Minderjähriges Mädchen im Bett...?
Ich, 43, habe bei Tinder ein sehr junges Mädchen kennengelernt, welches laut ihrer Beschreibung nur das Eine sucht. Sie hat sich als pervers, nymphoman und nur Interessiert an älteren (40-50 Jahren) englischsprachigen Akademikern, wie Lehrer, Doktoren, Professoren etc. beschrieben. Nunja, sie hat mich geliket, ich habe es gelesen. Da ich Engländer und Lehrer bin, habe ich sie auch geliket. Ihr Alter stand nicht dabei. Sie hat mich schnell angeschrieben. Wir haben Hin und Her geschrieben, sogar normal. Nach einigen Nachrichten hat sie mich gefragt, was mein Beruf sei. Ich sagte Lehrer. Direkt fragte sie mich nach meinen Fachbereichen, Schule etc. Aus und schickte mir sehr schnell ihre Nummer. Der ganze Chat ging ca. 30 Minuten. Da ich dann Schulschluss hatte, wollte sie mich unbedingt sofort treffen.
Das haben wir auch vorhin gemacht. Am gleichen Tag, eine Stunde später direkt nach der Arbeit. Ich wollte wissen, woher in ihrem Alter solche Suchereien bei Tinder entstehen. Sie meinte, sie mag ältere männer mehr als junge männer in ihrem alter, und sie hätte ein daddy kink. Es war von meiner Seite aus kein "Spass" geplant. Vorallem sah sie jung aus. Sie meinte, sie sei 18. Ich glaubte ihr. Wir haben uns mehr und mehr über alles mögliche unterhalten. Von sich selbst hat sie kaum was rausgegeben. Lange Rede kurzer Sinn: wir sind jetzt zu mir nach Hause gegangen, weil sie hunger hatte und in Ruhe mit mir reden wollte als in der Stadt. Habe sie mitgenommen. Sie hat mich angefangen zu küssen und sind am Ende im bett gelandet. Ich habe nicht gedacht und bereue es. Sie ist danach duschen gegangen. Jetzt habe ich ihren Ausweis gefunden: sie hat mir einen falschen Namen mitgeteilt und sie ist erst 15! SO EIN MIST! Ich habe mit einer minderjährigen geschlafen, die meine Schülerin sein könnte... ich habe ihren ausweis unbemerkt zurückgelegt. Als sie wiederkam, habe ich sie nur gefragt, ob sie wirklich 18 sei, da sie wirklich sehr jung aussieht. Sie log ohne mit einer Wimper zu zucken wieder. Jetzt ist sie eben abgehauen, und ich weiß nicht, was ich denken soll... ich habe mich schließlich strafbar gemacht...
Edit: Jetzt hat sie mir über WhatsApp geschrieben, dass ihr der Spass sehr gefallen hat, und sie es nochmal gerne mit mir hätte.. ich hoffe wirklich, dass sie nicht sogar noch auf meine schule geht, und mich somit sogar kennt. Das wäre das schlimmste... sie hat sich doch als 18 ausgegeben, und ich wollte ihr helfen... was soll ich nun tun?
24 Antworten
Grundsätzlich gelten in Deutschland Jugendliche ab dem 14. Geburtstag als sexuell mündig und dürfen sich ihre Beziehungs- und Sexpartner nach Belieben unter allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen aussuchen. Nach oben gibt es für den Partner dabei KEINE Grenze. Die Kombination 14/14 ist also ebenso legal wie 14/84.
Du hast Dich also NICHT strafbar gemacht und weder der Staatsanwalt noch ihre Eltern können dies ohne weiteres verfolgen lassen.
Die häufig genannte Ausnahme, dass Eltern einer 14- oder 15-jährigen einen über-21-jährigen anzeigen könnten, funktioniert NUR dann, wenn ein Gutachter bescheinigt, dass bei der Jugendlichen eine ERHEBLICHE Reifeverzögerung vorliegt und der Ältere die "fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung" AUSGENUTZT hat. Das wäre zum Beispiel DANN der Fall, wenn das Mädel nicht wüsste, was Sex ist, woher die Babies kommen und warum sich das, "was der Onkel da unten gemacht hat" so verdammt gut anfühlt...
DA sehe ich aufgrund Deiner Schilderung allerdings KEINE Chance für eine erfolgreiche Verfolgung Deines Tuns!
Strafbar wird es lediglich, wenn Du sie für den Sex bezahlst! Sei also vorsichtig mit irgendwelchen Zuwendungen (Geschenke, Urlaubsreisen, neues iPhone...), welches man als finanziellen Vorteil interpretieren könnte!
Ab 16 entfällt dann auch die o.g. Möglichkeit zur Ausnutzung einer Reifeverzögerung und nur noch das Thema "Sex gegen Geld" oder ein etwaiges Abhängigkeitsverhältnis (wenn Du also tatsächlich Ihr Lehrer wärst) könnte Ärger bedeuten.
Viele Frauen haben einen "Daddy-Kink" und stehen auf ältere Semester - das ist also gar nicht soooo ungewöhnlich. Solange Du nichts tust, was sie nicht wirklich will und sie nicht etwa schwängerst, ist Eure Beziehung zwar ungewöhnlich, aber zumindest nicht verboten.
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
[....]
Das wäre zum Beispiel DANN der Fall, wenn das Mädel nicht wüsste, was Sex ist, woher die Babies kommen und warum sich das, "was der Onkel da unten gemacht hat" so verdammt gut anfühlt... [....]
HAHaa Lol :)) Aber sehr gut Formuliert.
Da gibt es so eigentlich auch nichts mehr zum hinzufügen. !!TOP!!
