Cousine will mich der Vergewaltigung bezichtigen?

Ich bin seid anderthalb Monaten bei meiner Familie und meine Cousine hängt die ganze Zeit an mir dran . Wir verstanden uns eigentlich super , sind uns beim kuscheln / toben auch immer ziemlich intim Nahe gekommen sodass ich immer Mühe hatte meine Erektion zu verbergen . Ich würde aber , so gern ich auch wollte und so schön ich sie auch finde , niemals was anfangen weil :

A) meine Cousine 

B) noch ein Kind 

C) bin ich aus einem bestimmen Grund dort (weil ich mein Leben in D nicht auf die Reihe bekomme es bestand da nur aus koks und Partys ). So einen wünscht sich kein Vater für seine Tochter , er würde mich umbringen und mein Grab nach D schicken 

Jedenfalls hatten wir gestern einen Streit , ich hab mir ne pulle Schnaps besorgt und auf der Veranda getrunken. Dann kam sie auf einmal dazu ich sagte sie soll weg gehen sie meinte nur es wär alles ok sie wolle nicht darüber reden und meinte dann so „Kiss and make up ? „ . Dachte mir gut wollte sie auf die Wange küssen sie hält mir aber die Lippen hin ich dachte mir das sei Kultur mäßig so üblich und verpasste ihr einen kurzen Schmatzer auf den Mund . Dann die so was soll das denn? Küss mich nochmal richtig 

Und ich wollte sie dann einfach länger genauso küssen dann fing sie an richtig ich hab für den Bruchteil einer Sekunde mitgemacht aber mich dann weg gedreht und gesagt das das nicht geht . Dann wurde sie wütend und meinte so I didn‘t know you’re so fookin timid ! Dann ging sie und meinte noch so das sie erzählen würde „that you tried to cop a feel „ . 

Wie soll ich das jetzt verstehen ? Will die ernsthaft mich einer versuchten Vergewaltigung bezichtigen ? Ich versteh Nicht immer alles von dieser Umgangs Sprache Ich habe Angst aus meinem Zimmer zu gehen . Was soll ich denn machen ich will da bleiben aber wenn ich nicht auf ihre Annäherungsversuche eingehen gibt es ganze Zeit nur Stress ? Was wenn sie wirklich sowas sagt ? 

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Auto privat verkauft, Käufer will es zurück geben?

Hey ihr lieben und zwar ist mein proben so : ich habe gestern mein Auto verkauft, ich denke das waren Händler. Auf jeden Fall, waren 2 Männer da und beide sind damit Probe gefahren, haben das Auto angeschaut und ich habe erklärt was die Mängel sind. ( Problem war, beide konnten nicht mal deutsch )

hatten uns auf ein Preis geeinigt und ein Vertrag gemacht. Jetzt werde ich angerufen und es wird behauptet das, dass Auto plötzlich beim fahren gequalmt hat und sie es in die Werkstatt gebracht haben und sie bis Montag warten müssen und sollte sich herausstellen das was kaput ist, wollen sie mir das Auto zurück geben.

Jetzt meine Frage, in dem Vertrag steht :

Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Mann hat es unterschrieben und es stehen die Mängel auf dem Kaufvertrag.

Und er sagt, er hat sein Rechtsanwalt gefragt und es ist so das es 15 Tage Rückgaberecht gesetzlich vorgeschrieben ist obwohl es ja privat zu privat verkauft wurde.

Kann er das Auto trotzdem zurück geben ? Weil ich hatte kein Problem mit dem Auto beim fahren und plötzlich soll es Probleme machen ? Dann hätten die das ja schon gestern nachdem sie zurück gefahren sind gemerkt haben müssen.

Was sagt ihr dazu ?

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Minderjähriges Mädchen im Bett...?

Ich, 43, habe bei Tinder ein sehr junges Mädchen kennengelernt, welches laut ihrer Beschreibung nur das Eine sucht. Sie hat sich als pervers, nymphoman und nur Interessiert an älteren (40-50 Jahren) englischsprachigen Akademikern, wie Lehrer, Doktoren, Professoren etc. beschrieben. Nunja, sie hat mich geliket, ich habe es gelesen. Da ich Engländer und Lehrer bin, habe ich sie auch geliket. Ihr Alter stand nicht dabei. Sie hat mich schnell angeschrieben. Wir haben Hin und Her geschrieben, sogar normal. Nach einigen Nachrichten hat sie mich gefragt, was mein Beruf sei. Ich sagte Lehrer. Direkt fragte sie mich nach meinen Fachbereichen, Schule etc. Aus und schickte mir sehr schnell ihre Nummer. Der ganze Chat ging ca. 30 Minuten. Da ich dann Schulschluss hatte, wollte sie mich unbedingt sofort treffen.

