Hartz 4 und Auszug unter 25 (liest bis zum Ende um‘s zu verstehen)?

Hallo,

nehmen wir mal an, meine Eltern beziehen Hartz 4, und das wird sich auf‘s weitere nicht ändern. Ich habe gerade mein Abi angefangen und würde jetzt liebend gerne arbeiten gehen, damit ich später im Studium nur wenig Bafög brauche, und mir die ersten Bücher etc. leisten kann. Jedoch kann ich mir das sofort abschminken, da ich durch die staatliche Hilfe enorm eingeschränkt bin. Um auszuziehen braucht man auch eine Genehmigung und bis ich 25 bin, warte ich im Leben NIE!

Jedoch habe ich gehört, das (zukünftige) Studenten, die bei ihren Hartz4 erhaltenden Eltern wohnen, überall hinziehen dürfen wo sie wollen für die Bildung. Da in meiner kleinen Stadt überhaupt keine Universität vorhanden sind, wird das bei mir auf jeden der Fall sein, dass ich ausziehen muss.

Mein Anliegen: mein Master Studium kostet mich ganze 30.000€ und mit einem minijob + Bafög, kann ich das im Bachelor zu 100% nicht ansparen. Noch nicht mal paar tausend werd‘ ich hinbekommen.

Am Ende habe ich also enorme Schulden. Klar ich könnt‘ versuchen ein Stipendium zu bekommen, aber davon will ich es nicht abhängig machen. Außerdem kenne ich mich mit Stipendienverfahren schon mehr als gut aus. Es ist jedes mal auf‘s gleiche stressig die Vorraussetzungen der jeweiligen Stiftungen zu treffen, und das will ich mir jetzt auch nicht antun.

Deswegen dachte ich mir, ich bewerbe mich einfach an einer Uni für ein Studiengang, das mich 0 interessiert, lege den Zuständigen die Aufnahmebestätigung auf den Tisch, zieh‘ aus, kümmere mich gleichzeitig um ein Midijob, und breche das Studium ab, sobald ich ausgezogen bin. Danach gehe ich arbeiten bis ich wenigstens 1/3 der 30.000€ zusammen hab. Würde das gehen? Als ob die kontrollieren ob ich noch an der Uni studiere, und wenn nein, dass sie mich zwingen wieder zurück nach Hause zu gehen?!

Wenn’s rechtlich in Ordnung ist, ziehe ich das ernsthaft durch!

Studium, Schule, Schulden, Recht, Abitur, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
ALG 2 Wohngemeinschaft, was kann das Jobcenter noch verlangen?

Hallo liebe Leser,

ich(Mann) wohne zusammen mit meiner Mitbewohnerin in eine 2 Zimmer Wohnung.Wir sind weder verwandt noch (Lebens)partner, also reine Wohngemeinschaft. Im Vertrag stehen wir beide als Mieter. Wir haben nichts gemeinsam natürlich , kein Konto gar nichts. ich bezahle dem Vermieter immer die ganze Miete und meine Mit/nerin überweist mir immer ihr Anteil. Haben wir einfach so gegenseitig ausgemacht.Meine Mitbewohnerin arbeitet aberr bekommt ALG 2 als zuschuss. Ich bin Arbeitslos und habe jetzt Antrag auf ALG 2 gestellt. Ich bekam am anfang eine Aufforderung mitzuteilen , in welchem Verhältniss ich zu meiner Mit/erin stehe. Ich habe geschrieben WG, getrennt Wirtschaften usw und beide haben wir Unterschrieben. Nach paar Tage bekam ich wieder Aufforderung einen Grundriss einzureichen + VE Antrag (Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt. Habe Antrag abgegeben und darin alles begründet , dass wir keine Partner usw sind und im Grundriss habe ich jedes Zimmer als Wohn und Schlafraum von jeder Partei geschrieben. Meine Frage ist , was kann vom Jobcenter jetzt noch kommen? Also das ist wirklich nervend , dass wenn man mit jemanden zusammen Wohnt , heisst es doch nicht das wir auch Partner sind. Ich warte jetzt auf den Bescheid eigentlich und hoffe natürlich, dass das jetzt dem Jobcenter ausreicht oder?Habe ja alles vorgelegt. Hatt jemand gleichen Fall gehabt? und das sie trotzdem gesagt haben, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet? weil Leistungsablehnung kann ich ja nicht bekommen da ich Arbeitslos bin und Anspruch habe oder? Kann da ein Hausbesuch kommen? das wäre natürlich übertrieben und gesetzlich unerlaubt denn ich lasse sowieso keinen in meinem Zimmer rein das ist Datenschutz und Privatsphäre

Vielen Dank im Voraus für eure Zeit und ehrliche Antworten!

