Brauche ich eine Baugenehmigung für ein Gartenhäuschen aus Ziegel (BW)?

3 Antworten

Hierbei geht es um genehmigungsfreien umbauten Raum. Wenn dieser in BW mit 20 m³ angegeben ist, spielt das Material keine Rolle. Genehmigungsfrei ist jedoch nicht mit Meldepflicht gleichzusetzen. Daher entsprechende Einkünfte vom zuständigen Bauamt einholen.

Genehmigungsfreier, umbauter Raum ist frei von statischen Auflagen (Sicherheit), aber er bedeutet auch Bodenversiegelung und da ist man recht genau. Sämtliche überdachte Flächen werden be- und ggf. anrechnet.

Das kann alles auch noch abweichen. Im B-Plan kann es eine weitere detaillierte Beschreibung geben.

In den Landesbauordnngen steht so was drin. Vielleicht findet ihr den Paragraphen.