Überstunden wegen personalmangel als aushilfe?
Hi, ich arbeite in einem Einzelhandel als Aushilfe und das für 10.5 Stunden die Woche.
Nun habe ich gekündigt, weil ich es zeitlich nicht mehr schaffe und sich vieles geändert hat.
Ich habe Überstunden und Urlaubstage, jedoch muss ich die Wochen, wo ich noch da bin trotzdem meine 10.5 Stunden leisten und meiner Überstunden werden ausgezahlt. Allerdings steht laut Vertrag, dass meine Überstunden als Freizeit ausgezahlt werden. Meine Kollegen meinte, da wir so starken personalmangel haben, muss ich trotzdem arbeiten gehen, egal ob ich Überstunden habe und sie deswegen ausgezahlt werden, was ich aber nicht möchte, da laut Vertrag steht, dass ich einen freizeitausgleich bekomme. Und meine Urlaubstage bekomme ich an Den Tagen, andem ich laut Plan so oder so nicht gekommen wäre.
Nun, was darf sie jetzt? Ich bin doch nicht die einzige Mitarbeiterin dort und jetzt muss ich meine Zeit noch abarbeiten, obwohl ich schon über 10 Überstunden habe, was 2 Tage dort entspricht? Und wenn es im Vertrag steht, dass ich meine Überstunden als freizeitausgleich bekomme, dann muss das doch so sein? Oder irre ich mich? Mit meinem hauptjob zusammen habe ich kein einzigen Tag frei. Kann mir jemand erklären, warum ich trotz Überstunden noch arbeiten muss?
2 Antworten
warum ich trotz Überstunden noch arbeiten muss?
Musst Du nicht!
Wenn es vertraglich so geregelt ist, dass Dir Überstunden in Freizeit auszugleichen - also nicht auszuzahlen - sind, dann hat sich selbstverständlich auch der Arbeitgeber an diese vertragliche Bestimmung zu halten und darf nicht einseitig davon abweichen (wenn es nicht eine Klausel zu solchen Ausnahmen gibt).
Allerdings darfst Du die Freizeit zum Ausgleich der Überstunden auch nciht eigenmächtig in Anspruch nehmen, sondern nur nach Abstimmung mit dem Arbeitgeber.
Meine Kollegen meinte, da wir so starken personalmangel haben, muss ich trotzdem arbeiten gehen, egal ob ich Überstunden habe und sie deswegen ausgezahlt werden
Da meinen die Kollegen falsch!
Als Teilzeitkraft bist Du grundsätzlich nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet, weil die dem Wesen der Teilzeitarbeit widersprechen - es sei denn, es wurde vertraglich vereinbart, dass bei wirklich (!) dringender (!) betrieblicher Notwendigkeit Überstunden auf Anordnung zu leisten sind,
Das hat aber nichts damit zu tun, dass Deine Überstunden laut Vertrag in Freizeit auszugleichen sind; dass beim Arbeitgeber Personalmangel besteht, berechtigt ihn nicht dazu, vertragswidrig Überstunden auszuzahlen statt in Freizeit abzugelten.
Und meine Urlaubstage bekomme ich an Den Tagen, andem ich laut Plan so oder so nicht gekommen wäre.
Das ist schlicht und einfach rechtswidrig.
Für einen Tag, an dem nicht gearbeitet werden muss, an dem also Arbeitsbefreiung gewährt wurde, kann nicht gleichzeitig auch Urlaub gewährt werden (als weitere Arbeitsbefreiung, weil die wegen des freien Tages ja bereits besteht).
Steht es in deinem Vertrag drauf das du wegen Personalmangels da arbeiten musst ?
Meine Kollegin meinte dann nur "im Vertrag steht davon nichts, aber laut Google ist das so"
Das ist völliger Unsinn! Hat sie Dir mal gezeigt, wo das "laut Google" gesagt wird??
Wenn im Arbeitsvertrag nichts davon steht, dass Du aus dringenden betrieblichen Gründen Überstunden auf Anordnung zu leisten hast, dann musst Du das auch nicht!!
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn sich das aus der besonderen Treuepflicht des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber gegenüber ergeben sollte. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn die Gründe für Überstunden so dringend sind, dass ohne sie ein nicht zumutbarer Schaden für den Arbeitgeber entstehen würde - wenn z.B. bei einer Überschwemmung ein Lager mit empfindlicher Ware nur mit Hilfe Deiner Überstunden rechtzeitig geräumt werden könnte.
Ne. So ist das nicht. :D Es werden immer nur 2 Leute eingeplant, weil niemand dort arbeiten will und sie meinte, da wir so starken Personal Mängel haben, muss ich kommen, da niemand anderen kann, was nicht stimmt.
Was bei Google steht muss dich nicht interessieren. Für dich zählt der Vertrag, den du mit dem Arbeitgeber vereinbart, bzw. abgeschlossen hast. Das könntest du deiner Kollegin sagen.
Du hast keinen Vertrag mit Google.
Wenn im Vertrag steht, dass deine Überstunden als Freizeit zu nehmen sind, dann ist das auch so. Egal was da deine Kollegin dazu meint.Vertrag ist Vertrag.
Du musst, auch wenn Personalmangel herrscht, deine Freizeit nicht opfern, oder die Überstunden auszahlen lassen. Wenn Personalmangel herrscht, so ist das Sache des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass genug Personal vorhanden ist.
Lass dich da nicht mit falschen Aussagen oder Hinweisen von deiner Kollegin in die Irre führen. Bestehe auf deinen Vertrag und handle danach.
Solange du noch in dieser Firma bist, erledige deine Arbeit innerhalb der vereinbarten Stunden.
Die Freizeit die dir aus Überstunden zusteht, kannst du ja kurz vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nehmen.
Habe nichts davon gelesen. Da steht nur, Überstunden, die gemacht werden, werden als freizeitausgleich freigegeben. Meine Kollegin meinte dann nur "im Vertrag steht davon nichts, aber laut Google ist das so" und sie ist die stellv. Filialleitung.