Gartenhaus als Wohnraumerweiterung?

5 Antworten

Ein Gartenhaus ist nicht für Wohnzwecke zugelassen. Je nach Ausführung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Baugenehmigung dafür erteilt werden.

Ohne Baugenehmigung völlig undenkbar und in 99% würde auch eine Baugenehmigung abgelehnt werden. Nur ein Luxus-Gartenhaus hätte evt eine Chance.


zbrms 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 07:10

Ich meinte eigentlich eher ein „Hobbyraum“ oder ein Mehrzweckrahm. Wer guckt denn schon, was in einem 3x3m Gartenhaus abgeht?

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WAYKOW  08.05.2023, 07:33
@zbrms

Ich kenne einen Fall: Dort hatte der Besitzer sein ausrangiertes Sofa im Gartenhaus untergebracht weil er auf den Sperrmüll warten wollte. Das Bauamt hatte im daraufhin unterstellt, dass er das Gartenhaus nutzen wollte um dort zu sitzen und den Abriss angeordnet. Erst in 2. Instanz vor Gericht durfte er das Gartenhaus behalten.

Meines Wissens darf darin noch einmal eine Werkstatt sein aber zum Glück drückt man auch oftmals ein Auge zu.

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WAYKOW  08.05.2023, 07:36
@WAYKOW

Der tiefere Sinn ist z.B. Brandschutz, Wasserrecht, Einsturzgefahr, Klimaschutz etc. Wohnräume müssen hohe Standards erfüllen.

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Du wohnst ineinem Wohnhaus auf eigenem Grundstück. Da kannst du dir auf dem Baumarkt ein Gartenhaus erwerben, das aber nicht zum Wohnen offiziell zugelassen ist, wenn du es auf deinen Grundstück im Garten aufstellen willst.

Sobald du es mit einem Fundament verankern willst, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Der liebe Gott sieht alles, Nachbarn sehen mehr.

Baugenehmigungsfrei sind z.B. 16 m³ umbauter Raum als Mehrzweckgebäude in Sachsen. Baurecht ist jedoch Ländersache. Informier dich für dein Bundesland.

Im übrigen gilt, "es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt".

Für ein Fertiggartenhaus gelten die gleichen Bestimmungen wie für Fertiggaragen oder Carports. Meist reicht eine Mitteilung ans Bauamt. Doch wie geschrieben ist das föderal geregelt.

Keiner kann verbieten darin zu übernachten, oder zu arbeiten, so lange es nicht auf Dauer ist. ......... Wo kein Kläger, da kein..........

Hatte auch Bedenken, weil ich ein uraltes, ans Nebengebäude angebautes Waschhaus als Gästezimmer umgebaut habe und einen Fachjuristen diesbezüglich befragte. Da es nicht Dauerhaft genutzt wird und damit kein Geld verdient wird, interessiert es keinen. Interessant wird es erst, wenn diese Räumlichkeit versucht wird abzusetzen.

Sorry,

in diesem Fall brauchst du aber einen Bauplan und
damit eine Baugenehmigung.
Soll ja dann sicher ein Anbau werden.
Gute Nacht und gesunden Schlaf
opi ehrsam

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung