Rums am Außenspiegel. Fahrerflucht? Bitte um Ratschläge?

Hi, als ich heute zur Arbeit gefahren bin hab ich in der 30 Zone ein Rums gehört. Mein Seitenspiegel war nach vorne geklappt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das stehende Auto mit meinem Seitenspiegel angefahren habe oder ob er evtl. die Tür zur selben Zeit geöffnet hat. Es hat sehr stark geregnet und ich konnte zweck meines Jobs (Schichtwechsel und Alleinbetrieb, musste vor Ort am Arbeitsplatz sein) nicht anhalten. Zugegeben war ich auch erst einmal in Schock, da mir sowas zum ersten Mal passiert.
Ich mache mir die ganze Zeit Gedanken, ob ich jetzt noch die Polizei darüber informieren muss/soll, aber auch gleichzeitig angst habe gesagt zu bekommen, dass ich Fahrerflucht begangen habe und somit Fahrverbot bekomme. Ich bin auf mein Auto angewiesen, da ich zwei kranke Eltern habe und die Einzige bin (Einzelkind) die sie zu ihren Terminen/Krankenhausaufenthalte fährt und alles mögliche erledigen muss. Ich will mich aber auch richtig verhalten. Ich weiß nicht, ob jemand im Auto saß, er/sie oder ich überhaupt schuldig bin. Möchte da nichts anzetteln, was da evtl. nichts ist. Weiß auch nicht ob das andere Auto ein Schaden abbekommen hat. Macht für mich nur mit dem Außenspiegel kein Sinn. Wenn ich doch dagegen gefahren wäre, wäre er doch nicht nach außen aufgeklappt oder? Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich bitte um Ratschläge :(

Auto, Unfall, Polizei, Verkehrsrecht, Gesetz, Autofahren, Kfz-Versicherung
Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
Sport, Fitness, X (Twitter), Männer, Schadensersatz, Fitnessstudio, Deutschland, Frauen, Recht, Gesetz, Privatsphäre, Gericht, Sexualität, Diskriminierung, Gender, Geschlecht, Gesellschaft, Gleichberechtigung, Justiz, Klage, Transgender, Zivilrecht, LGBT+, Umkleidekabinen, Transfrau, Meinung des Tages
Darf das Veterinäramt einfach meine Wohnung betreten?

Hallöchen Leute,

Ich habe da eine ganz scharfe Nachbarin wenn es um das Thema Tierhaltung geht. Folgendes ist passiert.
Ich bin Halter von einen Wundervollen Hund (7Jahre) und einer Süßen Katze (1Jahr) beruflich musste ich für 5 Tage meinen Wohnsitz verlassen. Hund lieferte ich bei meinem Vater ab und ich beauftrage meine Oma die Woche meine Katze täglich zu besuchen und zu versorgen. Da ich sie leider nicht woanders Unterbekam. Meine Oma ging also von Montag bis Donnerstag mehrmals am Tag meine Katze besuchen (wir blieben immer in Kontakt) Freitag Nachmittag kam ich wieder also sagte ich ihr das sie Freitag nicht auch noch extra hinmüsse da ich eh dann wieder dort bin. Soweit so gut teilte meine Oma mir mit das meine Katze seit Donnerstag Rollig unterwegs war und dadurch wie man es kennt oft miaut wird. Am Freitag komme ich an meiner Wohnung an und finde einen Zettel vor das meine Katze vom Veterinäramt am Freitag gegen 10 Uhr mitgenommen wurde da die liebe Nachbarin die mit 3 großen Hunden und 7 Katzen in einer kleinen 2 Raum Wohnung lebt gemeldet habe ich würde meine Katze Verwahrlosen lassen da meine Katze seit Donnerstag Abend am Fenster sitzen würde und miauen würde. Das Veterinäramt brach also die Tür auf wechselte das Schloss aus und nahm die Katze mit.
Ich rief sofort das Amt an meine Oma bestätigte ihren aufhalt in der Woche bei meiner Katze und man sagte mir das es eigentlich auch gar keinen Grund gab meine Katze überhaupt mitzunehmen da frisches Wasser sowie Futter vorhanden war und die Wohnung Katzengerecht eingerichtet ist und ich meine Katze sofort wieder abholen könne da das Tier rundum gesund ist. Jetzt zu meiner Frage wenn alles so gut war warum nahm man die Katze mit und warum betritt man einfach so meine Wohnung ohne mich überhaupt darüber zu informieren??? Ist das Rechtens?! Oder kann man dagegen vorgehen? Die Nachbarin hat mich jetzt auch auf den Kicker und ruft wegen jedem bisschen das Veterinäramt an damit man mir die Tiere abnimmt und das Amt bestätigte jedes Mal aufs Neue es sei alles artgerecht und den Tieren ginge es gut. Habt ihr eine Idee was ich tun könnte? Denn ich habe keine Lust nochmal vor einem Ausgewechselten Schloss vor der Tür zu stehen wenn meine Katze mal wieder am Fenster sitzt und miaut (sie wird übrigens am 21.06. Kastriert)

