Obdachlos und Hartz IV?

4 Antworten

Man sagt oft "Hartz IV" und meint Sozialhilfe. Der Personenkreis bekommt Gelder von der Sozialhilfe und nicht vom Jobcenter.


Agamemnon712  01.12.2019, 09:49

Nicht zwingend. Es gibt auch Menschen ohne festen Wohnsitz, die jedoch eine Meldeadresse haben (Campingplatz, caritative Vereinung, etc.). Diese Menschen könne durchaus ALG 2 beziehen.

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Rolex04  01.12.2019, 11:57
@Agamemnon712

Da ich im sozialen Bereich tätig bin, betreue ich sogar einige die straffällig wurden. :-)

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Rolex04  03.12.2019, 06:40
@Agamemnon712

Anscheinend bist du nicht in der Lage Zusammenhänge zu erkennen.

Mit der Ausgangsfrage hat das nichts zu tun, da ich auf deinen Beitrag, und nicht auf die Ausgangsfrage geantwortet habe.

Nicht zwingend. Es gibt auch Menschen ohne festen Wohnsitz, die jedoch eine Meldeadresse haben (Campingplatz, caritative Vereinung, etc.). Diese Menschen könne durchaus ALG 2 beziehen.
Da ich im sozialen Bereich tätig bin, betreue ich sogar einige die straffällig wurden. :-)

Herr lass Hirn regnen !!!

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Rolex04  03.12.2019, 06:45
@Agamemnon712
Diese Menschen könne durchaus ALG 2 beziehen.

Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun?

Nicht nur du kannst die Frage stellen, ich auch. Lach

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Agamemnon712  03.12.2019, 07:08
@Rolex04

In diesem Thread geht es aber um die Pflichten für obdachlose ALG 2 - Empfänger.. Deshalb finde ich Deinen Hinweis auf straffällig geworde gänzlich aus dem Zusammenhang gerissen.

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Rolex04  03.12.2019, 10:33
@Agamemnon712

Wie gesagt, Zusammenhänge kannst du nicht erkennen.

Begreifst du nicht, daß ich direkt DEINEN Beitrag kommentiert habe?

DU hast mich darauf hingewiesen, daß es auch Menschen ohne festen Wohnsitz gibt, die jedoch eine Meldeadresse haben gibt, die durchaus ALG II besziehen können.

Ich habe dir darauf geantwortet, daß ich das weiß, weil ich einige davon betreue, die straffällig geworden sind.

Kannst du mir erklären, warum ich nicht auf deinen Beitrag antworten darf?

Das das mit der Frage nichts zu tun hat ist mir klar. Ich habe auch nicht die Frage, sondern deinen Beitrag beantwortet. Begreifst du das nicht ??

Das ist nicht aus dem Zusammenhang gerissen, da ich nicht auf die Frage sondern deinen Beitrag antworte !!!

Was glaubst du warum unter deinem Beitrag "kommentieren" steht? Vielleicht damit ich deinen Beitrag kommentieren kann? Lach

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Wenn ALG 2 bezogen wird, dann sollten die gleichen Pflichten bestehen, wie für andere ALG 2 - Empfänger aus. Außerdem ist es auch ohne festen Wohnsitz absolut möglich, an Maßnahmen teilzunehmen, sich zu bewerben usw..

Eine Bewerbung muß man ja nicht unbedingt auf eigenen Geräten schreiben bzw. verschicken. Und warum sollte ein Obdachloser kein Handy besitzen?

Nein ,solange , wie er , keine Wohnung findet kann er ja ,auch keinen Job annehmen.

ich kenne nur einen Fall,

da ging es um einen 19 jährigen Wohnungslosen,,der musste sich jeden Tag zwischen 9 und 12 telefonisch melden und nachfragen,ob bei der Dienststelle Post für ihn angekommen ist.


ToxicJon 
Beitragsersteller
 30.11.2019, 15:38

Hatte er sonst noch irgendwelche Pflichten?

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