Gartenhaus im Freiland Tirol?
Ein paar Freunde und Ich würden gerne eine Art Gartenhaus auf dem Freiland in Tirol errichten.
Ich weiß das für Geräte Schuppen unter 15m² weder eine Anzeige noch Bewilligungspflicht besteht.
Doch wie ist das wenn die Hütte für den, nicht ständigen, Aufenthalt von Personen gedacht ist?
Ist das auf der Flächenwidmung Freiland überhaupt möglich?
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