Recht, ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Wohngemeinschaft
Trennung - Ein Partner erwerbstätig, die andere beim Jobcenter?

Hallo Freunde,

ich habe eine wichtige Frage. Meine Frau und ich werden uns spätestens nächstes Jahr trennen. Ich bin erwerbstätig, sie schon seit zig Jahren beim Jobcenter (nur hin und wieder mal war sie kurz arbeiten). Ich werde die gemeinsame Wohnung verlassen und mir eine kleine gemütliche 1 Zimmerwohnung mieten. Die Sache ist nur die, aktuell bezahlen wir für die 61 qm Wohnung (2,5 Zimmer) 503 Euro warm, sie meinte, dass sie in der aktuellen Wohnung bleiben möchte. Nur wie soll das gehen? Jobcenter wird ganz sicher nicht für eine Person diese Wohnung zahlen. Das Jobcenter wird das Einkommen des erwerbstätigen Partners zur Berechnung des Anspruchs mit heranziehen, davon gehe ich ganz stark aus. Nur bitte beantwortet mir folgende Fragen:

  • Wie viel in etwa wird da abgezogen? Bleibt mir immer noch genug was übrig?
  • Muss ich die ganze Miete + Nebenkosten bezahlen, oder übernimmt das Jobcenter auch einen Teil?
  • Und wenn ich schon zahlen muss, gilt das nur für das Trennungsjahr, oder muss ich darüber hinaus auch noch zahlen?
  • Aktuell habe ich die Lohnsteuerklasse 3 und sie die 5. Mein Verdienst variiert immer. Es sind so im Schnitt zwischen 1700 - 2000 Euro netto, je nachdem wie viele Stunden + Zuschläge ich habe.
  • Wechsele ich jedoch auf Lohnsteuerklasse 1, wären das bestimmt so ca. 1300 bis 1600 netto. So weit ich weiss, kann ich die Lohnsteuerklasse 3 im Trennungsjahr noch behalten, aber wie genau funktioniert das Ganze? Kann ich auf die Lohnsteuerklasse 1 nur dann wechseln, wenn ich die Scheidung eingereicht habe? Wann genau ist es so weit? Wenn die Scheidung schon vollzogen ist?
  • Muss ich schon am Anfang der Trennung irgendeiner Behöre Bescheid geben (dass ich mich scheiden möchte), oder erst abwarten, wenn das Trennungsjahr vorbei ist?
  • Sagen wir mal, wir möchten uns vorerst nicht scheiden, für eine unbestimmte Zeit getrennt bleiben, muss ich so lange dann für den Unterhalt für sie zahlen? Oder gilt wirklich nur das eine Jahr?

Hoffe auf zahlreiche und vor allem hilfreiche Antworten.

Unterhalt, Scheidung, Trennung, Hartz IV, Jobcenter, Trennungsjahr
Hartz 4 während der schulische Ausbildung?

Hallo!

Ich fange im September eine Ausbildung als Ergotherapeutin an, die zwar schulische ist, aber nicht schulgeldpflichtig (außer die Materialkosten (10 Euro/Monat) entstehen keine weitere Kosten). Mein Problem ist, dass ich umziehen muss, weil die Ausbildungsplatz ist 170km entfernt von mir, stehen aber gar keine Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung (keine Bafög wegen abgebrochenes Studium in meine Heimat, keine BaB weil die Ausbildung schulisch ist, Wohngeld vielleicht, aber max. 50 Euro/Monat). Wovon bezahle ich dann meine Lebensunterhalt? (Miete, Essen, usw.)

