt)

Bei dem Weiterbewilligungsantrag schrieb ich bei Unterkunftskosten: keine Änderungen. Dies wurde nicht angenommen, ich müsse zahlen rein schreiben. Da ich die einzelnen Posten nicht kannte schrieben ungefähre zahlen, sodass der gesamte überweisungsbetrag aber passte, den ich halt als Miete überweise.

Es kam eine Bewilligung mit einem zusatzschreiben, dass die Daten mit den bisherigen nicht übereinstimmen. Ich müsse eine mietbescbeinigung von Vermieter ausgefüllt einreichen bis zum...

Da ich diese Bescheinigung bereits vor etwa 12 Monaten einreichte und mir das schon unangenehm war hatte ich wenig Lust das ganze noch mal zu machen.

Ich ließ die Frist verstreichen. Dann kam wieder das schrieben mit neuer Frist.

An der Info schilderte ich die Situation, man gebe die Infos weiter.

Nun kam in der letzten Woche ein schreiben, dass die Unterkunftskosten für alle Mitglieder gestrichen wurde mit der Begründung der abweichenden Daten und der nicht erbrachten mitwirkungspflicht. Diese Entscheidung liege im eigenen Ermessen des sachbearbeiters. Wenn ich die mietbescbeinigung nachreichen könne entschieden werden, ob und in wie weit die Leistungen nachgezahlt werden.

Und Tatsache, es kam kein Geld.

Nun möchte ich ein schreiben verfassen. Vorher brauche ich halt noch Infos .im Internet finde ich sogar, dass die Bescheinigung gar nicht verlangt werden darf bzw die Leistungen nicht gestrichen werden darf in diesem Zusammenhang.

Also die fragen.... ist dieser Fall seitens des Jobcenters rechtens ? Was kann ich tun (außer dem Vermieter zu sagen das ich Leistungen beziehe und er dies ausfüllt) ?

Ich hoffe hier gibt's es Leute die sich auskennen und danke schonmal :)

Geld, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, MIetbescheinigung, Sanktionen Hartz 4
Ich leide unter meinem Namen. Welche Lösungen gibt es für dieses Problem?

Ich bin mir selbst nicht sicher, welche Art von Hilfe ich suche, da es scheinbar keine wirkliche Hilfe für mein Problem gibt: Ich leide sehr unter dem von meinen Eltern gewählten Namen.

Mein erster Vorname stammt aus dem Altenglischen und es existieren mehrere richtige/offizielle Schreibweisen. Meine Eltern haben sich für die unschönere Form entschieden, die selbst in England als asozial gilt. Die andere Schreibweise assoziiert man dort hingegen mit der gehobeneren Gesellschaft und sie würde auch mit der von meinen Eltern gewählten Aussprache übereinstimmen. Meine Namensform tut das nicht. Mein Zweitname ist ein schrecklicher altdeutscher Name, den man mit "Waltraud" in eine Kategorie einordnen könnte. Mein Nachname ist typisch Deutsch. Insgesamt ist es eine sehr missglückte Kombination.

Andere assoziieren mit meinem Namen leider einen Asinamen und die Unterschicht und ich musste deswegen auch schon (zu) viel einstecken. In der Schule werde ich von meinen Lehrern stets belächelt und häufig musste ich mir anhören, dass ich doch dort bleiben solle, wo ich herkomme und auf einem Gymnasium nichts verloren hätte. Gleichaltrige machen sich ebenso über meinen Namen lustig.

Die Vorurteile stimmen zwar, dennoch möchte ich mich gerne von meiner Herkunft, für die ich mich sehr schäme, distanzieren und etwas aus meinem Leben machen, was mir sehr erschwert wird.

Gerne würde ich meinen Namen ändern, leider reichen diese Gründe aber in Deutschland nicht aus. Mein Name wurde mir gegeben, er ist fremdbestimmt, dennoch muss ich diese Bürde mein Leben lang tragen.

Ich bin wirklich verzweifelt und suche eine Lösung.

Freizeit, Leben, Mobbing, Schule, Familie, Name, Gesetz, Psychologie, Gesellschaft, Hartz IV, Herkunft, Jura, Liebe und Beziehung, Philosophie, Soziologie, Vorurteile, Unterschicht
JOBCENTER BILDUNGSGUTSCHEIN?

