Wiederrufsrecht, Bios sperre durch händler?
Hallo,
Vor 2 Tagen ist mein bestelltes Dell G3 17 3779-9501 angekommen. Auf dem Notebook ist bereits Linux ubuntu installiert. Da ich nun Windows installieren wollte und dies nicht klappte, habe ich den Dell Support angerufen, welcher mit allerdings nicht weiterhelfen konnte, da das besagte Notebook eine Sperre zum ändern des Betriebssystems im bios hat, welche wohl von dem Händler(Cyberport) aufgespielt wurde. Meine frage nun, kann ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, da diese Sperre ja nirgendswo angegeben war und zweitens ist dies überhaupt legal, eine solche Software aufzuspielen?
9 Antworten
ich würde eine derartige Sperre als Sachmangel werten, denn diese verhindert, dass das Gerät wie vorgesehen genutzt wird.
Demnach kannst du den Händler auffordern, nachzubessern, also die Sperre zu entfernen.
Geschieht das in einer angemessenen, zuvor von dir gesetzetn Frist nicht, dann (ab hier bin ich mir nicht mehr sicher) musst du ihn ein zweites Mal nachbessern lassen und kannst nach diesem Mal von Kaufvertrag zurücktreten, wenn dieses zweite Nachbessern ebenso fehlschlägt.
Er braucht überhaupt keinen Grund... 30 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen bei Cyberport
Wenn das von deren Seite so angeboten wird, dann hat er das Widerrufsrecht selbstverständlich.
Auch für den gesetzlichen Widerruf Bedarf es keinen Grund. Allerdings können beim Widerruf Kosten entstehen, so dass ich auch eher den Weg der Sachmängelhaftung beschreiten würde.
Allerdings hat der Fragesteller das Gerät scheinbar schon über ein Testen hinaus (wie es im Laden möglich wäre) genutzt. Dann hat sich ein Widerruf (und auch das Rückgaberecht von Cyberport) erledigt ... zumindest von rechtlicher Seite aus.
Habe das extra nocheinmal Im BGB nachgeschaut, bevor ich das gepostet habe. sofern nichts anderes bestimmt ist, beginnt die Frist ab Vertragsschluss.
Dieser kann auch erst bei Lieferung zustande kommen, beispielsweise wenn die Bestellbestätigung nicht als zweite Willenserklärung gesehen wird oder garnicht erst ankommt.
Habe das extra nocheinmal Im BGB nachgeschaut,
Ja wo schaust Du denn? ... zumal der das eigentlich in jeder "Abhandlung" zu dem Thema im WWW korrekt benannt wird:
§356(2)a BGB: (Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Verbrauchsgüterkauf) [...], sobald der Verbraucher [...] die Waren erhalten hat
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
Dieser kann auch erst bei Lieferung zustande kommen
Gesetzlicher Standard ist, dass der Vertrag mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande kommt.
Ich beziehe mich auf das Widerrufsrecht nach §312g:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html
Inwiefern da jetzt der Paragraph 356 rauskommt, weiß ich nicht.
Gesetzlicher Standard ist, dass der Vertrag mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande kommt.
Die Lieferung an sich kann die Willenserklärung seitens des Verkäufers darstellen.
Ich werde hier jetzt nicht das Widerrufsrechts erklären. Da gibt es zum ... viele Erklärungen im WWW.
Die Lieferung an sich kann die Willenserklärung seitens des Verkäufers darstellen.
"Kann" ist hier das entscheidende Wort. Das ist beim Supermarkt an der Kasse der Fall oder bei Zigarettenautomaten. Bei Online-Kauf und bei Bestellungen im Laden finden die Willenserklärungen vorher statt. Der einzige Grund, warum da dann doch die Lieferung ins Spiel kommen kann, sind Klauseln in den AGB.
Auch hierzu findest Du genug Lesestoff im WWW.
EOT
Wie kommst du darauf das da eine Sperre ist? Will das BIOS ein Passwort?
Nein, aber der herr am telefon des dell supports meinte nachdem er wir mehrere sachen probiert haben und in einem programm von dell drinne stand, dass es zwar für das produkt imagines gibt, aber keine für die tag-nummer(welche wohl soviel wie eine seriennummer ist) gibt, meinte er, dass der händler wohl eine sperre reingemacht hat, welche das booten von einem stick verhindert und dieser gar nicht erst angezeigt wird im boot menü
Sofern im Vertrag geregelt, wäre eine solche 'Software' legel - Es gibt z.B. Notebookhersteller, die via Firmware die Verwendung fremder Einsteckkarten unterbinden - IMHO ist das deutlich gravierender, weil dies fast immer verschwiegen wird.
Die Durchsetzung ist in einem solchen Fall schon schwierig und mit einem entsprechenden Kostenrisiko verbunden - insbesondere wenn man das Gerät schon eine Weile in Benutzugn hatte.
Wie dem auch sei, zunächst behauptest Du ja nur, es gäbe eine Sperre, ohne dies genauer zu charakterisieren oder anzugeben wieso die versuchte Installation scheitert. Denn dies kann z.B. an so etwas banalem liegen, daß die Einstellungen für die Firmware mit Windows inkompatibel sind.
Falls diese Sperre im Bios ein Passwort ist
Kannst du zurücksetzen in den du einige Minuten die Batterie von Mainbord entfernst (rechner ausschalten dafür).
Generell sollte Linux aber keine Windows Sperre bewirken
Du wirst aber mit den Optionen des Windows Installlers die Platte Löschen und neu Partitionieren müssen
Windows kennt das Datei Systhem was Linux Verwendet nicht
Bei Notebooks funktioniert der Trick mit Entfernen der (BIOS-)Batterie schon lange nicht mehr.
hmmm ich hab keine Lust jetzt extra meins aus einander zu nehmen zum Probieren aber ich wette.....wenn ich die Batterie raus nehme und den Akku abklemme wäre es zurück gesetzt
Das ist eher ein Sachmangel. Kommt allerdings auf die Artikelbeschreibung des Händlers an und ob es das gleiche Modell auch in Windows-tauglich auf dem Markt gibt.
Ich würde erstmal beim Support des Händlers "unschuldig" anfragen, wie man Windows installieren kann. Ein "geht nicht" geschickt hinterfragen. Wenn das nicht hilft, reklamieren (Sachmängelhaftung, nicht Garantie) und behelfsweise widerrufen.
Bedenke dabei, dass die Widerrufsfrist nur 14 Tage ab Warenerhalt möglich ist ... also lasse dich nicht auf ein einsenden der Ware ein bzw. das nur im Rahmen des o. g. reklamieren+behelfsweise widerrufen.
Wird aber wohl ein steiniger Weg.
Bedenke dabei, dass die Widerrufsfrist nur 14 Tage ab Warenerhalt möglich ist
Wie wer anderes hier erwähnt hat, bietet Cyberport ein Rückgaberechts bis 30 Tagen nach Kauf.
Er kann es auch einfach zurückgeben wenn er es nicht will.