Meinung des Tages: Brauchen wir im Sinne des Tierwohls ein Feuerwerksverbot an Silvester?

Obgleich ausgiebige Neujahrsfeierlichkeiten, anschließende Katerstimmung sowie die obligatorischen Böller und Feuerwerkskörper Mitte des Jahres für uns noch weit weg scheinen, wird höchstwahrscheinlich auch in diesem Jahr vielerorts wieder über die Sinnhaftigkeit von Böllern und Feuerwerkskörpern an Silvester diskutiert werden.

Dass das Silvesterfeuerwerk für den Menschen häufig negative Folgen haben kann, spüren insbesondere Notfallsanitäter und Ärzte Jahr für Jahr. Doch betroffen ist vor allem die Welt der Wild- und Haustiere, für die das laute Silvesterspektakel häufig mit Stress, traumatischen Erlebnissen und anderen Gefahren verbunden ist...

Verunsicherung und Stress durch Silvesterböller

Inzwischen leiden immer mehr Hunde, Katzen oder Wildtiere, wenn wir an Silvester ausgiebig feiern und unser alljährliches Silvesterfeuerwerk abbrennen. Tiere haben i.d.R. Probleme damit, Feuerwerksgeräusche einzuordnen, da diese häufig sehr laut und unvorhersehbar daherkommen. Bereits eine Silvesterrakete oder ein Böller kann ausreichen, um ein (Haus-)Tier massiv zu verängstigen und zum Fluchtverhalten zu animieren. Vor allem Hunde, die über ein sehr sensibles Gehör verfügen, werden durch Feuerwerkskörper vielfach in panische Angst versetzt.

Wildtiere, die durch den lauten Knall eines Böllers aufgeschreckt werden, können fluchtartig über Straßen oder Autobahnen flüchten und somit Unfälle produzieren. Weiterhin zerrt das Fluchtverhalten bei Wildtieren an deren Energiereserven, die sie im Winter vor allem fürs Überleben brauchen. Für Vögel in der Brutzeit bringt das Feuerwerk ebenfalls eine Vielzahl an negativen Begleiterscheinungen mit sich: Störche und Reiher könnten aus dem Nest stürzen. In letzter Konsequenz ist es sogar möglich, dass das Migrationsverhalten von Vögeln angesichts des Lärms nachhaltig gestört oder verändert wird.

Umweltverschmutzung betrifft auch die Tierwelt

Die insbesondere in größeren Städten häufig ausschweifende Böllerei belastet Tiere hinsichtlich der Geräuschentwicklung allerdings nicht nur direkt, sondern mit Blick auf die Umwelt(-verschmutzung) mehr oder weniger indirekt. Laut Umweltbundesamt steigen die Feinstaubwerte in der Silvesternacht in vielen Städten auf die höchsten Werte des gesamten Jahres: Hier können teilweise Spitzenwerte von bis zu 900 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erreicht werden; der vorgeschriebene Grenzwert liegt bei 50. Die durch die Explosion freigesetzten Metallverbindungen können von Mensch und Tier eingeatmet werden und gesundheitsgefährdende Folgen nach sich ziehen.

Durchaus gravierend sind darüber hinaus die Auswirkungen für Böden, Wasser und Flüsse, da sich hier Schwermetalle absetzen können, die am Ende des Tages in den Nahrungskreislauf der Tiere gelangen. Zurückbleibender Abfall wie Böller- oder Raketenreste, die selbst viele Tage nach Neujahr noch auf den Straßen und Wegen zu finden sind, werden von vielen Tieren gelegentlich mit Futter verwechselt und versehentlich gefressen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Brauchen wir - mit Blick auf die Tierwelt - ein generelles Böllerverbot an Silvester?
  • Seid Ihr Tierbesitzer und falls ja - was macht Ihr, um Euren Haustieren ein möglichst friedvolles Silvester zu ermöglichen?
  • Welche Maßnahmen könnten zu einer breiteren Akzeptanz eines solchen Verbots ergriffen werden?
  • Wären gesammelte Schutzorte oder -räume für Haustiere an Silvester sinnvoll?
  • Wie könnte ein Verbot konkret aussehen und wie könnte dieses umgesetzt werden?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Unsere heutige Meinung des Tages erfolgt erneut in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Tierhilfe Fünfseenland e.V. Mit unserem Kooperationspartner haben wir in den letzten Wochen bereits ein paar spannende Fragen rund um das Thema Tierschutz gestellt, so z.B. die Frage nach der moralischen Legitimität von Tierversuchen oder die Frage nach einem Verbot von privaten Hobbyzuchten. Habt Ihr vielleicht eine Meinung zu diesen Themen? Dann seht auch dort gerne einmal vorbei! 🐱🐶

