Provisionrückforderung der Debeka zulässig nach Ausbildung?
Hallo Community,
zurzeit kriege ich Forderungen von der Debeka bezüglich Provisionsrückforderungen aus meinem Ausbildungsverhältnis. Ich habe meine Ausbildung zum 01.08.2016 begonnen und diese dieses Jahr erfolgreich absolviert. 2 1/2 Monate nach meinem Ausscheiden aus der Debeka kriege ich Forderungen mit einer Bitte zur Zahlung unverdienter Provisionen.
Ich habe einen Termin am Dienstag mit meinem Anwalt und werde dieses Thema genauer mit Ihm besprechen. Ich würde gerne von euch erfahren ob es erlaubt ist Provisionen von einem Auszubildenden zurück zu fordern. Mein Alter war zu beginn der Ausbildung 22 Jahre.
Ich habe letztens die Provisionsvereinbarung durchgelesen und bemerkt das die Debeka ausgeschiedenen Mitarbeitern keine Dynamiken auszahlt. Also dürfen die doch auch keine Provisionen von mir fordern?
Schützt das Berufsausbildungsgesetz den Auszubildenden ?
Vielen Dank für eure Hilfe !
Beste Grüße
7 Antworten
Du hättest nicht mal Provisionen erhalten dürfen. Schließlich warst du Azubi und hattest keinen Abschluß. Frag deinen Anwalt, hoffentlich tut er nicht nur so, als ob er sich auskennt.
Ich habe letztens die Provisionsvereinbarung durchgelesen und bemerkt das die Debeka ausgeschiedenen Mitarbeitern keine Dynamiken auszahlt. Also dürfen die doch auch keine Provisionen von mir fordern?
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, wie dies bei deiner Debeka in der Praxis durchgeführt wurde bei einem Vertragsabschluß - also wenn überhaupt eine Provision gezahlt wurde, dann doch nur anteilig z.B. 70% dein Instruktor und 30% an den Azubi !?
Durch ein Stornokonto wird ja dann z.B. 10% der Provision in den Stornotopf für spätere Rückforderungen angespart. Verstehe einfach nicht dein Problem dabei: wenn du schon mitverdient hast, dann mußt du natürlich auch anteilig mithaften bei Storno bzw. bei voreitigem Vertragsaufhebung... :-((
Gruß siola55
Hallo Siola, jaa ich bekomme allerdings ja auch nicht meine Folgeprovisionen von der Debeka. Ich finde es aus diesem Grund ungerechtfertigt...
Die Folgeprovision bekommt ja auch der Bestandsbetreuer und diese wird beim 75%-igen Bestandsbetreuer die Folgeprov.zahlung erhalten! Wie willst du Bestandsbetreuer sein, wo du doch gar nicht mehr tätig bist für die Debeka???
JA ich bin nicht der Bestandsbetreuer aus diesem Grund bin ich auch nicht der der Haftet. Unser Betriebsrat hat mir Bestätigt das dass vorgehen von der Debeka in meinem Fall Rechtswidrig wäre.
Frage: wurde für euch in der Ausbildung denn kein Stornoreservekonto angespart???
wieso bist du den für das stornieren verantwortlich '?
Das wäre nur rechtens das Geld zurückzufordern falls du dem kunden falsche angaben gemacht hättest oder unnötige Verträge gemacht hättest.
Du musst keine stornokosten bezahlen die wollen dich abzocken.
Lieber Applefreak,
wie kannst du überhaupt Provisionen erhalten haben, da du doch in der Ausbildung weder berechtigt noch dazu schon ausgebildet bist???
Du hast weder die Sachkundeprüfung noch die Berechtigung, als Azubi Versich.verträge auf eigenen Namen abzuschließen! Wenn überhaupt, dann nur durch deinen Ausbilder gegengezeichnet und somit ist auch dieser haftbar für Stornos und sonstige Rückforderungen!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Hi,
das ist alles in deiner Provisionsvereinbarung geregelt.
Das kannst du also alles nachlesen und dein Anwalt auch.
Hallo Siola, jaa ich bekomme allerdings ja auch nicht meine Folgeprovisionen von der Debeka. Ich finde es aus diesem Grund ungerechtfertigt. Alleine nach meinem Kenntnisstand sollte ich in den letzten 3 Monaten min. 100 MB LV an Dynamiken generiert haben. Davon habe ich nichts gesehen und aus diesem Grund möchte ich mich auch dagegen wehren. Die Aufteilung war wie folgt: 75%/25%. Nach dem 3. Monat in meiner Ausbildung war ich allerdings alleine im Aussendienst und habe die Verträge auch alleine aufgenommen.