(Versuchte) Unfallflucht, welche Strafe erwartet mich?

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert, ich bin bei Nacht in eine enge Seitenstraße abgebogen, auf halber Strecke kam mir ein Auto entgegen, also bin ich rückwärts gefahren. Dabei habe ich leicht einen am Ende der Straße parkendes Auto touchiert (leichter Schaden am Kotflügel). Dies habe ich gar nicht wahrgenommen, bin dann rechts ran gefahren, ausgestiegen und habe mit meiner Taschenlampe vom Handy das Auto angeschaut, mir ist kein Schaden aufgefallen, auch nicht an meinem eigenen Auto. Ich wusste nicht was ich machen sollte, da ich keinen Schaden wahrgenommen habe, also bin ich weggefahren. Ich habe einen Parkplatz gesucht und bin einmal um den Block gefahren, als ich dann wieder an derselben Stelle angekommen bin, hat ein Mann an meine Scheibe geklopft und meinte er wäre der Fahrer des Autos, welches mir entgegengekommen ist und ich hätte doch das am Straßenrand stehende Auto angefahren, daraufhin hat er die Polizei verständigt. Diese hat mir gesagt, dass ich nun Angeklagter in einem Strafverfahren wegen (zumindest) versuchter Unfallflucht bin. Die Polizei hat dann die beiden Autos nach Schäden abgesucht und nach längerem suchen den kleinen Schaden am Kotflügel des parkenden Autos gefunden. Hinzu kommt, dass das geschädigte Fahrzeug im absoluten Halte- / Parkverbot geparkt hat und damit die Fahrbahn noch weiter verengt hat. Normalerweise hätte das Auto auch abgeschleppt werden müssen, die Polizei hat dies lediglich als Ordnungswidrigkeit gesehen und ein "Knöllchen" an den Scheibenwischer gehängt.

Nun ist meine Frage was auf mich zukommt? Welche Strafe habe ich zu erwarten? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wie gesagt, habe ich keinen Schaden am Fahrzeug wahrgenommen. Ich bin ja ausgestiegen und habe nachgeschaut und ich bin nicht geflüchtet, sondern war zugegen für die Unfallaufnahme.

Vielen Dank!

Beste Grüße

Unfall, Recht, Führerschein, Unfallflucht, Gesetz, BGB, Gesetzeslage, Strafe, Auto und Motorrad
Ex-Freundin holt ihre Sachen nicht ab, Frist setzen?

Hey!

Vor 1halb Monaten gab es eine schwere Trennung zwischen meiner Ex und mir. Seitdem hab ich so gut wie nichts mehr von ihr gehört (bin halt überall blockiert).

Schnell zum Problem: Bei mir liegen immer noch duzende Sachen von ihr rum (insgesamt 4 volle Müllbeutel), voll mit Anziehsachen, Schuhen, Schminke, Schmuck, eine Tasche, etz. - Sie hat dagegen nur noch alte Kopfhörer von mir.

Sie sieht es nicht ein, ihre Sachen abzuholen. Sie wohnt mit dem Auto 1halb Stunden entfernt, sie selbst hat noch keinen Führerschein, jedoch die Eltern.

Ich hatte auch einmal angeboten, obwohl ich nicht die Pflicht habe, zu ihr zu fahren und alles vorbei zu bringen. Auf halber Strecke hatte sie dann doch abgesagt, weil sie plötzlich doch keine Zeit mehr hatte. Jetzt werde ich mir auch nie wieder die Mühe machen, zu ihr zu fahren.

Per Post werde ich das alles nicht versenden, da sie mir schon mitgeteilt hatte, dass sie das Porto nicht übernimmt. Und bei so vielen Sachen und dem Gewicht für mich auch nicht bezahlbar als Azubi.

Ich kann nur einfach nicht abschließen, wenn das alles hier noch in meiner Garage rumliegt. Meine Idee war jetzt, ihr einen Brief zu senden und eine Frist zu setzen.

Leider bin ich jetzt völlig überfordert.

  • Darf ich drohen, ihre Sachen zu entsorgen, wenn sie sich nicht an die Frist hält?
  • Sollte ich direkt jetzt schon einen Anwalt einschalten oder nur notfalls?
  • Wie sollte so ein Brief ausschauen?

Per WhatsApp, SMS und all die anderen Möglichkeiten kann ich sie nicht erreichen, da ich wie gesagt überall blockiert und gesperrt wurde von ihr.

Ich danke für jede Hilfe :).

LG

Beziehung, Gesetz, ex partner, Liebe und Beziehung
BAföG hat zu viel bezahlt, dürfen sie das Geld sofort zurückverlangen?

Aufgrund meiner psychischen Probleme konnte ich meine Schulische Ausbildung letztes Jahr für Paar Monate nicht wahrnehmen.

Ich habe für 2 Monate Schüler - BAföG bekommen, obwohl ich es nicht mehr hätte bekommen sollen, da irgendwo steht, dass man nach 2 oder 3 Monaten nicht Tätigkeit das BAföG gestrichen bekommt, egal aus welchem Gründen.

Das Problem ging von beiden Seiten aus, da ich etwas daran Schuld war, dass ich mir ca. 1 Jahr nachdem ich BAföG erhalten habe das nicht gemerkt habe, dass es unter solchen Bedingungen gestrichen wird und das BAföG-Amt hat Teilschuld, da sie obwohl ich Atteste geschickt habe, sie erst 2 Monate zu spät bemerkt haben, dass Sie mir zu viel gezahlt haben.