Quellen:

https://www.tierhilfe-fuenfseenland.com/2023/12/13/10-besten-tipps-fuer-haustiere-mit-silvesterangst/

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gefahr-silvester-feuerwerk-fuer-tiere-und-umwelt-100.html

https://www.wwf.at/artikel/silvester-wieso-feuerwerke-so-schaedlich-fuer-tiere-und-natur-sind/

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/feuerwerk-wie-gross-der-schaden-fuer-die-umwelt-wirklich-ist-100.html

Ja, Böller sollten im Sinne des Tierwohls verboten werden, weil.. 51%
Nein, ich halte ein Böllerverbot für falsch, da... 40%
Andere Meinung und zwar... 8%
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Meinung des Tages: Was haltet Ihr davon, dass Tabak in England künftig verboten sein soll?

Das britische Unterhaus hat für ein Gesetz gestimmt, das kommenden Generationen den Kauf von Tabak verbieten will. Ziel sei es, junge Menschen vor den Risiken des Rauchens zu schützen. Doch wäre ein Verbot der hierfür richtige Weg?

Großbritannien sagt dem Tabakkonsum den Kampf an

Egal, ob Winston Churchill oder Kate Moss - das Rauchen war für viele (berühmte) Briten auch immer ein Stück weit eine Frage des guten Stils. Doch egal, wie sehr Medizin und Wissenschaft vor den gesundheitlichen Folgen der krebsbefördernden Glimmstängel gewarnt haben: Auf der Straße, dem Pausenhof, in der Bar, im Club oder im heimischen Wohnzimmer wurde über Jahrzehnte hinweg im Akkord geraucht. Doch damit soll zumindest in Großbritannien künftig Schluss sein; das britische Unterhaus hat mit großer Mehrheit für ein Gesetz gestimmt, auf Grundlage dessen künftigen Generationen der Kauf von Tabakprodukten verboten werden soll.

Obgleich nur noch ca. 12% der Briten regelmäßig rauchen, gelten die Folgen des regelmäßigen Tabakkonsums im Land weiterhin als Todesursache Nummer eins. Gesundheitsministerin Victoria Atkins verwies während der Debatte im Unterhaus auf die massiven gesundheitlichen Folgen sowie die Verpflichtung des Staates, künftige Generationen besser vor den Risiken des Rauchens zu schützen.

Mit insgesamt 383 zu 67 Stimmen entschied man sich inmitten des britischen Unterhauses für einen Gesetzesentwurf. Die Regierung des Premiers Rishi Sunak stieß dabei teils auf Widerstand innerhalb der eigenen Partei und erhielt hingegen Zuspruch seitens der Opposition. Wenngleich noch ein paar parlamentarische Hürden zu nehmen sind, gilt die Verabschiedung des Gesetzes als sehr wahrscheinlich.

Wie soll das Gesetz konkret aussehen?

Der Kauf von Tabak soll für Menschen, die nach dem 01. Januar 2009 auf die Welt gekommen sind, künftig illegal sein. Dafür soll das Mindestalter von derzeit 18 Jahren sukzessive erhöht werden. Ziel sei es, durch die schrittweise Erhöhung des Mindestalters jungen Menschen (15 Jahre oder jünger) keine Möglichkeit mehr zu bieten, legal an Tabakprodukte zu gelangen.

