H4 und Weihnachtsgeld.?
Folgende Situation : es besteht eine Bedarfsgemeinschaft . der junge Mann arbeitet für 1100€ netto , die freundin ist H4 . Sie leben seit Okt diesen jahres in seiner 2 Zimmer Wohnung zusammen .Er ist Integrationshelfer an einer Schule , aber noch zur Probe und nicht in Vollzeit . Jetzt hat er auch Weihnachtsgeld bekommen und er bekam insgesamt so viel , dass die beiden eigentlich kein H4 mehr bekommen würden ,aber nur für diesen einen Monat wegen dem Weihnachtsgeld.
Wie verhält man sich in so einer Situation richtig ?
6 Antworten
Man meldet das einmalige Einkommen als solches an die zuständige Stelle.
Dann wird ggf. der Bescheid für diesen Zeitraum geändert.
Wenn ihr es nicht macht und es kommt raus (was passieren wird) ist es Leistungsbetrug....
danke --nein keiner möchte betrügen , darum ja auch diese frage ,wie man sich richtig verhält .
Warum bilden sie denn schon nach so kurzer Zeit eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), wohl falsche Angaben beim ausfüllen gemacht ?
Denn in der Regel wird eine BG - erst 1 Jahr nach dem Zusammenzug angenommen.
Such dir im Internet mal ,, § 11 SGB - ll Zu berücksichtigendes Einkommen ", da solltest du dir speziell den Abs.3 genau durchlesen.
Würde die Anrechnung von Einkommen im Monat des Zufluss zum Leistungsausschluss führen, dann muss das anrechenbare Einkommen auf 6 Monate Bezugszeitraum mit einem jeweiligen Teilbetrag angerechnet werden.
Im nachhinein wird das schwer werden, dann müssen sie schon glaubhaft machen das sie sich getrennt haben, die letzte Möglichkeit wäre dann eine Wohnungsbesichtigung, damit das Jobcenter selber prüfen kann.
Dann sollte jeder seinen eigenen Schlafplatz haben, getrennte Lebensmittel im Kühlschrank, keine Kleidung im Schrank des anderen, keine gemeinsamen Verträge, kein Zugriff auf das Geld des anderen usw.
Da reicht beim ausfüllen eines Antrags schon ein Kreuz an der falschen Stelle und das nehme ich an war hier und ggf.auch in dem anderen Fall so, da hat man sicher ein Kreuz bei weitere Person in meiner BG - und nicht bei weiterer Person in meinem Haushalt gemacht.
es kann doch kaum sein , dass ein normalverdienender junge rman jedesmal wenn er eine freundin hat ,die bei ihm auch wohnt ,mit versorgen muss, wenn die H4 bezieht , auch wenn die das bett teilen .das also sein einkommen auf H4 angerechent wird , wobei er selber von seinem einkommen leben könnte
Deshalb gibt es ja in der Regel die Möglichkeit dieses sogenannte Jahr auf Probe zu nutzen, man darf halt nur beim Ausfüllen des Antrags keinen Fehler machen, so wie ich es schon geschrieben habe.
Wenn da also keine eigenen Kinder oder Kinder des Partners mit in der Wohnung leben, dann sollte das mit diesem einen Jahr nach dem Zusammenzug dann kein Problem sein.
Und selbst wenn dieses eine Jahr um wäre und das Jobcenter eine BG - unterstellen bzw.annehmen würde, hätte man immer noch die Möglichkeit dem Jobcenter das Gegenteil nachzuweisen und die letzte Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht zu nutzen.
das hört sich doch gut an wir leben also doch in einem sozialstaat ,lach .
Seit wann seit Ihr denn eine Bedarfsgemeinschaft.
Es könnte doch auch eine Haushaltsgemeinschaft sein, wo der junge Mann wegen seines Einkommens aussen vor ist, weil 0 € Bedarf.
Dann könnte er das Weihnachtsgeld behalten ohne dass es die Leistungen der Freundin mindert.
tja das habe ich ihm auch gesagt , aber die leben halt zusammen auch im bett udn schwubs sind sie ne bedarfsgemeinschaft .. soweit ich informert bin existiert eine BDG erst frühestens nach 1 jahr zusammenleben ode auch erst ab 2 jahren . ich habe dem jungn mann das gesagt aber wenn man sich da nicht durchsetzt ,mehr kann man nicht machen , und die Gemeinden sagen einem das nicht- im gegenteil -da muss man sich richtig zur wehr sezten , um das duchzusetzen ,es ist meine ich so gesetzlich verankert.
kannja eigentlichnich tangehen, dass jeder , der gut verdient , seinenpartner , der bei ihm wohnt mit durchziehen muss ,wenn der h4 bekommt .das dürfte nur bei einer ehe so sein .
Diese Einnahme muss durch eine Veränderungsmittelung dem Jobcenter mitgeteilt werden.
Beim besten Willen: In diesem Forum darf keine Rechtsberatung gegeben werden. Das wäre ILLEGAL!
Das hat doch nichts mit einer Rechtsberatung zutun.
der Fragesteller fragt hier nur nach wie er sich verhalten soll.
wenn du dazu keine Ahnung hast , dann lass dein Kommentar dazu weg.
das scheinen die gemeinden unterschiedlich zu bearbeiten . auch die vorherige freundschaft wurde sofort zur bedarfsgemeinschaft , allerdings in eine r nachbargemeinde. kann man das denn jetzt noch abändern ? sie leben ja schon seit Oktober zusammen .