Das haben wir auch vorhin gemacht. Am gleichen Tag, eine Stunde später direkt nach der Arbeit. Ich wollte wissen, woher in ihrem Alter solche Suchereien bei Tinder entstehen. Sie meinte, sie mag ältere männer mehr als junge männer in ihrem alter, und sie hätte ein daddy kink. Es war von meiner Seite aus kein "Spass" geplant. Vorallem sah sie jung aus. Sie meinte, sie sei 18. Ich glaubte ihr. Wir haben uns mehr und mehr über alles mögliche unterhalten. Von sich selbst hat sie kaum was rausgegeben. Lange Rede kurzer Sinn: wir sind jetzt zu mir nach Hause gegangen, weil sie hunger hatte und in Ruhe mit mir reden wollte als in der Stadt. Habe sie mitgenommen. Sie hat mich angefangen zu küssen und sind am Ende im bett gelandet. Ich habe nicht gedacht und bereue es. Sie ist danach duschen gegangen. Jetzt habe ich ihren Ausweis gefunden: sie hat mir einen falschen Namen mitgeteilt und sie ist erst 15! SO EIN MIST! Ich habe mit einer minderjährigen geschlafen, die meine Schülerin sein könnte... ich habe ihren ausweis unbemerkt zurückgelegt. Als sie wiederkam, habe ich sie nur gefragt, ob sie wirklich 18 sei, da sie wirklich sehr jung aussieht. Sie log ohne mit einer Wimper zu zucken wieder. Jetzt ist sie eben abgehauen, und ich weiß nicht, was ich denken soll... ich habe mich schließlich strafbar gemacht...

Edit: Jetzt hat sie mir über WhatsApp geschrieben, dass ihr der Spass sehr gefallen hat, und sie es nochmal gerne mit mir hätte.. ich hoffe wirklich, dass sie nicht sogar noch auf meine schule geht, und mich somit sogar kennt. Das wäre das schlimmste... sie hat sich doch als 18 ausgegeben, und ich wollte ihr helfen... was soll ich nun tun?

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Wie seht ihr Artikel 12a unseres Grundgesetzes?

Artikel 12a unseres Grundgesetz ist die Grundlage für die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht wurde zwar 2013 ausgesetzt, jedoch besteht der Artikel im Grundgesetz natürlich fort und kann auch jederzeit durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages angewandt werden.

Was ich jetzt mal abgesehen von der Wehrpflicht am Artikel 12a kritisch sehe, ist Absatz 4. Er besagt, dass wenn der Verteidigungsfall besteht, Frauen nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Männer dürfen nach Absatz 1 jedoch verpflichtet werden. Frauen dürfen gemäß dieses Artikel nur zu "zivilen Dienstleistungen" verpflichtet werden.

Artikel 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Und wie ist dieser Artikel bzw. Absatz mit

Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ?
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Ich glaube ja hier liegt "verfassungswidriges Verfassungsrecht" vor.

Mir ist klar, dass Männer gemäß Artikel 12a Absatz 2 auch den Kriegsdienst verweigern können. Jedoch liegt meines Erachtens trotzdem eine gesetzlich festgelegte Ungleichbehandlung bzw. Ungleichbetrachtung vor.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

Hier noch mal meine Frage: Wie seht ihr das? Wie ist eure Meinung dazu? Findet ihr den Artikel bzw. Absatz noch zeitgemäß? Oder würdet ihr ihn ändern, sodass eine tatsächliche rechtliche Gleichberechtigung vorliegt?

Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist zu verurteilen, weil 52%
Ich habe eine andere Meinung dazu ... 29%
Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist nicht schlimm, weil 19%
Bundeswehr, Politik, Gesetz, Diskriminierung, Gleichberechtigung, Grundgesetz, Verfassung, Wehrpflicht, Philosophie und Gesellschaft

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