Das Rauchen selbst allerdings wird nicht verboten. Auch dürfen Erwachsene, die heute rauchen, in Zukunft weiterhin Zigaretten kaufen. In der Theorie könnte die Raucherquote der 14-30 Jährigen bis 2040 bei ca. 0% liegen. Atkins verweist darauf, dass das Gesetz tausende Leben und das - ohnehin überlastete - britische Gesundheitssystem entlasten massiv könnte.

Wäre ein solches Gesetz wirklich nachhaltig?

Auch hierzulande werden vor allem junge Menschen vor den Gefahren des Rauchens gewarnt; nichts desto trotz hat die Zahl der jungen Raucherinnen und Raucher jüngst wieder zugenommen. Aus der aktuellen "Deutschen Befragung zum Rauchverhalten" geht hervor, dass sich der Anteil der Raucher unter den 14- bis 17-Jährigen von 2021 (8,7%) auf 2022 (15,9) fast verdoppelt hat. Im Jahr 2023 ging die Zahl auf 14,9% leicht zurück.

Konservative Politiker in England befürchten, dass ein Verbot das Rauchen für junge Menschen eher attraktiver machen könnte. Statt mit Verboten sollten junge Erwachsene eher mit Bildung, Aufklärung und höherer Besteuerung vom Rauchen entwöhnt werden. Neben der Gefahr eines zu vehement regulierenden "Nanny-Staats" bestünde zudem die Wahrscheinlichkeit, dass Schwarzmärkte entstehen könnten. Darüber hinaus sei gar nicht klar, wie und im welchem Umfang die Verbote von den Behörden in der Praxis durchsetzbar seien.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das britische Gesetzesvorhaben?
  • Würdet Ihr Euch ein solches Gesetz auch für Deutschland wünschen?
  • Denkt Ihr, dass ein Verbot gravierende Auswirkungen auf das Rauchverhalten junger Menschen haben könnte?
  • Wie erklärt Ihr Euch den deutlichen Anstieg von jüngeren Rauchern in den letzten Jahren?
  • Melche Maßnahmen würden sich Eurer Meinung nach anstelle eines Verbots anbieten?
  • Inwieweit sollte der Staat hinsichtlich gesundheitsgefährdender Genuss- bzw. Suchtmittel regulieren dürfen?
  • Erachtet Ihr das Gesetz als einen zu massiven Eingriff in die Freiheiten der Menschen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/grossbritannien-rauchverbot-kauf-tabak-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-geplantes-zigaretten-verbot-britisches-parlament-stimmt-gesetzentwurf-zu-100.html

https://www.zeit.de/news/2024-04/16/britisches-parlament-soll-anti-rauchen-gesetz-diskutieren

Ich finde das Gesetz gut, da... 67%
Ich finde das Gesetz nicht gut, weil... 27%
Andere Meinung und zwar... 5%
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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 72%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 23%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
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Meinung des Tages: Änderung im Namensrecht – u.a. traditionelle ostfriesische Namen werden wieder möglich. Sollten weitere Änderungen folgen?

Was als Modernisierung geplant ist, dürfte eher als Rückkehr zu alten Traditionen gelten. Eltern konnten früher die eigenen Vornamen als Nachnamen geben, faktisch wurde dies 1874 jedoch abgeschafft. 2025 soll sich das ändern – bald könnte es wieder mehr Nachnamen wie „Jansen, Larsen oder Peters“ geben. Eine Neuerung gibt es allerdings zusätzlich.

Das plant die Gesetzesnovelle

Am meisten für Diskussionen sorgt vermutlich der Abschnitt, in dem es heißt, dass jede Person, die sich als Ostfriese fühlt, das ostfriesische Namensrecht in Anspruch nehmen darf. Es ist demnach nicht mehr nötig, einen Wohnsitz in oder ein aus Ostfriesland stammendes Elternteil zu haben.

Außerdem soll künftig nicht mehr nur die patronymische Form möglich sein: Traditionell wurden die Nachnamen der Ostfriesen aus den Vornamen der Väter gebildet. Je nachdem, ob der Vorname auf einen Vokal oder einen Konsonanten endet, wurde der Name neu gebildet. Hier gibt es eine Übersicht der Namensbildungen.