(War halt nervig, da ich keine Zeit hatte rechtzeitig andersweitig Geld zu beantragen)

Jetzt zum Problem:

Das BAföG-Amt verlangte eine Rückzahlung von über 1000€ innerhalb eines Monats oder 2 Monate. Nun habe ich halt kein eigenes Einkommen, da ich eine Schulische Ausbildung besuche und auf Geld vom Staat abhängig bin. Irgendwie habe ich mit denen Geklärt eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ zu machen (niedriger ging es nicht). Problem: ich habe kein Einkommen, das Geld wird gerade so berechnet, dass ich am Monatsende auf ca. 0€ bin, was besser klappt durch die 50€ weniger als vorher.

Kurzgesagt:

Diese Ratenzahlung bringt mich dazu, dass ich 1 Woche vor Monatsende kein Geld mehr habe und eigentlich bin ich nicht in der Lage das zu Zahlen.

Frage:

Ist das rechtens, dürfen die sowas von mir verlangen oder ist das von den Umständen abhängig? Wenn es nicht rechtens ist, was kann ich tun?

Geld, Schulden, Ausbildung, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, BAföG, Gesetzeslage, BaföG-Amt, Ausbildung und Studium
Vorname des Kindes ohne Zustimmung des Vaters?

Wenn zwei Eheleute Verheiratet sind noch aber getrennt Lebend bekommt das Kind das geboren wird ja Automatisch den Familiennamen.

Wenn die Mutter aber den Vornamen selbst bestimmt sagen wir das Kind Lisa nennt das steht so in der Geburtsanzeige dann.

Dann geht diese zum Standesamt und gibt diesen Namen an. Die Standesbeamtin sagt ihr der Vater muss zustimmen dann kann erst eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Die Mutter Versichert ihr das sie den Rechtlichen Vater die Namenserklärung zusenden wird was sie nie tat.

Die Standesbeamtin stellt ihr wegen der Krankenversicherung eine vorläufige Geburtsbescheinigung aus. Wo der Rechtliche Vater eingetragen wird.

Die Mutter hat diese aber erst nach 4 Monaten zur Krankenversicherung abgegeben das war gelogen also.

Der Rechtliche Vater des Kindes hat dann beim Standesamt angerufen diese sagten das eigentlich die Ex Frau ihn die Namenserklärung übersenden wollte und man solle schnellstens kontakt nehmen.

Der Rechtliche Vater des Kindes ist nicht Einverstanden mit den Vornamen und teilt es so der Standesbeamtin mit.

Alle Behörden aber halten diese Geburtsbescheinigung die angeblich ausgestellt wurde für die Krankenversicherung schon für eine Geburtsurkunde. Weil die Mutter die Standesbeamtin auch angelogen hat.

1. Darf die Standesbeamtin den Vater eintragen in diese Geburtsbescheinigung ohne seine Zustimmung bezüglich des Vornamen des Kindes.

2. Dürfte die Standesbeamtin ohne den Rechtlichen Vater seine Daten eintragen und es so darstellen das er mit den Namen einverstanden sei.

3.Hat der Rechtliche Vater das Recht diese Geburtsbescheinigung rückgängig zumachen da er übergangen wurde in dem die Mutter die Standesbeamtin anlügte.

4. Gibt es ein genaues Gesetz das beide Eltern den Vornamen zustimmen wenn beide das Sorgerrecht haben ???

Der Vater ist der Meinung die Standesbeamtin hätte ihn Kontaktieren müssen das sie ihn in die Geburtsbescheinigung einträgt und ob er Einverstanden ist mit den Vornamen und hat ihn Übergangen und gegen das Gesetz verstoßen.

Nach 8 Monaten hat das Kinder immernoch keine Geburtsurkunde !!!

Wäre für Antworten sehr Dankbar

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"Drachenlord": Wer trägt Schuld an der Situation?

Der bayerische YouTuber "Drachenlord" ist zu einem Internetphänomen geworden: Nachdem sich Zuschauer zunächst nur online über seine unbeholfenen Videos lustig gemacht haben, ist das Phänomen in die Realwelt übergeschwappt.

Immer wieder besuchen sogenannte "Hater" sein verfallenes Haus in Emskirchen, schreien herum, zünden Böller oder werfen Gegenstände auf das Gebäude, damit der "Drachenlord" rauskommt und sie ihn verspotten können. Das Ganze wird dann auf Video festgehalten und ins Internet gestellt. Die Situation für die Nachbarn ist unerträglich, die Polizei ist im Dauereinsatz.

RTL veröffentlichte kürzlich einen Artikel mit dem Titel "Youtuber "Drachenlord" terrorisiert ein ganzes Dorf". Aus meiner Sicht ist es jedoch nicht der "Drachenlord", der hier terrorisiert, sondern seine "Hater". Niemand wird gezwungen durch die halbe Republik zu fahren und einen intelligenzgeminderten Ex-Sonderschüler mit ADHS zu mobben, weil man seine YouTube-Videos nicht mag.

Wer ist aus Eurer Sicht an der Situation Schuld?

https://www.youtube.com/watch?v=JeIjvCSuO0U

https://www.youtube.com/watch?v=zu9KtSvFGMI

Der "Drachenlord". 51%
Die "Hater". 49%
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