darf neuer vermieter garten aufteilen?

hallo,ich wohne seit 10 jahren in einem mehrfamilienhaus.hinter dem haus befindet sich ein garten,welchen ich seit 10 jahren nutze.zum damaligen mietvertrag bekam ich vom damaligen vermieter eine extra bescheinigung mit diesem text: Vereinbarung: zum mietvertrag vom 01.09.2014 zu oben genannter wohnung wird gartennutzung vereinbart.die rasenpflege des gartens u die pflege des rasens vor dem garten(hofbereich) wird vom mieter übernommen.alle anderen mieter des hauses haben eine solche vereinbarung nicht und nutzen den garten auch nicht. der neue vermieter möchte den garten nun abteilen um einem neuen mieterwelcher nun einzieht ein stück garten abzugeben.der garten ist eingezäunt u der vermieter sagte,ich könne dem neuen mieter ja auch mal den schlüssel geben,das dieser dort mal grillen kann.ich möchte mir mit keinem anderen mieter den garten teilen.ich habe dort meine gartenmöbel,gartengeräte etc. und möchte nicht mit meiner familie oder freunden mit fremden anderen zusammen grillen.wenn der neue mieter vor dem zaun seinen grill aufbaut ist mir das egal.da ist auch etwas rasen.aber einen wildfremden in meinem garten zu haben, das möchte ich nun wirklich nicht.kann der neue vermieter nach übernahme der alten mietverträge und meiner schriftlichen vereinbarung den garten einfach aufteilen oder mir sogar wegnehmen?lieben dank schonmal für eure antworten.

Garten, Miete, Mietrecht, Vermieter
Bau - und Umgestaltungsarbeiten im Mietergarten, Mitteilungspflicht?

Hallo,

ich hab schon wieder Ärger mit ... ja, mit wem eigentlich genau? Ich kann nicht mal sagen, wer verantwortlich ist.

Für Februar wurden uns Bau - und Umbauarbeiten bzgl. Terrasse und Garten unserer Mietwohnung angekündigt. Hierzu mussten wir die Terrasse komplett leeren und auch Kübelpflanzen und unsere Kaninchen aus dem Garten entfernen.

Nach mehreren (unangekündigten) Verzögerungen bis letzte Woche (Baubeginn), haben wir die Terrasse mittlerweile 3 x leergeräumt. schließlioch wollten wir sie ja auch bei gutem Wetter nutzen (Mietgegenstand).

Gestern spätestens sollte die Terrasse fertig sein, endlich, denn Gartenmöbel lagern seit Wochen bereits im Wohnzimmer, da der Keller dafür einfach zu klein ist. Auch das Wohnzimmer ist also seitdem nur eingeschränkt zu nutzen....

Trotz anderslautender Verabredung wurde aber die Terrasse wieder nicht fertig, stattdessen fing man bereits mit Erdarbeiten im Garten an (furchtbare verwüastung!).

Meine Frage: Kann der Vermieter eigentlich verpflichtet werden, einen Ablaufplan der Arbeiten an die Mieter weiter zu geben?

Wir fühlen uns mittlerweile echt ziemlich eingeschränkt (Terrasse und Garten nicht benutzbar, Gehölze und Pflanzen entgegen der Verabredung stark beschädigt / zerstört, Beetumrandung aus Natursteinen kaputt, Wohnzimmer steht voller Gartenmöbel) und glauben, wenn man uns näher informiert hätte, hätten wir mehr "retten" können. So hatten wir aber keinerlei Gelegenheit.

Der Vermieter hat zwar die Bau- und Umgestaltungsabreiten mehr als rechtzeitig angekündigt, allerdings sich weder dran gehalte, noch weiter, inhaltliche angaben gemacht, trotzdem ist für uns irgendwie weder ein Ende absehbar, noch irgendetwas planbar, weil wir das Gefühl haben, stets ansprechbar blieben zu müssen.

Ich habe schon freundlich mit diversen mir genannten Ansprechpartnern (Baufirmen) bzgl. der Planung gesprochen, aber da mehrere Firmen (Baufirma, Gartenbau - und Landschaftsbaufirma) da dran hängen, kriege ich nie eine definitive Aussage.

Garten, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Terrasse, Bauarbeiten, Umbauarbeiten

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