danke für eure Antworten.

artgerechte Haltung, Recht, Gesetz, Tierhaltung, Hauskatze, Katzenhaltung, miauen, Veterinäramt
Polizei holt Schülerin wegen Pro-AfD-Video aus Unterricht?

Eine 16-Jährige aus Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) hat auf der Videoplattform "TikTok" vor einigen Monaten einen kurzen Clip veröffentlicht, in dem es hieß, dass die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam hätten: Beide seien blau. Dazu blendete sie aktuelle Umfrageergebnisse der AfD ein. In einem weiteren Kurzvideo schrieb die Gymnasiastin, dass Deutschland nicht nur ein Ort, sondern Heimat sei.

Hier eines der Videos:

https://twitter.com/TomS50426984/status/1768556254241169891/video/1

Offenbar eine Mitschülerin stieß kürzlich auf die beiden Videos und schrieb eine E-Mail an den Schulleiter, in welcher sie sich über diese beschwerte. Der Schulleiter sah sich die beiden Filmchen an und alarmierte daraufhin die Polizei. Diese entsendete eine Streife zum Gymnasium der 16-Jährigen und sichtete vor Ort die Inhalte der Videos. Die Beamten kamen zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass keine Straftat vorliegt.

Die eingesetzten Polizisten entschlossen sich gleichwohl, bei der Schülerin eine sogenannte "Gefährderansprache" durchzuführen. Eine solche ist dann zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand eine Straftat begehen könnte und dies durch polizeiliche Ansprache verhindert werden soll.

Der Schulleiter und die drei Polizisten begaben sich also zur Klasse der Schülerin und holten diese aus dem Chemieunterricht. Sie führten die 16-Jährige dann durch die Schule ins Lehrerzimmer. Dort wiesen die Polizisten die Schülerin auf den Volksverhetzungsparagrafen (§ 130 StGB) und das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) hin.

Der zuständige Innenminister Christian Pegel (SPD) verteidigte den Polizeieinsatz im Anschluss. Dieser sei verhältnismäßig gewesen, weil "man keine Festnahme, keine Handschellen, keine böse Ansprache gewählt" habe (siehe hier).

Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, was einen Schulleiter dazu bewegt, wegen des oben beschriebenen Sachverhalts die Polizei zu rufen. Noch verstörender findet ich allerdings, dass die Polizisten sich dazu entschlossen haben, eine mangels der Gefahr von Straftaten offenkundig rechtswidrige Gefährderansprache durchzuführen und die Schülerin vor aller Augen wie eine Kriminelle ins Lehrerzimmer zu bringen.

Erschüttert dieses Vorgehen Euer Vertrauen in den Staat?