2025 soll die Tradition dann allerdings etwas verändert werden. Auch eine matronymische Namensgebung soll ermöglicht werden. Dadurch könnten dann auch Mütter ihre Vornamen in Form von Nachnamen an ihre Kinder weitergeben.

Darum soll sich das Namensrecht künftig ändern

Gösta Nissen vom Minderheitensekretariat in Berlin empfindet die Namensrechtsreform als längst überfällig. So hätten Westfriesen in den Niederlanden schon seit langer Zeit das Recht, ihren Namen nach der Tradition zu bilden. Deutschland passe sich also nur dem internationalen Namensrecht an. Für Nissen ein wichtiger Schritt, denn, so ihre Argumentation, für Minderheiten sei dies wichtig, gerade um kulturell sichtbarer zu sein. Als wichtigen Teil der friesischen Identität und Kultur sieht auch Stefan Seidler, der sich als Bundestagsabgeordneter vom Südschleswigschen Wählerverband versteht, die traditionellen friesischen Namen.

Weitere geplante Änderungen

Nicht nur für die Ostfriesen sind derartige Anpassungen geplant. Auch die dänische Minderheit sowie die Sorben, die in Deutschland leben, sollen künftig die Namensbildung entsprechend ihrer Tradition ausüben können. Kinder sowie Erwachsene dürfen sich bei den geplanten Änderungen einmalig umbenennen.

Weiter gilt für alle: Künftig sollen „echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ eingeführt werden – statt sich also wie bisher für einen Familiennamen entscheiden zu müssen, soll es künftig die Möglichkeit geben, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen – dieser wäre dann auch der Geburtsname für die gemeinsamen Kinder. Dadurch soll die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen nach außen hin dokumentiert werden können.

Stiefkinder und Scheidungskinder sollen außerdem einfacher ihren Nachnamen wieder ändern können. Wird beispielsweise der Nachname des Stiefelternteils angenommen und die Ehe aufgelöst oder das betroffene Kind zieht aus, so soll ihnen erleichtert werden, wieder ihren „ursprünglichen“ Nachnamen anzunehmen.

Bei Scheidungskindern soll der Nachname geändert werden können, wenn auch der betreffende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen ablegt.

Weiter soll es geschlechtsangepasste Familiennamen geben. Dies soll möglich sein, wenn das Traditionell oder Kulturell in der Sprache vorkommt, aus der der Name stammt. Wenn der Ehename beispielsweise „Kowalski“ ist, so soll die Ehefrau künftig bestimmen können, dass sie auch im Personenstandsregister als „Kowalska“ eingetragen wird.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet Ihr von der Rückkehr zu traditionellen Namensgebungen wie in diesem Beispiel bei den Ostfriesen? Würdet Ihr Euren Namen entsprechend ändern? Haltet Ihr die weiteren geplanten Überarbeitungen des Namensrechts für sinnvoll? Was würdet Ihr noch ergänzen, wenn Ihr die Möglichkeit hättet? Empfindet Ihr das Thema Nach- bzw. Ehenamen persönlich als sehr relevant oder legt Ihr darauf kaum bis gar keinen Wert? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/namensrecht-gesetz-entwurf-buschmann-justizministerium-scheidung-kinder-adoption-100.html
https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/publ/ol-namensrecht/
https://www.ndr.de/kultur/norddeutsche_sprache/friesisch/Traditionelle-friesische-Nachnamen-wohl-bald-wieder-moeglich,nachnamen104.html
https://www.kultur-in-emden.de/2024/04/29/ostfriesische-namensgebung-ist-wieder-moeglich/#:~:text=Traditionell%20wurden%20die%20ostfriesischen%20Nachnamen,Namensgebung%20ist%20also%20auch%20m%C3%B6glich.
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht.html


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Meinung des Tages: Am Ende des Tages entscheidet auch der (Nach-)Name - sollten Bewerbungsverfahren für Job & Wohnungen anonymisiert werden?

Wer in Deutschland einen Job oder eine Wohnung sucht, braucht vor allem eines: Durchhaltevermögen. Bewerbungen von Menschen mit ausländisch klingendem Namen allerdings werden häufig bereits im Vorfeld aussortiert. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie zeitgemäß und sinnvoll aktuelle Bewerbungsverfahren noch sind...

