Gartenverkauf?
Hallo,
Ich habe meine Garten verkauft und die Käufer auf die sichtbaren Mängel am Haus hingewiesen, jetzt kam raus das am Haus eine defekte Wasserleitung ist und dies führte dazu das das Mauerwerk nass ist und es im Haus ,hinter der Küche schimmelt. Die Käufer verlangen jetzt,das ich ein Teil des Kaufpreises zurück zahlen soll. Mir war von diesem Schaden nichts bekannt. Wie kann ich mich verhalten?
Es handelt sich un eine Steinlaube ,die zu ddr Zeiten gebaut wurde.
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da es ein versteckter Mangel war, haftest du nur, wenn du nachweislich davon weißt. Wenn du mal nen Handwerker da hattest, der das erkannt hatte, nen Kostenvoranschlag macht und du verschiebst das. Dann weißt du davon. Oder wenn sichtbar ist, dass du das aufgeklopft und wieder "versteckt" hast.
Ansonsten ist es gekauft wie gesehen und dessen Problem.
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Es ist ja nicht feststellbar, wann die Leitung platzte. Insofern. Pech für den Käufer.
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Einen Teil zahlen.
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Das hätten die Käufer schon vor dem Kauf bemerken müssen.
Außerdem: Bei einem alten Haus kann alles passieren. Das ist dann aber das Käuferrisiko.
Wenn man etwas preiswert kaufen will, und trotzdem soll alles gut sein, dann ist das irrational.
Bleib stur und leiste keinen Schadenersatz.
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Das kommt auf die Formulierung im Kaufvertrag an. Dass die Gartenlaube nicht NEUWERTIG sein konnte, liegt ja in der Natur der Sache.
Einfach so würde ich da nichts zahlen. Er müsste dir schon "arglistige Täuschung" nachweisen.