Hallo zusammen und zwar ich bin nun seit Jahren hinter einem Bildungsgutschein hinterher, zumal meine Ausbildung nicht geklappt hat, und ich auch gar keine Lust mehr auf eine Ausbildung habe, allein schon der Finanzielle aspekt lässt meine Nackenhaare steil stehn. Mein Problem ist es wurde mir mitlerweile mehrmals Mündlich versprochen das ich einen Bildungsgutschein bekomme, wurde hin und her geschickt zwischen ARGE und JOBI und hab mitlerweile auch eine Anwältin eingeschaltet die darauf Spezialisiert ist. Meine Frage nun, ich möchte den Antrag nun schriftlich nochmal stellen und die Absagen direkt widersprechen bis es an einen höheren geht, da ich zumal 2 Amtsarzt gutachten habe die mir sagen ich darf nicht nur rum sitzen den ganzen tag, allerdings auch nicht gros schleppen etc., habe eine Mathe Rechenschwäche seit der Kindheit und würde unnötig lange Harzen wie ich im endeffekt ja jetzt auch schon tu. Ich hatte eine Arbeitszusage schriftlich von einem Arbeitgeber und die ARGE hat mich lieber weiter Harzen lassen statt mich zu vermitteln, voraussetzung wäre die Schulung gewesen für die ich einen BG benötige. meine Frage nun, wie muss ich so ein Antrag schreiben das er "gut" wird? Was kann ich machen und was nicht? inwiefern hattet ihr Erfahrungen damit gemacht ?
Diese U25 Geschichte macht kein Sinn, da viele meiner Freunde und Bekannten den schon unter 20 Bekamen, und andere wiederum nicht mal Ü25. Rechtlich hab ich natürlich auch kein anspruch drauf, aber kann ja auch nicht sein das die ein nur überall reindrücken und ich denen auf der pelle hocke und derren Geld nehmen muss statt mir einmal den BG zu geben und dann Arbeite ich voll zeit und habe was ich möchte
mitlerweile seh ich und jeden der das mit mir durchlebt das als willkür der bearbeiter an
PS: die ausbildung war auch vom amt erzwungen die nicht geklappt hat
MFG

Arbeitsamt, Bildungsgutschein, Hartz IV, Jobcenter, Rechtslage, Umschulung, Ausbildung und Studium
Begeht diese Hartz4 Bezieherin Sozialbetrug?

Hallo, ich wende mich mal an euch, da ich mir nicht ganz im Klaren bin, ob diese nachfolgend beschriebene Hartz4-Bezieherin Sozialbetrug begeht.

Die Person S. lebt mit ihrem Sohn zusammen in einem kleinen Haus. Der Vater des Sohnes arbeitet (Etwa 1600 netto Einkommen) und lebt einige Kilometer bei seiner Mutter in einer Einliegerwohnung auf dem Land. Offiziell getrenntlebend! Person S. ist zwei bis viermal am Tag mit und ohne dem gemeinsamen Kind bei dem Vater Zuhause und bei der Mutter/Oma, das Kind wird sehr häufig bei der Oma geparkt. Gemeinsamens Bett in der Wohnung des Kindsvaters. Person S. war Saisonangestellte mit offiziellen 30 std. pro Woche bei der Mutter des Vaters (Oma) und verdiente etwa 500 Euro monatlich, damit sie vom Jobcenter in Ruhe gelassen wird. Aufgestockt wurde jedoch weiterhin. Mehr als 30 Stunden pro Woche wurde auch gearbeitet. Müsste nun nach dieser Saison abgemeldet werden.

Person S. arbeitet nebenbei noch mit Hunden, wobei sie recht gut verdient (keine zahlen vorhanden) und gibt mit IHRER Mutter zusammen Wochenendkurse, welche sehr gut laufen. Sie möchte weiterhin Hartz4 beziehen, da sie so das Haus/Heizung usw. finanzieren kann und mehr Zeit für ihren Sohn und die Pferde hat.

Person S. besitzt ein Auto, zwei Hunde und zwei Pferde, letztere sind bei der Mutter des Kindsvaters kostenlos untergestellt. Ebenfalls nutzt sie noch Weideflächen bei ihren eigenen Eltern mit eigenem Stall.

Das ist doch schon Sozialbetrug und Schwarzarbeit ja sowieso, oder?

Familie, Recht, Hartz IV, Kinder und Erziehung

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