Gibt es ein Gesetz das die Kennzeichnung von scharfen Speisen und Soßen ab einem bestimmten Scoville Wert regelt?
Mein Bruder sagte er hätte es irgenwo gesesen er kann sich aber nicht mehr erinnern wo !
z.B. bei "Curry 24" in Dresden gibt es Currywurst von 85.000 - 1.000.000 SHU ein Alternachweis wird nie verlangt auch keine Verzichtserklärung im Gegensatz zur "Burgerhotline Dresden" da wird ab 6 stelligen Werten eine Unterschrift verlangt !
7 Antworten
Ein Gesetz gibt es nicht, das kommt eher von den Verkäufern. Die wollen sich zum einen davor absichern, dass keiner sie wegen Gesundheitsschäden erfolgreich verklagen kann. Denn da kann der eine oder andere schon recht heftig darauf reagieren bis hin zum Herzinfarkt.
Zum anderen ist es auch ein Werbegag, man zieht damit Kunden an, die das besonders interessant finden.
Bei unseren Thai steht auf der Speisekarte dabei, ob es leicht, normal oder "sau"scharf ist. Das macht auch Sinn...
Diese extra scharfen Dinger sind m. Erachtens völlig unsinnig und werden ganz sicher irgendwelche Warnhinweise benötigen. Jedes Lokal muss ja auch eine Zutatenliste haben.
Aber Altersnachweis? Wohl kaum.
Unterschrift wäre zum Absichern gegen Schadenersatzklagen.
Ist aber nicht gesetzlich geregelt.
Wir haben bei uns auch einen Asiaten in der Nähe der seine Curry's mit 1, 2 oder 3 Schoten bewirbt, aber selbst das mit 3 Schoten war nicht ansatzweise so scharf wie ich von Asiaten erwartet hätte !
Man hört ja offt das die auch sehr gerne scharf speisen, aber das war lächerlich !
Ein solches Gesetz gibt es nicht.
Vermutlich geht es irgendwann als Körperverletzung durch… 😜😂
Das Bundesamt für Risikobewertung erhält einen Scoville-Wert ab 100.000 offenbar für bedenklich. Eine gesetzliche Regelung scheint es aber in der Tat nicht zu geben.
🤣 Ich esse zwar ganz gerne scharf, bei mir ist es allerdings nicht unbedingt besser je schärfer es ist…
Ich war mal – ich glaube thailändisch? – raus essen und habe eine vermeintlich milde Bananenblütensuppe bestellt. Dies sollte sich als fatale Fehlannahme entpuppen. Sie war zwar äußerst lecker, aber ich habe in meinem Leben weder davor noch danach je wieder so etwas Scharfes gegessen. Mir sind echt dabei die Tränen in Strömen geflossen und vom Schmerz war’s, als würde ich ein Glas kochendes Wasser trinken… 😭😱🤪🤣
Unter Umständen könnte es nötig werden, die Einwilligung nachzuweisen.
Es gibt weder ein Gesetz noch eine lebensmitelrechtliche Bestimmung.
Wenn Dein Bruder eine Deklaration vorfindet dann ist das trotzdem eine freiwillige Kennzeichnung, was er daraus ableitet ist sein eigenes Problem.
Und diese Freiwilligkeit nimmt jeder Gastronom oder Inverkehrbringer sehr genau, schließlich will er nicht daß die Leute etwas zurückbringen und reklamieren.
Trotzdem steht es sehr offt nicht dabei oder es wird gelogen das es SUPER SCHARF ist oder wie in der Tschechei als ich mal eine Flasche Chilliketchup kaufte weil dort ab 18 draufstand wurde ich so übel enttäuscht das es an Ettickettenschwindel grenzt !
Chiliketchup ist scharf ? Das hätte ich jetzt nicht gedacht. Und Schärfe ist immer noch ein subjektives Empfinden, das ist bei jedem anders. Und bei bestem Willen, die Wette halte ich daß das Ketchup nicht mal 5000 Scoville hatte. Der Hinweis "ab 18" ist auf jeden Fall zielführend auf so einem Produkt.
5000 Scoville das w're noch geschmeichelt, es waren allenfalls 1500 wenn [berhaubt so lasch wie der den es z.B. im NETTO oder im ALDI gibt für ca. 0,79 € !
1500 Scoville muß man nun wirklich für keinen Menschen deklarieren.
Darum fand ich ja die Marke ab 18 lächerlich !
Bei Burgerhotline wird sogar von jedem eine Unterschrift verlangt wenn eine Gruppe Burger oder Currywürste mit Chilisoße bestellt !