Gewährte (Chancen-)Gleichheit

Obgleich das Grundgesetz klar regelt, dass kein Mensch angesichts seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse oder seiner Heimat bevorzugt oder benachteiligt werden darf, sieht's in puncto Benachteiligung bei so manchen Menschen, die nicht Müller, Schneider oder Huber heißen, in der Praxis oftmals anders aus: Denn die vermeintliche Herkunft spielt bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem neuen Job dennoch eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Bereits vor Jahren haben Soziologen nachgewiesen, dass sich Namen oder Äußerlichkeiten, die suggerieren, dass die Person nicht seit eh und je in Deutschland lebt, dessen ungeachtet durchaus nachteilig auf den Bewerbungsprozess auswirken können.

Wenn der Name über Job oder Wohnung entscheidet

Auch wenn manche Arbeitgeber in Deutschland mit Blick auf das Bewerbungsverfahren inzwischen modernere Wege einschlagen, ist und bleibt der Bewerbungsprozess für Job und Wohnung in Deutschland relativ starr und archaisch: Tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse, Schufa-Auskunft, Motivationsschreiben usw.

Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen haben aufgezeigt, dass Ausländer im Selektionsverfahren seltnener die Chance bekommen, persönlich für einen Job oder eine Wohnung vorzusprechen. Die Bewerbungsschreiben werden von Rekrutierenden nicht selten bewusst oder unbewusst nach der vermeintlichen Herkunft hierarchisiert, obwohl ggf. gleichwertige oder sogar bessere Qualifikationen vorhanden sind.

Eventuell bestehende Vorurteile bzw. Zweifel werden interessanterweise dann jedoch häufig im persönlichen Gespräch abgebaut; sofern der Bewerber überhaupt die Chance auf ein persönliches Kennenlernen erhält...

Migrationshintergrund als hemmender Faktor

In einer neueren Studie für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung wurden 650 Bewerbungsprozesse untersucht und zahlreiche Tiefeninterviews mit Recruitern geführt. Dabei konnte aufgedeckt werden, dass sich diskriminierende Einstellungen häufig sutbil niederschlagen würden: Die Frage nach der Herkunft spiele oftmals keine Rolle, wohl aber die Frage danach, ob die Person zu den Mitarbeitern oder Kunden des Unternehmens passen. Vielfach haben Menschen mit arabisch- oder türkischstämmigem Namen das Nachsehen.

Im Einzelhandel z.B. haben es Kopftuchträgerinnen vielfach schwerer, vor allem in (reicheren) Gegenden mit einem geringeren Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund. Grob gerechnet haben Bewerber mit Migrationshintergrund und identischer Qualifikation / (Schul-)Bildung gegenüber von Menschen ohne Migrationshintergrund eine um 18 Prozentpunkte schlechtere Chance auf dem Jobmarkt.

Bremsen Bewerbungsverfahren die Wirtschaft in Deutschland aus?

Deutschland krankt derzeit am Arbeitskräftemangel. Jahr für Jahr bleiben viele Lehrstellen unbesetzt. Es fehlen Fachkräfte und arbeitswillige Menschen im Handwerks- sowie Dienstleistungssektor. Dass Bewerbungs- und Einstellungsverfahren und -kriterien hierzulande im internationalen Vergleich recht oberflächlich, sperrig und v.a. bürokratisch daherkommen, wirkt sich vermutlich nicht förderlich auf die Bewerbungs- und Einstellungskultur aus.

