Strafanzeige folgt nach Ordnungswidrigkeit?
Hallo,
ich habe vor paar Monaten Flaschen aus dem Fenster geworfen. Vom Polizisten wurde mir ne Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angedroht. Nach einer Woche ca. kam der Brief von der Polizei in dem mir eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird (Kreislaufwirtschaftsgesetz), jetzt nach ca. 2 Monaten das Verwarngeld von der Stadt in Höhe von 35€ (Müll ordnungswidrig entsorgt).
Meine Frage ist: kann ich jetzt noch ne Strafanzeige für das Werfen an sich bekommen oder ist der ganze Fall mit der Bezahlung der Verwarnung abgeschlossen?
7 Antworten
Hab ein Kollegen der hat letztens meine autotür aufgemacht ohne zu schauen und hat einen Unfall verursacht. Aus Wut hat der dann eine Bierflasche auf die Straße geschmissen und ihm würde gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Der Kollege hat nicht nur 2 anzeigen bekommen sondern ist jetzt nocj in Untersuchungshaft! Deswegen, keine Sorge die Anzeige kommt noch.
Hi Straftat und Ordnungswidrigkeit sind verschiedene Dinge und haben auch unterschiedliche Verjährungsfristen.
Daher wurde Dir jetzt schonmal die Owi zugestellt.
Das heißt aber nicht, dass keine Strafanzeige mehr kommen kann. Die zugehörige Straftat würde erst nach 5 Jahren verjähren, können die sich also noch Zeit lassen.
Keine Sorge, die Strafanzeige kommt trotzdem. 🙃
Selbstverständlich. Eine OWi ist von Straftaten getrennt. 2 unterschiedliche Baustellen.
Aber kommt nicht zumindest der Vorwurf der Straftat nicht auch per Post dann mehr oder weniger direkt? Weil es sind mittlerweile 3 Monate vergangen
Nee. Die Staatsanwaltschaft ist total überlastet, und die Polizei auch.
Das kann schon mal dauern. Normalerweise kann man davon ausgehen dass je länger es dauert, desto wahrscheinlicher ist eine Strafverfolgung.
Hab zB mal wen im Internet angezeigt wegen Volksverhetzung ersatzweise Beleidigung. Das Ganze hat 9 Monate gedauert. Dann kam Postvon derStaatsanwatschaft, dass das eingestellt worden ist. Die angezeigte Person hatte kurz zuvor eine Vorladung vom Staatsanwalt und musste sich persönlich äußern.
Der hat das Alle in einer unendlich langen Hasstirade gegen mich in seinem Blog raus gekotzt.
Un deinem Fall kommt es drauf an, ob da einetatsächliche Gefährdung gegen war. Bei mir ist Dorf, da würdedaseingestellt. Wohnst du Stadt, muss erst geprüftwerden, ob da zB Verkehr vor deinem Haus ist.
So oder so: Du bekommst in jedem Fall Post. Entweder einen Strafbefehl, oder über die Einstellung des Verfahrens, eventuell gegen Auflagen (Geldzahlung oder Sozialstunden)
Aber kann es sein, dass wen ich die Owi bezahle, dass ich es ja sozusagen dann zugebe und die das dann als Beweis gegen mich in der Hand haben bei nem Strafprozess?
Nein. Die OWi betrifft die nicht sachgerechte Entsorgung von Müll. Das wird sich schwerlich bestreiten lassen, wenn Du tatsächlich eine Flasche aus dem Fenster geworfen hast.
Diese OWi erfasst jedoch einen anderen Tatbestand als der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr. Es liegt zwar Tateinheit vor, aber nicht zwingend Kausalität.
Daher ist das Bezahlen des Bußgelds keinesfalls als Schuldeingeständnis in Bezug auf § 315b StGB.
Zunächstmal kann ein und die selbe Tat grundsätzlich nur einmal geahndet werden. Allerdings ist bei einen Verwarngeld die Wiederaufnahme des Verfahrens sehr leicht. Es reicht, das es sich um eine andere rechtliche Anschuldigung handelt.
Meine Frage ist: kann ich jetzt noch ne Strafanzeige für das Werfen an sich bekommen
Strafanzeige haben sie schon bekommen, und da es sich eben nur um ein Verwarngeld handelt, können sie Anstelle des Verwarngeldes eine Strafe bekommen, sprich sie bekommen das Verwarngeld dann einfach wieder zurück. Das das passiert ist aber eher unwahrscheinlich.
Anders wäre der Fall, wen tatsächlich rechtskräftig ein Bußgeld verhängt wird. Da wäre die Wiederaufnahme zu ihren Ungusten nur relativ schwer möglich.
Okay gut, die Frage ist nur inwiefern es sich halt um zwei Taten handelt. Zum einen ist der Müll auf der Straße (Ordnungswidrigkeit 35€) und zum anderen halt das Werfen, also die potenzielle Gefährdung von Autos und Passanten. Meinen Sie, die Owi schließt das ein oder wird das werfen nochmal separat behandelt?
Warum keine Sorge? Ich glaub du hast sie nicht mehr alle.