Vor Gericht nicht reden?

10 Antworten

Mann hat ja das Recht zu schweigen

Vor Gericht? Als Angeklagter oder naher Verwandter: ja

Als Zeuge: nein

Wenn die Auusage verweigert wird (z.B. durch Schweigen), wird wohl Beugehaft verhängt. Sprich: Gefängnis, bis man (nicht "Mann") bereit ist, auszusagen.

Das wäre ziemlich dümmlich.

Wenn man gefragt wird, ob man sich äußern will, kann man sagen, dass man dies nicht wünscht. Ob du das Recht zu schweigen hast, kann ich der Fragestellung nicht entnehmen.

Aber man rennt nicht einfach raus, sondern wartet, bis der Richter / die Richterin sagt, dass man gehen darf.


NaturPrinz 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 22:11

Was ist wenn ich doch einfach raus laufe ? Und einfach sage ich warte draussen vielen dank

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Agnes2019  22.09.2019, 22:59
@NaturPrinz

Aber warum solltest du das tun? - das macht keinen guten Eindruck

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Ein Angeklagter hat das Recht, zu schweigen. Aus vielleicht nachvollziehbaren Gründen darf er allerdings nicht hinauslaufen. Ein Zeuge hat die Pflicht auszusagen, es sei denn, er müsste sich selbst oder einen Angehörigen belasten. Ob der dann hinauslaufen darf, weiß ich nicht. Möglicherweise. Er kann sich aber auch einfach wieder hinsetzen.


NaturPrinz 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 22:47

Ich gehe freiwillig dahin bin nicht angeklagt aber auch kein Zeuge will nur etwas aussagen

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Elali74  22.09.2019, 23:19
@NaturPrinz

🤔 Ich denk, du willst nix sagen? Naja, jedenfalls kann da nicht einfach jeder reinspazieren und seinen Senf abgeben. Aussagen dürfen nur Zeugen. Wenn du dich als Zeuge meldest, musst du auf alle Fragen (mit Ausnahme der genannten Ausnahmen) antworten. Ansonsten kannst du da gar nichts vermelden.

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Ne ne ne, nicht "man" hat das Recht zu schweigen, sondern bestimmte Personen haben in bestimmten Konstellationen ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Und ob du raus laufen kannst, kommt auch darauf an. :-)

Du kannst sagen das du vom Recht zu schweigen Gebrauch machst. Ob du danach unbehelligt rauslaufen kannst hängt allein schon davon ab ob du als Zeuge oder Angeklagter vernommen wurdest.