Verwendete Quelle: Junge Freiheit, NIUS, Welt, Pressemitteilung Polizei

Ja, das ist völlig verrückt. 61%
Nein, das ist nicht so schlimm. 39%
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Bestellung von Douglas unvollständig?

Also ich hatte am 10.10.2019 eine Bestellung bei Douglas aufgegeben, am 14.10 oder so kam sie an, dann musste ich leider feststellen das vier Produkte von acht fehlen und ich habe natürlich sofort Douglas kontaktiert, dort musste ich dann so ein Formular ausfüllen und bekam bis heute keine Antwort, nun kam folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr X,

wir bedauern, dass Sie Ihre Lieferung unvollständig erhalten haben.

Bei der genauen Überprüfung des Sachverhaltes wurde in unserem Lager festgestellt, dass alle bestellten Artikel in unbeschädigtem Zustand vollständig in das Paket gelegt wurden.

Alle Lieferungen werden vor der Versendung fotografiert. Daher konnten wir zweifelsfrei nachvollziehen, dass Ihr Paket vollständig und dessen Inhalt unbeschädigt war als es unser Lager verlassen hat. 

Auf Grund dessen bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass wir in Ihrem Fall keine Erstattung leisten können, da Ihre Lieferung unser Lager ordnungsgemäß verlassen hat"

Nun habe ich angerufen gehabt ob man mir etwas unterstellen wollen würde und dies wurde natürlich verneint, dennoch würde ich keine Ersatzlieferung oder eine Erstattung bekommen, dann meinte ich ich möchte das Foto doch gerne mal sehen, dies wurde jedoch auch verneint, was kann ich dagegen nun tun? Zahlen möchte ich das ganz sicherlich nicht und das Foto zeigen sie mir auch nicht einmal, hätte ich wenigstens das könnte ich mich bei DHL beschweren, so gehe ich eher davon aus das es vergessen wurde ins Paket zu packen.

Kann mir auch nicht vorstellen dass die von jeder Bestellung ein Foto machen.

Hoffe mir kann jemand helfen

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Psychotherapeut werden als Sozialpädagoge?

Mich interessiert, wie man genau Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wird. Vor der Psychotherapie Reform konnte man ja auch nach einem Master-Abschluss in Sozialpädagogik oder Sozialer Arbeit die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten machen, geht das immer noch?

In vielen Seiten von Ausbildungsstätten lese ich noch folgendes:

Eine Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in kann mit einem Master- bzw. Diplomabschluss in Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie (inklusive Klinische Psychologie) und in einzelnen Bundesländern auch mit der Lehramtsqualifikation begonnen werden. Ob ein Abschluss zugelassen wird, entscheidet die regionale Behörde, in der Regel das zuständige Landesprüfungsamt im jeweiligen Bundesland. Die detaillierten Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich.“

Gleichzeitig aber auch:

Es ist eine Übergangsfrist von 12 Jahren für die Absolvierung der bisherigen Psychotherapieausbildung vorgesehen. Diese muss spätestens bis zum Jahr 2032 (Härtefallregelung bis zum Jahr 2035) abgeschlossen sein. Die Übergangsfrist gilt für alle, die entweder:

  1. vor dem 01. September 2020 ein Studium begonnen haben, welches zur Zulassung zur heutigen Psychotherapieausbildung berechtigt, die
  2. irgendwann einmal ein solches Studium abgeschlossen haben, oder die sich
  3. bereits in einer Psychotherapieausbildung befinden.

Hast du vor dem 01. September 2020 noch kein entsprechendes Studium begonnen, ist nur die Qualifizierung nach dem neuen Gesetz, also das Psychotherapiestudium und der Fachkunde-Erwerb im Rahmen der (dann neuen) Psychotherapieweiterbildung möglich.

Wenn ich also zum Beispiel im Jahr 2024 ein Universitätsstudium der Sozialpädagogik anfange und absolviere, habe ich dann dennoch die Möglichkeit daraufhin die Ausbildung zu absolvieren oder ist es dann schon nicht mehr erlaubt?

Medizin, Studium, Pädagogik, Ausbildung, Master, Gesetz, Psychologie, Abitur, Bachelor, Fachhochschule, Niedersachsen, Psyche, Psychotherapie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik., Universität, Reform, Psychotherapeutenausbildung
Nachbarin provoziert und knallt ständig die Tür

Guten Abend,

ich habe ein Problem mit meiner Nachbarin )= und zwar wird Tagsüber wie auch Nachts ständig die Haustür mit einen riesen lauten knall zugescheppert, und das gerne auch mehrfach hintereinander. Im Hausflur wird sich auch gerne lautstark unterhalten, der Hausflur wird nicht ihrerseits geputzt im gegenteil wird dort was verschüttet bleibt es liegen und nicht aufgewischt, Taschentücher werden auf die Treppe geschmissen.

Wegen den Türenknallen habe ich sie schon mehrfach gebeten, die Tür doch bitte etwas leiser zu schließen, jdenfalls in der Nacht. Ich habe eine 9 Monate alte Tochter und jedesmal wennsie endlich schläft ( MIttagsschlaf) schreckt sie wieder hoch vom Türgeknalle. Und das obwohl ihr Zimmer soweit wie möglich von der Haustür entfernt liegt und die Zimmertür zu ist.

Nachdem alles reden mit der Nachbarin nichts gebracht hat habe ich mich an der Gesellschaft gewendet und die haben Ihr einen Brief geschrieben, dass sie sich an ie Hausordnung halten muss. Danach hat sie total wütend bei mir geklingelt und sich bei mir beschwert das es eine Frechheit von mir wäre mich zu beschweren :o... undsie drohte mir damit jetzt noch viel öfters die Tür zu zuknallen....

wie verhalte ich mich nun am besten? Es ist nun schon ein paar TAge her und es it nicht mehr geworden als sonst... wie auch ... aber gebessert hat es sich eben auch nicht... es nervt ständig geknalle zu hören und weckt wie gesagt mein baby auf und auch mich nachts. )=

lg. egalll1

Wohnung, Recht, Gesetz, Nachbarn, Streit
Warum sind Blutspenden erst ab 50 kg möglich?

Ich bin echt sauer. Ich wollte nach ein paar Jahren Pause mal wieder Blut spenden gehen. Ich halte das für eine sinnvolle Sache und ich finde es gut, bisher habe ich das bis auf eine Ausnahme auch immer super vertragen.

Nun wurde ich aber wieder weggeschickt weil ich angeblich zu wenig wiegen würde. Ich war verwundert denn die Wage zeigte mir über 51 Kilo an als Antwort bekam ich, dass 2 Kilo wegen der Kleidung abgezogen werden.

Mal davon abgesehen, dass ich nicht glaube, dass meine Kleidung 2 Kilo wiegt...warum gibt es überhaupt die Regel mit der 50 Kilo Grenze? Es muss ja einen medizinischen Grund geben, aber welcher könnte das denn sein?

Es geht übrigens um eine Plasma Spende, das heißt ich bekomme ohnehin meine Blubestandteile zurück. Wäre es wirklich gefährlich oder lebensbedrohlich knapp unter 50 Kilo Plasma zu spenden? Wurde der Wert willkürlich festgelegt oder kann man wenigstens belegen dass es gesundheitliche Nachteile mit sich bringt mit einem geringeren Körpergewicht zu spenden?

Wenn ich Regeln VERSTEHE und sie Sinn ergeben dann kann ich sie auch besser akzeptieren. Gerade bin ich einfach nur wütend weil diese Regel überhaupt gar keinen Sinn für mich ergibt und ich das Gefühl habe jemand hat sich diesen Wert einfach nur ausgedacht...vielleicht gibt es hier ja Menschen die sich auskennen und mir bei meinem Verständnis helfen können.

Gewicht, Blut, Gesetz, Blutspende, Gesundheit und Medizin