Führerschein trotz laufendem Verfahren?

9 Antworten

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Solche Vergehen werden der Führerscheinstelle meist unmittelbar nach der Tat übermittelt .. das heißt, das dein Antrag erstmal wieder zurück gezogen wird.. falls er schon gestellt ist. Ist er es nicht, ist eine Antragstellung erstmal nicht möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Dance0fArrows 
Beitragsersteller
 09.09.2019, 14:39

Kann man etwas auch fragen, ob der Antrag zurückgenommen wurde?

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Dance0fArrows 
Beitragsersteller
 09.09.2019, 15:02

Haben sie auch eine Quelle?

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diePest  09.09.2019, 15:29
@Dance0fArrows

Ich arbeite in einer Fahrschule .. ich spreche aus Erfahrung. Wenn bei uns einer aufgefallen ist, kann ich im Fahrschulservice des Tüvs einsehen, ob die Führerscheinstelle den Antrag zurück gezogen hat.

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Dance0fArrows 
Beitragsersteller
 10.09.2019, 12:13
@diePest

Darf man auch schon bereits genehmigte Prüfungen noch antreten?

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diePest  10.09.2019, 15:00
@Dance0fArrows

Wenn bis dahin der Antrag nicht zurück gezogen ist: ja. Aber wenn er zurückgezogen wird, ist die Prüfung beim Tüv hinfällig.

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Dance0fArrows 
Beitragsersteller
 13.09.2019, 09:47
@diePest

Danke

Müsste ich dann den Antrag neu stellen, wenn dieser noch gültig wäre, oder wird der alte dann wieder gültig?

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diePest  13.09.2019, 09:48
@Dance0fArrows

Der alte kann wieder reaktiviert werden .. sofern die Antragstellung nicht schon 1 Jahr her ist.

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Dance0fArrows 
Beitragsersteller
 13.09.2019, 10:18
@diePest

Aber das dauert jetzt nicht so lange wie die Stellung? Bei mir waren das 13 Wochen

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Hallo Dance0fArrows,

wo hast Du diesen Unfug her?

nun droht mir ein 2 jahre langes verbot für den Führerschein.

Dir droht nun ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage:

***********************************

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

***********************************

Weder ist der Entzug der Fahrerlaubnis / eine Sperre vorgesehen, noch wird diese in der Regel verhängt.

Du wirst wahrscheinlich mit einer Geldstrafe und 3 Punkten rechnen müssen. Von einer Sperre würde ich jetzt erst einmal nicht ausgehen.

Das Problem ist nur, dass die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde darüber in Kenntnis setzt, dass gegen Dich ein Strafverfahren wegen eines Verkehrsvergehens eingeleitet hat. Und bis zum Abschluss des Strafverfahrens durch Einstellung des Verfahren bzw. Verurteilung wird Dich die Fahrerlaubnisbehörde nicht zur Prüfung zulassen.

Wenn Du jetzt geschrieben hättest, Du hättest in ein paar Tagen Prüfung, würde ich sagen Du kannst Glück haben, denn Behördenmühlen mahlen langsam und bis zur Prüfung / Erteilung der Fahrerlaubnis ist die Mitteilung der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde noch nicht erfolgt oder zumindest nicht verarbeitet und Du kannst die Fahrerlaubnis noch erwerben.

Aber wenn Du was von 5 Wochen schreibst, sehe ich da erstmal schwarz. Glaube nicht, dass Du in 5 Wochen noch zur Prüfung zugelassen wirst.

Ich gehe also davon aus, dass Du erst zur Prüfung zugelassen wirst, wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist.

Schöne Grüße
TheGrow


Dance0fArrows 
Beitragsersteller
 09.09.2019, 18:46

Das ist mir ja total neu:o Danke dir für diese Antwort, ich weiß selber nicht woher ich das habe.. Wo ich jetzt überlege, vielleicht hat mir das mal jemand gesagt.

Möglich ist es, dass es für Antragsteller eines Führerschein anders aus sieht, als zu welchem die einen haben, aber das falsche Fahrzeug führen. Das ist aber nur hypothetisch das weiß ich nun nicht genau

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Dance0fArrows 
Beitragsersteller
 09.09.2019, 19:00
@Dance0fArrows

Habe mal nachgeschaut es gibt eine Sperre

Die ist mindestens 5 Monate lang und maximal 5 jahre, oder lebenslang

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TheGrow  09.09.2019, 19:03
@Dance0fArrows
Möglich ist es, dass es für Antragsteller eines Führerschein anders aus sieht, als zu welchem die einen haben, aber das falsche Fahrzeug führen

Nein, auch dann sieht es nicht anders aus.

Der Entzug erfolgt auf Grund des § 69 StGB und die Sperre auf Grundlage des § 69a StGB

und ist nur zwingend bei folgenden Straftaten zu Verhängen:

  • 1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
  • 1a. des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d),
  • 2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
  • 3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
  • 4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

Fahren ohne Fahrerlaubnis gehört nicht zu den Straftaten die in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis/Sperre führen.

Die Sperre beträgt mindestens 6 Monate bis zu 5 Jahren

Die Länge der Sperre beträgt aber selbst bei den schweren unter Punkt 1-4 angeführten Straftaten nur selten 2 Jahre, sondern liegt bei Ersttätern erfahrungsgemäß nur zwischen neun Monaten und anderthalb Jahren.

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Dance0fArrows 
Beitragsersteller
 09.09.2019, 20:38
@TheGrow

Was ist, wenn ich ein prüftermin mache, bevor der Antrag zurückgenommen wird? Z.b steht nächste Woche Montag die Theorieprüfung an (der Antrag hatte 3 Monate gedauert bin mit allen schon durch brauche nur dir 2 Prüfungen) darf ich die dann immer noch antreten?

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TheGrow  09.09.2019, 20:45
@Dance0fArrows

Sobald die Fahrerlaubnisbehörde von dem laufenden Strafverfahren Kenntnis hat, wirst Du für keine weiteren Prüfungen zugelassen.

Aber wie bereits angeführt: Behördenmühlen mahlen langsam. Das kann Tage oder Wochen dauern bis die Übermittlung von der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt und vor allem umgesetzt wird

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Die Straftat bleibt bestehen. Ihn fertig zu machen währen nur unnötige Kosten weil er dir sowieso wieder abgenommen wird.


Du bekommst eine Strafe wegen Fahren ohne Führerscheines und wirst gesperrt. Da du gesperrt bist, gibt dir keiner einen Führerschein. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Woher ich das weiß:Recherche

migebuff  09.09.2019, 18:29
Was ist daran so schwer zu verstehen?

Frage ich mich auch jedesmal, wenn die Leute Führerschein und Fahrerlaubnis nicht auseinander halten können.

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Wenn dir dein Anwalt versichert dass er die 5 wochen die du noch brauchst rauskitzeln kann dann ja