Österreicher und da gelten andere Gesetze.
Keine Sorge: Die diesbezügl. Gesetze entsprechen im Wesentlichen denen in Deutschland. Im Detail sind sie in Österreich allerdings weniger streng.
Sprich: Was in Deutschland erlaubt ist, ist es in Österreich allemal. ;)
Danke für die Ergänzung, in welchem Bereich das österreichische Sexualstrafrecht diesbezügl. weniger streng ist!
Der spielt in so einem Fall wie hier beschrieben allerdings überhaupt keine Rolle, und der einzige Bereich ist es auch nicht (der andere größere Unterschied wo Österreich lockerer ist, betrifft den Sex mit Schutzbefohlenen/Abhängigen - und spielt hier ebenfalls keine Rolle).
Du betrachtest meinen (bemüht absichtlich nicht unfreundlichen) Kommentar aber hoffentlich nicht als "Ausdruck meiner Liebe", oder ? ^^
Ich hätte auch schreiben können: "Warum quatscht Du MICH an? Wenn Du etwas ergänzendes zur Sache zu sagen hast, dann tu das bitte. Aber eine Bestätigung von bereits längst gesagtem ist ineffizient." ;)
Österreicher mögen Ineffizienz lieben, Deutsche halt nicht. >;->
PS: Wie Du dir spätestens JETZT denken kannst, gibt es auch Deutsche, die "die Österreicher" NICHT "lieben". ;) Insbesondere diese vielen Rechtsaußen.
Ich persönlich liebe auch eher nur österreichische Frauen - zumindest manche. Und das traf dann auf Gegenliebe. 8-)
Ob DU "die Deutschen" liebst, interessiert hingegen eher nicht - mal ganz effizient auf die Schnelle in die Tasten gehauen ... ;)
(Sterotyp! ;))
https://www.youtube.com/watch?v=GqWYJT-iMTw&list=RDhcm55lU9knw&index=8
Zumal es ja beiderseits einvernehmlich war, man kann schlecht von einer Vergewaltigung bzw Missbrauch reden wenn beide zugestimmt haben. (Ja, die Medien und auch Gerichte/Polizei sehen das gerne anders aber naja)
Schwierig. Hatte damals tatsächlich einen ähnlichen Fall in meiner kleinen Schule.
Das Ende der Geschichte war, dass die Schülerin den Lehrer erpresst hat mit der Sache und es auch am Ende allen gesagt hat.
Der Lehrer ist von der Schule geflogen.
Das ist nur Problematisch, wenn die beiden in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Wenn es ein Lehrer einer ANDEREN Schule gewesen wäre, dann wäre das rechtlich bzw. disziplinarisch NICHT zu beanstanden!
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Ich war mir bei der Geschichte jetzt nicht sicher, ob er auf der gleichen Schule ist oder auf einer anderen.
Aber klar, nur weil er Lehrer ist, heißt das nicht, dass er allgemein keinen sexuellen Verkehr mit Schülerinnen haben darf.
Wenn sie allerdings 13 war, und er wusste darum (oder es war ihm egal), dann wäre er sicherlich auch geflogen, wenn es NICHT seine Schülerin gewesen wäre.
Einen Lehrer, der sich strafbar macht indem er gegen die Schutzrechte Minderjähriger verstößt, muss man generell als nicht geeignet für seinen Beruf betrachten.
PS: In D ist Sex mit seinen Schülern bis 16 absolut strafbar (und seit neuestem auch mit allen Schülern der Schule, an der man unterrichtet - auch wenn man die Person NICHT selbst unterrichtet), ab 16 dann nur noch, wenn das Abhängigkeitsverhältnis dafür missbraucht wird.
In A hingegen ist der Sex bereits mit 14-Jährigen generell nur dann strafbar, wenn man direkter Lehrer ist und das Abhängigkeitsverhältnis missbraucht.
Ich meinte auch alle Schülerinnen der Schule und nicht nur die, die man unterrichtet. Schülerinnen von anderen Schulen sind aber unbedenklich, solange sie natürlich nicht unter 14 sind. Aber in der Geschichte war sie ja 15 und wenn sie von einer anderen Schule kommt ist mehr oder weniger alles safe.
Ja, ich weiß aber nicht mehr wie alt Sie war. Müsste so zwischen 13-15 gewesen sein.
stark... dass ein Mädchen sich ein Mann klärt und sie es sogar geschafft hat was sie wollte xD
Die ganze Geschichte halte ich für erlogen.
Na ja, ich bin auch nicht derjenige der schreit: "Das glaube ich sofort!" ^^
Aber: Mädels mit "daddy kink" sind nun wirklich keine Seltenheit (ich hatte sogar mal so eine als "Lebensabschnittsgefährtin" ;) - und die war 10 Jahre älter als ich :) - und hat offen gesagt, dass sie den kink mit mir ausleben kann =;-o).
Und wenn der Fragesteller Engländer ist, dann kann ich mir vorstellen, dass er zusammengezuckt ist. Im prüden England wäre das in der Tat eine Straftat.
Auf dem Kontinent hingegen so gut wie nirgendwo sonst ...
... u.a. in Deutschland nicht, und in Österreich schon gleich gar nicht.
Nein du hast dich nicht strafbar gemacht.
- Trol..., ähm, träum weiter!
- 43 & 15? Vollkommen legal.
- In Deutschland gibt es den § 16 StGB "Irrtum über Tatumstände". Ich vermute mal, so etwas wird es im österreichischen StGB ebenfalls geben?!
Vom Usernamen her ist er wohl Österreicher und da gelten andere Gesetze. Ich befürchte, du hast hier deine Zeit verplempert :(