Gartenlaube gekauft,?
Wir haben einen Garten in einer Kleingartenanlage gekauft. Das Dach war ein Stück mit Folie abgedeckt. Also ein Leck. Ansonsten sollte das Dach in Ordnung sein.
Bei der Reparatur stellten wir fest, daß das Dach völlig marode ist.
Leider gab es keine Schätzungen, auch kein Übergabe Protokoll. Dies alles hat der Vorstand gewusst und gebilligt.
Leider war auch der Preis viel zu hoch angesetzt, vom Vorstand hatten wir nur die Aussage, daß bei der Schätzung der Preis noch höher wäre. (12.000€! )
Kann man nach einem halben Jahr einen Rechtsanwalt einschalten, um den Kauf oder Kaufpreis rückgängig zu machen?
2 Antworten
Wir haben einen Garten in einer Kleingartenanlage gekauft.
Nein. Ihr habt einen Schrebergarten gepachtet, und dem Vorpächter die bestehende Laube etc. abgelöst mittels eines Abschlages.
Das Dach war ein Stück mit Folie abgedeckt. Also ein Leck. Ansonsten sollte das Dach in Ordnung sein.
Das ist doch Unsinn. Wenn es schon mit Folie abgedeckt werden musste, dann ist doch selbst für den Laien klar, dass hier auf Feuchtigkeit zu prüfen ist.
Bei der Reparatur stellten wir fest, daß das Dach völlig marode ist.
Klar, wenn es seit Jahren undicht war.
Leider gab es keine Schätzungen, auch kein Übergabe Protokoll. Dies alles hat der Vorstand gewusst und gebilligt.
Das geht den Vorstand auch überhaupt nichts an. Ihr habt einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem Vorpächter geschlossen, und damit ist für den Vorstand die Sache erledigt.
Leider war auch der Preis viel zu hoch angesetzt,
Caveat emptor.
vom Vorstand hatten wir nur die Aussage, daß bei der Schätzung der Preis noch höher wäre.
Das ist ebenso Unsinn. Das ganze Konvolut wäre vermutlich keine € 5.000.-- wert gewesen.
Der Vorpächter war *verpflichtet*, die Parzelle im unbearbeiteten Zustand zu übergeben. Hättet ihr das nicht abgekauft, hätte er es auf eigene Kosten abreißen und entsorgen lassen müssen. So ist es bei Pachtverträgen geregelt. Aber - dann hättet ihr eben vermutlich auch keinen Zuschlag erhalten.
Kann man nach einem halben Jahr einen Rechtsanwalt einschalten,
Natürlich. Nur die Chancen sind vorsichtig ausgedrückt bescheiden.
um den Kauf oder Kaufpreis rückgängig zu machen?
Ich sehe in Anbetracht der Tatsache, dass der Schaden bekannt und sichtbar vorhanden war, keine reellen Chancen auf Rückabwicklung. Die Naivität des Erwerbers ist mMn kein Grund, demzufolge der Vertrag wegen verdeckter Mängel anzufechten wäre. Wer ein Objekt mit sichtbaren Schäden im Dachbereich erwirbt, ohne diesbezüglich nachzuhaken bzw. sich entsprechend fachlich beraten zu lassen, der kann auch nicht im Nachhinein sich beklagen, dass es Schäden gibt, die darauf beruhen.
Das ist wirklich sehr viel Geld für eine Gartenlaube. Die Frage ist ob das ausmaß der Schäden dem Verkäufer vor dem Verkauf bekannt war, er die Schäden als arglistig verschwiegen hat. Das müsstet ihr im unter Umständen nachweisen.
Wir haben es jetzt reparieren wollen, das muss alles neu, es ist alles durch.., morsch und verfault.
Aber danke für die Antwort!
Danke, der Verkäufer hat uns gesagt, daß ein kleines Leck ist.. Nun haben wir festgestellt, daß alles erneuert werden muss (verfault). Und wir fühlen uns auch vom Verein veräppelt, da man uns sagte, der Preis wäre mit Schätzung noch höher. Wir haben uns zu schnell entschlossen, ohne richtig zu schauen, daß zwar die Bepflanzung sehr ansprach, aber alles andere sehr verbraucht ist.
Hallo und danke. Es scheint letzteres der Fall zu sein. Leider haben wir kein Übergabe Protokoll
Den Ablauf haben wir erst später erfahren, als 14 Tage vorbei waren.
Wenn ihr den Weg gehen wollt könnt ihr natürlich einen Anwalt hinzuziehen. Ob sich das allerdings am Ende (ohne Rechtschutzversicherung?) lohnt steht in den Sternen. Dazu kommt der ganze Stress.
Ansonsten einfach mal runter mit der Dachbahn wenns die nächsten Tage nicht regnen soll und gucken wie schlimm es wirklich vom Holz her ist. Vielleicht sind es jahr nur 3-4 Latten.
Die Dachbahn kostet doch nix und ist schnell selber drauf gemacht.