Wird die erste Haftstrafe immer zur Bewährung ausgesetzt?

7 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 56 Strafaussetzung
(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.
(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.
(3) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet.
(4) Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Strafe beschränkt werden. Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.

Das ist nicht immer so.

Nein, man kann nicht grundsätzlich davon ausgehen, auch wenn es vielfach so angewendet wird.

Viele Faktoren müssen berücksichtigt werden, um zu einem Urteil und ggf. zur Bewährungsstrafe zu kommen - u. A. die Straftat selbst, das Motiv, das soziale Umfeld, die Sozialprognose, ggf. Gutachten, und Vieles mehr.

In DE werden Bewährungsstrafen nur bis zu 2 Jahren verhängt. Bei Verurteilungen von mehr als 2 Jahren geht man also immer ins Gefängnis.

Bewährung erhält derjenige, von dem man in Zukunft keine weiteren Straftaten erwarten wird.

es kommt auf den Tatbestand an .... wenn der Richter denkt , Du hast Bewährung verdient ... dann hast du Glück ....ansonsten ... Knast