Wasser im Garten?

ThaliaNaMi  27.11.2024, 14:05

Was ist Aufwaschen?

Covocockie 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 15:19

Geschirr spülen

3 Antworten

Wichtig ! Bauliche Veränderungen im Garten bedürfen immer die Zustimmung des Vermieters. Einen großen Gartenschuppen oder ein Gartenhaus stellt eine baurechtliche Veränderung dar.

Ausnahme wäre lediglich ein kleiner 2m2 großer "Geräteschuppen" für Rasenmäher, Rechen und Schaufel. Mehr aber nicht.

Siehe hierzu u.a. Beschluss : BayObL, Az.: ZMR 1986, 452

Von daher besser "absichern" , sonst kann das Ärger nach sich ziehen.

Und Wasser zu verlegen (Abzweigung Außenhahn Haus) , ist genauso einfach wie Strom mittels Erdkabel in den Garten zu verlegen.

Hallo wann dein Vermieter das genehmigt hat ist ok, ein Gartenhaus zu bauen, wann es außerhalb der baugrenze ist, muss es vom Landratsamt genehmigt werden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ihr dürft nicht einfach, auch wenn der Vermieter sagt ihr könnt machen was ihr wollt, ein großes Holzhaus zum wohnen in den Garten bauen.

Wenn es nicht möglich ist eine Wasserleitung zu verlegen bleibt nur der Gartenschlauch.


Covocockie 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 14:09

Es ist ja kein Wohnhaus, sondern ein Gartenhaus indem man schlafen kann. Der Ausdruck "wohnen" ist indem Sonne nicht richtig. Verweilen. Ein Gartenhaus darf man bauen.. Wie bei einem pachtgarten

anitari  27.11.2024, 14:12
@Covocockie

Du schreibst "großes Holzhaus". Das hat mich irritiert. So eine Gartenlaube, ich glaub bis 40 m³ umbauten Raum, darf man ohne Baugenehmigung errichten. Abstand zum Nachbargrundstück ist aber zu beachten.