Schiebetorantrieb für Gefälle

Hallo, unser Eingang ist mit einem Schiebetor ausgestattet welches sich bisher nur per Hand bewegen lässt. Weil in unserem Haus auch ältere Personen leben denen das mittler- weile schwerfällt möchte ich es mit einem elektrischem Antrieb ausstatten. Das Tor selbst wiegt geschätzt ca. 250 kg und läuft auf einer Bodenschiene. Es besteht aus einem verzinkten Rahmen mit vom Schmied (vor 25 Jahren) eingesetzten Verzierungen. Daher soll das Tor so wie es ist erhalten bleiben. Der Knackpunkt ist dass das Tor ein Gefälle aufweist, ca . 4 Grad bzw. 7% nach oben in Schließrichtung. Ich habe mal mit einer digitalen Kofferwaage mit Spitzenwertspeicher dran gezogen, selbst wenn ich das Tor relativ zügig beschleunige komme ich grad mal auf ca. 40 kg bzw. 400 N. In Öffnungsrichtung rauscht es dagegen frei durch bis zum Anschlag. Ich habe im Internet nach Torantrieben gesucht, es gibt da jede Menge aber alle mit der Einschränkung "kein Gefälle". Dafür geeignete gibt es zwar im Industriebereich, aber wahrscheinlich sehr viel teurer.

Die meisten "Home"-Antriebe haben eine Zugkraft von min. 500 N. Meine Fragen daher: Kann ich einen Antrieb für den "Home"-Bereich verwenden (evtl. etwas kräftiger 600-700 N)? Und haben die alle ein selbsthemmendes Getriebe (steht nicht immer dabei), das Tor soll ja schließlich nach dem Schließvorgang und Abschalten des Motors nicht von selber wieder aufgehen.

Danke für jede Antwort,

kris123123

Haus, Garten, Tür, Tor, Steigung
Trampolin direkt vorm Fenster

Wir wohnen als Mieter in einem Zweifamilienhaus. Unter uns wohnt eine Familie mit 3 Kindern (ebenfalls Mieter). Wären wir kinderfeindlich, dann wären wir dort nicht eingezogen. Wir haben die Wohnung nicht unter Zeitdruck gesucht. Kinder waren für uns bislang nie ein Problem. Und die Kinder unserer Nachbarn sind eigentlich völlig in Ordnung. Bei ihren Eltern ist das leider etwas anders. Sie leben in diesem Haus so, als sei es ein (freistehendes) Einfamilienhaus, sowohl akustisch, als auch, was die Nutzung von Gemeinschaftflächen betrifft. Wenn sie im Garten sind, wird permanent laut geredet und oder telefoniert, ganz gleich, ob wir gleichzeitig auf unserem Balkon sind, oder Nachbarn aus umliegenden Häusern in ihren Gärten oder auf ihren Balkonen. Dass die Kinder ähnlich laut sind, ist eigentlich kein Wunder. Sind alle 8 Stunden am Stück draußen (kommt häufig vor), dann darf (muss!) man 8 Stunden an ihrem Familienleben teilhaben. Der kleine Gartenteil, der unseren Nachbarn exklusiv zur Verfügung steht, hat netto (also nach Abzug von Büschen und Bäumen) vielleicht 40 bis 50 Quadratmeter Fläche. Bislang gab es dort, neben einem kleinen Kaninchenstall mit Auslauf, einen Sandkasten, ein Spielhaus, eine Rutsche, ein kleines Fußballtor und eine Hollywoodschaukel. Jetzt ist noch ein Riesentrampolin mit Fangnetz hinzu gekommen. Einzige Möglichkeit, das noch unterzubringen, war direkt an der Hauswand (Abstand ca. 1 Meter) vor ihrem und unserem (darüber liegenden) Küchenfenster (Entfernung zu unserem Essplatz im Wohn-/Esszimmer ca. 2 Meter und zu unserem Balkon ca. 3 Meter). Wie gesagt - wir sind nicht kinderfeindlich, aber wenn bei dieser Distanz zu unserer Wohnung dann auch um 21:00 (zur Zeit ist es dann fast schon dunkel draußen) noch kreischend gesprungen wird (gern auch zusätzlich mit Hüpfbällen auf dem Trampolin), dann liegen die Nerven irgendwann blank. Reden kann man darüber mit unseren Nachbarn nicht. Die Ruhezeit beginnt eben erst um 22 Uhr. Wer das nicht erträgt ist kinderfeindlich.

Der Vermieter (er wohnt in einem anderen Ort) kann das Problem zwar theoretisch nachvollziehen, mag aber auf eine Familie mit Kindern, die zuverlässig ihre Miete zahlt, keinen Druck ausüben. Die Nachbarn verschanzen sich hinter ihren Kindern (Kinderlärm muss hingenommen werden. Und wenn man googelt, dann merkt man schnell, dass man gegen Familien mit Kindern mittlerweile kaum eine Chance hat. Egal, wie rücksichtslos sich die Eltern verhalten - im Zweifelsfall fallen die Betroffenen dem Kindeswohl immer zum Opfer.

Gibt es irgendetwas, was man tun kann?

Kinder, Garten, Recht, Trampolin, Lärm, Nachbarn, Rücksicht

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