ich möchte meinen Kleingarten verkaufen und habe einen Pächter gefunden den sie auch nehmen aber sie wollen das Geld erst einbehalten und dann mir überweisen?

2 Antworten

das ist leider so richtig .Mir ist das gleiche passiert habe nach 10 jahre meinen Garten abgeben wollen ,habe viel Geld in den garten gesteckt .Umbau vom Haus ,Gartenzaun von 1,20cm höhe ,10meter lang .Vorstand hat genau das gleiche gemacht !nie was gesagt das das nicht richtig ist ,und als ich verkaufen musste ,wegen umzug ging das Theater los ,rückbau vom Haus (pregola )war grösser als 20Qm nicht erlaubt ,aber alle hatten es ,Zaun 1,20 m zu hoch max 30 cm ist ja eine Lauben gemeinschaft ,auch hier jeder hatte es .die Besucher sollten ja die Anlage sehen können (Naherholungsgebiet) mich hat der Rückbau mehr gekostet wie ich vom neuen Pächter bekommen habe ,ichkann nur jeden warnen geht nie in so ein Verein ,beim grillen trinken sind alle dabei .aber bei auszug die größten DR.....SPATZEN wo es gibt.

Ich nehme mal an der/die neuen Pächter wollen sichergehen, dass er/sie den Garten auch bekommen. Schließlich hat der Vorstand des Gartenvereins da auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Zu allererst müssen die Neupächter einen Aufnahmeantrag an den Vorstand stellen und Mitglied im Verein werden. Außerdem, wenn du den Garten verkaufst, ist das ja okay. Aber wenn dir der Grund und Boden nicht gehört, muss auch noch ein Pachtvertrag mit dem Verein gemacht werden!

Der Garten muss (falls noch nicht geschehen) von einem amtlichen Schätzer geschätzt werden. Die Kosten dafür trägt der abgebende Pächter, also DU. Bei uns, in Leipzig, sind dafür 40€ fällig, ich weiss nicht ob der Preis überall gleich hoch ist???

Egal, wie hoch der Schätzpreis ist, den Kaufpreis kannst du frei mit den Neupächtern ausmachen. Das Protokoll der Schätzung bietet lediglich eine Verhandlungsbasis. Ist allerdings dahingehend wichtig, das hier eventuell Auflagen, die vor der Übergabe zu erledigen sind, festgehalten werden und erfüllt werden müssen. Das kann die Entfernung von in Kleingärten unerlaubten Waldbäumen, oder die Rodung von Koniferen sein. Auch die Beseitigung von verbautem Asbest (Sondermüll) zählt zu den möglichen Auflagen.

Wenn der Neupächter dir das Geld überweisen will, ist das doch okay. Wenn alles o.g. gemacht wurde und ein Kauf-Vertrag zwischen euch gemacht ist, ist doch alles in Butter...