Meine Leistungsberaterin in Jobcenter hat gesagt, dass ich Anspruch auf Leistungen der Ausbildungsförderung habe, wenn ich eine Bafög Ablehnung bringe (darauf warte ich zurzeit), bin ich aber nicht sicher, ob ich im dresdner Jobcenter (da mache ich meine Ausbildung) auch dieselbe Antwort bekommen werde. Habe ich noch nie gehört, dass jemand während die Ausbildung HarzIV bekommen hat...
Ich habe schon die Ausbildungsvertrag unterschrieben, habe ich auch ein Zimmer gefunden, wäre Schade, wenn ich das alles nicht finanzieren könnte. Also, ich bin 26 und meine Eltern haben nicht so viel Geld.

Die hartziv.org schreibt die Folgendes: https://www.hartziv.org/auszubildende-schueler-studenten.html

Hartz IV als Regelbezug

Bei Auszubildenden, die weder BAföG noch BAB/Ausbildungsgeld erhalten, ist dem Grunde nach ein Anspruch auf ALG II gegeben. Erfüllen sie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungsbewilligung, stehen sie im regulären ALG II-Bezug.

Aber dann warum hat er: https://www.hartziv.org/forum/thread/12237-ue30-schulische-ausbildung-begonnen-kein-anspruch-auf-bafoeg-alg-ii-anspruch/ nichts bekommen? Freie Berufswahl ist doch noch ein Grundrecht, oder gilt das nur wenn man Geld hat?

Ausbildung, Recht, BAB, BAföG, Hartz IV, schulische Ausbildung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Freund lässt sich durchfüttern, was soll ich tun?

ich (19) bin seit 5 Monaten mit meinem Freund (18) zusammen und von Anfang an gab es immer ein Problem: Geld

Er selbst seit einem Jahr zu Hause rum, weil er nicht wusste, in welche Richtung es beruflich für ihn gehen soll. Von zu Hause bekommt er dabei aber auch so gut wie keine Unterstützung. Mittlerweile hat er sich bei Schulen angemeldet, steht aber nur auf der Warteliste.

Wir wohnen beide noch zu Hause und seine Mutter bezieht Hartz IV, wovon er aber scheinbar keinen Cent abbekommt. Er hat auch noch nie in seinem Leben Taschengeld bekommen, wenn man mal von Geburtstag und co absieht.

Bei mir und meiner Mutter sieht es finanziell auch nicht sonderlich gut aus und wir haben mal durchgerechnet: Nach dem Hartz IV Satz haben seine Mutter und Famile fast doppelt so viel Geld zur Verfügung als wir und dass, obwohl meine Mutter arbeiten geht und ich eine Ausbildung mache.

Wegen der schlechten Zustände zu Hause, kommt er auch immer nur mich besuchen, also ist er etwa 4 Tage die Woche bei uns. Das kostet meine Mutter auf Dauer natürlich auch eine Menge Geld (Strom, Wasser, Essen/Trinken) und ich habe auch keine Lust, ihn die ganze Zeit über durchzufüttern, wenn wir uns mal was zu Essen bestellen oder was zu knabbern holen.

Darauf habe ich ihn auch mal angesprochen und er sagt immer, er würde mal nach einem Nebenjob gucken oder ausziehen und selbst Sozialleistungen beziehen (zumindest bis er selbst Geld verdient) bzw sich seinen Anteil, den seine Mutter für ihn bekommt, selbst auszahlen lassen, aber er setzt einfach nichts in die Tat um und hat sogar schon mehrere Termine hintereinander beim Jobcenter verpasst. Da kommt es mir einfach so vor, als wäre ihm das alles egal, weil er hat ja bei mir eh alles, was er braucht.

Deswegen habe ich daran gedacht, ihm ein Ultimatum zu stellen. Entweder er kümmert sich in naher Zukunft darum, dass er irgendwie Geld bekommt oder er kommt eben nicht mehr zu mir nach Hause und im schlimmsten Fall trenne ich mich von ihm, auch wenn ich das eigentlich nicht möchte.

Ich danke euch fürs Durchlesen und bin für jeden Rat dankbar!

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