Die Autoren der o.g. Studie sehen hier insbesondere die Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Einstellungsprozesse moderner und v.a. fairer zu gestalten, indem sie beispielsweise auf Fotos, Namen, Alter und Geschlecht verzichten. Rein anonymisierte Bewerbungsverfahren sind in den USA oder Kanada seit Jahren Standard.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu rein anonymisierten Bewerbungsverfahren bei Jobgesuchen? Welche Vor- und Nachteile haben solche Verfahren?
  • Sind aktuelle Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Deutschland noch zeitgemäß?
  • Sollte man bei Jobabsagen das Recht auf eine ordentliche Begründung für die Entscheidung haben?
  • Welche Möglichkeiten gäbe es für den Wohnungsmarkt, die Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund beim Bewerbungsprozess zu erhöhen?
  • Wie könnten zeitgemäße Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Zukunft aussehen?
  • Habt Ihr ggf. auch schon einmal negative Erfahrungen bei der Job- und Wohnungssuche gemacht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/bewerbung-diskriminierung-auslaender-1.5711270

https://www.nzz.ch/wirtschaft/arbeitsmarkt-auslaendische-namen-werden-aussortiert-ld.1789548

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Ich halte wenig davon, da... 59%
Ja, Bewerbungsverfahren sollten anonymisiert werden, weil.. 28%
Andere Meinung und zwar... 12%
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Die mediale Schmutzkampagne gegen die AfD ist erbärmlich. Wie kann sich die AfD dagegen wehren?

Rechtzeitig zur Europawahl. Die Maschine ist geölt. Sorry, aber der zeitliche Zusammenhang mit dem Wahlkampfauftakt für die Europawahlen ist offensichtlich. Hier sollen Schlagzeilen und negative PR erzeugt werden, indem die Staatsanwaltschaft mit großem Getöse bekannt gibt, dass sie "ermittelt". Nach der Wahl wird dann alles ohne Ergebnis eingestellt. Hier zählt nur die initiale Schlagzeile.

Im Fall von Krah betonte der Sprecher, dass die Vorermittlungen derzeit allein der Prüfung dienten, ob sich ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordneten-Bestechung ergebe. Und dann darf sowas in der Öffentlichkeit breitgetreten werden? Es gibt noch nicht mal einen Anfangsverdacht. Wenn die alternativen Medien und die Leipziger Zeitung Recht haben, dass der angebliche Spion seit 2007 Informant des Verfassungsschutzes ist, fragt man sich, wer das Ganze organisiert hat?

Im Fall von Bystron soll EIN Abgeordneter (aus welchem polit. Lager?) also erkannt haben, dass bestimmte Geräusche auf einer Tonaufnahme vom Rascheln und Zählen von Geld herrühren, und er will sogar heraushören, dass Bystron es ist, der da raschelt. Donnerwetter! Wo ist denn das Video? Wo sind die Ton-Beweise? Hier wird wieder nur im Konjunktiv berichtet! Es gibt ja noch nicht mal einen Anfangsverdacht gegen Bystron.

Zu Höcke: Ich habe in meinem langen Leben nicht gewusst, dass dieser Spruch verboten ist, und dass diese eigentlich wohlmeinende Aussage so negativ interpretiert werden kann. Man sollte doch betrachten, was mit der Aussage gemeint ist, und nicht in welchem Zusammenhang da früher vor 90 Jahren Dinge hineingelegt wurden. Leider ist das genau diese Verengung des "Sagbaren" in Deutschland, die das Leben hier immer unangenehmer machen. Freiheitliche demokratische Lebensweise geht in meinen Augen anders. Unabhängig davon wie man Herrn Höcke beurteilt, finde ich es schon ziemlich irre, dass es verboten sein soll auszusprechen alles für sein Land geben und fordern zu wollen. Wenn ein deutscher Soldat ausspricht "ich gebe alles für mein Land", wird das sicherlich so erwartet und nicht sanktioniert, oder etwa nicht?

Soll, könnte, mutmaßlich, Vorermittlungen....

Wo sind denn die Beweise?

Der Kalender mit den perfekt vor den anstehenden Wahlen abgestimmten Diskreditierungsmaßnahmen gegen missliebige rechtskonservative Politiker wird im Schulterschluss zwischen linksgrüner Politik und ebensolchen Medien minutiös abgearbeitet.

