Darf Gartenvorstand komplette Beräumung der Laube verlangen?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich pachte noch einen Kleingarten in einem Kleingartenverein, allerdings sind wir schon eine Weile umgezogen und haben hier im neuen Ort einen Familiengarten, sodass die Zeit für 2 Gärten eigentlich zu wenig Zeit ist.

Nun wollte ich einen Nachpächter für meinen Garten suchen, da auf dem Garten eine große, massive Laube aus Stein steht, die auch möbliert ist, Dusche und WC besitzt und natürlich Strom. Der Vorstand sagte zu mir, dass die Laube stehen bleiben darf, wenn ich den Garten abgebe, aber komplett beräumt sein muss, genauso jeder Strauch, jede Anpflanzung etc. (da sprachen wir davon, wenn es keinen Nachpächter gibt).

Somit habe ich den Garten als zu verschenken inseriert und es gibt auch bereits 3 Interessenten, die nach der Besichtigung gesagt haben, dass sie den Garten so nehmen würden, wie er gerade ist, also mit allen Möbeln und bepflanzt ist er ja natürlich auch. Das habe ich dem Vorstand nun mitgeteilt und dieser ist nun der Meinung, dass er entscheiden kann, was in der Laube bleiben darf und was wir noch entfernen sollen. Ist das rechtens

Damals, als wir den Garten von den Vorpächtern übernommen haben, war die Vereinbarung, dass wir die Laube samt Möbeln übernehmen, sie noch den ganzen Müll und Bauschutt entfernen, aber diese haben uns dann einfach im Regen stehen gelassen, Schlüssel bei uns in den Briefkasten geworfen und alles drinnen gelassen, auch den Garten vorher nicht noch einmal gemäht und verbotene Koniferen entfernt, wie vereinbart war und da hatten wir laut Vorstand Pech, mussten es dann selbst machen. Dadurch haben wir uns zwar das Geld für die Laube gespart, weil die Vorpächter sich nie wieder gemeldet haben, denn eigentlich sollten wir noch 150 € für die Laube an die Vorpächter zahlen, unfair war es aber trotzdem.

Jetzt soll aber alles an uns hängen bleiben, obwohl die Interessenten den Garten so übernehmen würden? Da die Laube und das Inventar dieser ja eigentlich nicht im Eigentum des Kleingartens sind, verstehe ich das nicht wirklich. Darf wirklich der Vorstand entscheiden, was der Nachpächter an unserem Eigentum aus der Laube übernehmen kann/darf und was raus soll?

Bislang habe ich den Garten nicht gekündigt, weil ich erst einen Nachpächter haben wollte, was mir jetzt anscheinend aber eh nichts bringt? Oder lügt mich der Vorstand an? (Wäre nicht das erste Mal, er hat uns schon früher bewusst Interessenten für den Garten verschwiegen und behauptet, den würde keiner wollen, haben wir dann später direkt durch die Interessenten erfahren..) Wenn ich nämlich wirklich alle Möbel etc. aus der Laube räumen müsste, bräuchte es dafür einen Container und das kann ich mir einfach nicht leisten, somit würde ich den Garten für ein weiteres Jahr behalten, aber eben auch bewirtschaften müssen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Möbel, Gärtner, Gartenarbeit, Gartenhaus, Kleingarten, kündigen, Laube, Pacht
Grenzbebauung Gartenhaus Bayern?

Schönen gute Tag liebe Cummunity,

Das Holz liegt bereit, und mir juckt es in der Griffeln.

Ich möchte sehr Zeitnah unseren Garten etwas verschönern, und daher möchte ich mir ein Gartenhaus im Westernsaloon style selber bauen. Das Gartenhaus soll 5 Meter Breit / 3 Meter lang und an der höchsten Stelle 3 Meter Hoch sein. Zzgl kommt auch noch eine kleine Veranda dazu.

Dazu muss ich einen Alten Pavilion abbauen. Selbstverständlich habe ich mich bezüglich der Bauordnungen und Co aureichlich Informiert, jedoch werde ich betrefflich dem Grenzabstand nich schlüssig.

Auf den Bildern sieht man den Alten Pavilion, welcher weg kommt, und an dieser Stelle kommt auch das neue Haus hin. Der jetzige Pavilion müsste cirka 3 Meter breit sein (für euch zum Augenmaß)

Ich möchte nicht ganz auf der Grenze Bauen, sondern vielmehr cirka 2 Meter Abstand lassen, wenn ich mich nun im Internet erkundige, kommen folgende Bedingungen um maximal 5 Meter direkt an der Grenze zu bebauen:

  • Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • Mittlere Wandhöhe max. 3 Meter
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze max. 9 Meter
  • Wenn die Länge der betroffenen Grundstücksgrenze 42 Meter überschreitet, dann darf die Gesamtlänge des Gartenhauses je Grenze max. 5 Meter betragen. Zusätzlich darf das Gartenhaus in diesem Fall max. 50 m³ Rauminhalt aufweisen.

Jetzt meine Frage:

Es sind keine Aufenthaltsräume oder Feuerstellen eingeplant, die Maximale Wandhöhe wird eingehalten, und die Gesamtlänge von 9 Metern je Grenze wird Massiv Unterschritten. - Sehe ich das Also Richtig, dass ich an der Grenze Bauen darf?

Der Pavilion hat einen Abstand von 2 Metern zur Grenze, demnach dürfte das Neue Gebäude erst dort beginnen, wo beim Pavilion der Eingang ist. Und mit den Bäumen danneben wird es dann wohl eher eine zusammengequetschte Trisebude, aber kein Gartenhaus.

Unser Nachbar hat vor einigen Jahren auch an unserer Grundstücksgrenze Gebaut jedoch Gemauert, und größer. Mir müsste doch dann das Gleiche zustehen oder nicht?

Ein Anwalt hat gemeint: Ich soll es einfach hinbauen, was steht bleibt erstmal, sofern mein Vorhaben kleiner als 75 Kubikmeter ist, und anhand dieser Sicheren Lage (Brandschutz gegenüber weiterer Häuser / Etwas Abstand / niemanden müsste es Stören) eine Nachträgliche Genehmigung 100pro genehmigt wird.

An der Baustelle sind nächste Gebäude und Co locker 10 Meter entfernt. Und mit dem Nachbar reden ist nahezu unmöglich, sofern wir jahrelang Streit hatten. Und er zudem ein Pansionierter Architekt ist.

Ich bin um jede Antwort Dankbar.

Bild zum Beitrag
bauordnung, Gartenhaus

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gartenhaus