Leipziger-Volkszeitung 26.04.2024:
"Dresden. Die Affäre um den verhafteten Mitarbeiter des Europaabgeordneten Maximilian Krah (AfD) beschäftigt nun auch den sächsischen Verfassungsschutz: Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf Nachrichtendienstakten berichtet, war der mutmaßliche chinesische Spion Jian G. eine Zeit lang Informant des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). Die Aufarbeitung in Sachsen beginnt nun.
G. soll demnach im März 2007 vom LfV zum ersten Mal angesprochen worden sein, nachdem der Bundesnachrichtendienst die sächsischen Kollegen auf G. hinwies. G. habe sich zuvor als Informant angeboten. Ab Dezember 2007 soll G. dann als Informant für den Verfassungsschutz gearbeitet haben."
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Wahlrecht ab 16?

Seid ihr für oder gegen ein Wahlrecht ab 16? Bei der Europawahl ist das Wahlalter bereits auf 16 heruntergesetzt. Ich bin definitiv gegen ein Wahlrecht ab 16. 16 Jährige lassen sich viel leichter durch zum Beispiel Familie oder Freunde in Ihrer Entscheidung beeinflussen. "Jo Bruder, wähl mal Partei XY, dass ist cool"

Bei den meisten 16 jährigen ist auch der Social Media Konsum sehr hoch und viele rennen ihrem Lieblingsinfluencer nach, die haben oft im Durchschnitt 2 Millionen Follower oder mehr, die Influencer könnten das Alter ihrer Zuschauer ausnutzen, indem sie sagen "Partei XY ist scheiße, wählt das bitte nicht". Der 16 jährige der sein Idol verfolgt wird denken "wenn er das sagt, stimmt das"

Mit 18 ist das etwas anders, man kommt mit 18 eher mit der Berufswelt und erwachsenen in Kontakt und kommt aus der Jugendgang raus, die dir erzählt was cool ist und was nicht. Ich bezweifel auch das 16 jährige wirklich wissen was die Europa Wahl ist 😅 Es gibt Ausnahmen aber als vollpubertierter 16 jähriger, denkt man an andere Interessen es ist nicht viele Jahre her, dass ich auch Mal 16 war 💪

Politisch hat man auch nicht viel erlebt außer Schlagzeilen, man kennt das Leben noch nicht.

Begründung gewünscht.

Ich bin dagegen 57%
Ich bin dafür 43%
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Was haltet Ihr von Abschiebungen nach Ruanda?

Großbritannien hat mit den Vorbereitungen für die umstrittenen Abschiebungen nach Ruanda begonnen. Die Polizei nahm mehrere illegal eingereiste Menschen fest. Landesweite Einsätze seien im Gange, so das Innenministerium.

Innenminister James Cleverly sagte, sein Haus arbeite daran, "rasch diejenigen Menschen festzunehmen, die kein Recht haben, hier zu sein, damit wir die Flüge starten lassen können". Sein Ministerium veröffentlichte Aufnahmen, auf denen zu sehen ist, wie ein Mann in einen Kleinbus der Einwanderungsbehörde gesetzt wird und ein weiterer in Handschellen aus einem Haus abgeführt wird.

Das britische Parlament hatte kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das die Abschiebung von Asylsuchenden nach Ruanda ermöglicht, wenn diese ohne Erlaubnis nach Großbritannien gelangten. Die Herkunft der Migranten spielt dabei keine Rolle. Die Abschiebungen können stattfinden, ohne dass die Asylanträge in Großbritannien überhaupt geprüft werden.

Der Oberste Gerichtshof in London hatte die Pläne für rechtswidrig erklärt. Die Richter haben Zweifel, dass die Menschen in Ruanda ein faires Asylverfahren bekommen. Nach dem neuen Modell werden die Asylanträge nun von der ruandischen Regierung in Kigali geprüft. Sollten sie angenommen werden, bekommen die Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht in dem ostafrikanischen Land und können nicht nach Großbritannien zurück.

Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/grossbritannien-festnahmen-ruanda-100.html

  • Findet ihr das gut, oder skandalös?
  • Wäre ein solches Modell auch für Deutschland vorstellbar?
  • Welche alternativen Vorschläge habt ihr?
Abschiebungen nach Ruanda finde ich gut. 61%
Abschiebungen nach Ruanda finde ich schlecht. 39%
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